# taz.de -- Kommentar Bundeswehreinsatz in Syrien: Nicht ohne meinen Bundestag
       
       > In Deutschland muss das Parlament Auslandseinsätzen der Armee zustimmen –
       > bisher. Diesen Vorbehalt zu schleifen, ist keine gute Idee.
       
 (IMG) Bild: Wirkt auch wie eine Notbremse: der Parlamentsvorbehalt
       
       Die Mitsprache des Bundestages bei Militäreinsätzen stört einige
       Verteidigungspolitiker in der Union schon seit Langem. Deutschland sei
       militärpolitisch zu träge, da das Parlament Auslandseinsätzen der Armee in
       der Regel zustimmen muss, kritisieren sie. Den Parlamentsvorbehalt würden
       sie deswegen gern schleifen.
       
       Warum das eine schlechte Idee ist, zeigt sich an den Überlegungen aus dem
       Verteidigungsministerium, über die die Bild-Zeitung am Montag berichtete
       und die Regierungssprecher nicht dementierten. [1][Demnach prüft das
       Ministerium], deutsche Tornado-Jets für Luftangriffe nach Syrien zu
       schicken. Sie sollen das Land bombardieren, wenn syrische Regierungstruppen
       wieder Giftgas gegen die eigene Bevölkerung einsetzen. Ein Bundestagsmandat
       wolle die Regierung in diesem Szenario nachträglich einholen.
       
       Bei Gefahr in Verzug lassen die Gesetze diese Reihenfolge zwar
       grundsätzlich zu, aber noch nie hat eine Bundesregierung dieses Verfahren
       für einen Einsatz genutzt, dessen Legitimität so fraglich war wie die eines
       möglichen Angriffs auf Syrien. Völkerrechtlich wäre ein solcher Einsatz
       unzulässig. Zu dieser Einschätzung kam nach einem ähnlichen Angriff der
       USA, Frankreichs und Großbritanniens im April schon [2][der
       Wissenschaftliche Dienst des Bundestags]. Damals wollten die Angreifer
       ebenfalls einen Chemiewaffeneinsatz vergelten, dessen Hintergründe aber
       noch nicht unabhängig untersucht worden waren – wer weiß, ob das beim
       nächsten Mal mit deutscher Beteiligung anders liefe. Und schließlich könnte
       ein Angriff leicht eskalieren, da Russland in Syrien aufseiten der
       Regierungstruppen kämpft.
       
       Natürlich gibt es gute Argumente dafür, Assad in den Arm zu fallen und
       Zivilisten zu schützen. Ob diese Argumente schwerer wiegen als die
       Einwände, muss aber vorab debattiert werden. Das ist der Zweck des
       Parlamentsvorbehalts. Einen Vergeltungsangriff auf Syrien macht der
       übrigens nicht unmöglich: Dass der Bundestag im Zweifel innerhalb weniger
       Tage in einer Sondersitzung entscheiden kann, hat er mehrfach bewiesen.
       
       11 Sep 2018
       
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