# taz.de -- Ordnungsamt rehabilitiert Werder-Ultra: Täter und Opfer verwechselt
       
       > Obwohl er von Neonazi-Hooligans zusammengeschlagen wurde, bekam ein
       > Werder-Fan ein Aufenthaltsverbot in Bremen. Das zieht das Amt nun zurück.
       
 (IMG) Bild: Angespanntes Verhältnis: Polizei und Ultras stehen sich im Stadion gegenüber
       
       Bremen taz | Wer ein linker Ultra ist, der kann kein Opfer, sondern nur
       Täter sein. Nach dieser Devise behandelten Polizei, Ordnungsamt und
       Staatsanwaltschaft einen 25-jährigen Fan von Werder Bremen – und mussten
       jetzt klein beigeben. Nach einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht
       (Aktenzeichen 2V 1990/18) wurde das Aufenthaltsverbot für Frank Müller
       (Name geändert) aufgehoben.
       
       Es galt für weite Teile der Stadt und an allen Tagen der laufenden
       Fußballsaison, an denen Werder Bremen I oder II ein Heimspiel haben. Für
       einen Dauerkartenbesitzer aus Göttingen quasi die Höchststrafe. Dabei war
       Müller selbst unvermittelt von Hooligans angegriffen und mehrfach mit
       Fäusten geschlagen worden.
       
       [1][Im vergangenen Dezember] war es nach einer Bundesligabegegnung rund um
       das Lokal „Die Schänke“ im Steintorviertel zu einer Massenschlägerei
       gekommen. Die Polizei berichtete von fünf Leichtverletzten, elf Personen
       seien damals festgenommen worden – insgesamt sollen rund 120 Personen an
       der Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein, die Polizei richtete eine
       eigene Ermittlungsgruppe ein. Sowohl die Polizei als auch das Fanprojekt
       waren im Vorfeld davon ausgegangen, dass es ein ruhiger Spieltag werden
       würde.
       
       [2][Ein nicht an der Schlägerei beteiligter Ultra sagte der taz] nach
       Gesprächen mit Augenzeugen, es habe sich bei den Gästen der Kneipe um 30
       bis 40 Nazi-Hooligans, unter anderen aus den angeblich aufgelösten Gruppen
       „Standarte Bremen“ und „Nordsturm Brema“ gehandelt. Der Mann widersprach
       damit der Darstellung der Polizei, wonach die Ultras die Kneipe angegriffen
       hätten.
       
       Nach dem Vorfall ermittelte die Polizei wegen eines besonders schweren
       Falles von Landfriedensbruch gegen Frank Müller. Sein Handy wurde
       beschlagnahmt, er musste sich erkennungsdienstlich behandeln lassen und
       seine Fingerabdrücke abgeben. Dabei sei Müller „vorher polizeilich nie in
       Erscheinung“ getreten, sagt sein Anwalt Sven Adam: „Die Ermittlungsakte ist
       voll von Hinweisen darauf, dass er von Hooligans angegriffen wurde und er
       selbst gerade kein Straftäter war.“ Ihm trotzdem den Aufenthalt in Bremen
       zu verbieten, „war absurd“, so Adam.
       
       Nachdem der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs nicht mehr aufrecht zu
       erhalten war, hob das Ordnungsamt den Platzverweis nun Ende August auf, die
       Stadt trägt die Kosten des Verfahrens.
       
       Das heißt nicht, dass er jetzt als unschuldig gilt. Denn Frank Müller ist
       weiter in der umstrittenen Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ gelistet.
       Dagegen geht Adam nun rechtlich vor, auch gegen die Anordnung zur
       erkennungsdienstlichen Behandlung. Die Polizei habe sich bisher dazu nicht
       geäußert, sagt Adam, und es gebe auch in der Akte keinerlei Hinweise
       darauf, warum Müller überhaupt als Straftäter und nicht als Opfer gehandelt
       wurde. Auch der Bescheid des Ordnungsamts geht darauf nicht ein.
       
       Um der Polizei als „Gewalttäter Sport“ zu gelten, muss man sich aber auch
       nicht schuldig gemacht haben. „Es reicht, wenn ein Beamter sich am Rande
       eines Fußballspiels veranlasst fühlt, Ihre Personalien zu kontrollieren
       oder Sie sich in einer Gruppe mit verdächtigen Personen befinden“,
       [3][sagte der Fan-Anwalt Torsten Kellermann der taz].
       
       17 Sep 2018
       
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