# taz.de -- Neues Verpackungsgesetz: Mehr Fokus auf Recycling
       
       > Weniger Plastikmüll, mehr Wiederaufbereitung: Das ist das Ziel des neuen
       > Verpackungsgesetzes, das 2019 in Kraft tritt. Aber es gibt Kritik.
       
 (IMG) Bild: Verpackungen, die Recycling-Material enthalten oder die gut zu recyceln sind, sollen weniger kosten
       
       Berlin taz | Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) macht jetzt auch
       mit beim sogenannten „Plastik-Attack“. Doch während Aktivisten bei ihren
       Aktionen Tüten, Schalen und Folien aus Kunststoff vor Supermärkten
       aufhäufen, um gegen den Berg von Plastikmüll zu protestieren, eröffnet die
       SPD-Politikerin eine „Zentrale Stelle Verpackungsregister“. Seit Donnerstag
       ist sie [1][online]. Dort müssen Onlinehändler, Lebensmittel- oder
       Waschmittelkonzerne die Mengen an Verpackungen anmelden, in denen sie ihre
       Produkte verkaufen wollen.
       
       Eigentlich mussten sie das bisher aber auch schon: Jeder Hersteller oder
       Händler, der Verpackungen aus Kunststoff, Pappe oder Aluminium in den
       Verkehr brachte, musste diese bei Dienstleistungsfirmen (den Dualen
       Systemen) anmelden und für deren Entsorgung zahlen. Doch das funktionierte
       nicht richtig. Rund ein Drittel der Leichtverpackungen aus Plastik oder Alu
       sowie die Hälfte der Papierverpackungen wurden nicht angemeldet, sagt Gunda
       Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Es waren
       also erstens deutlich mehr Verpackungen im Umlauf, als offiziell bekannt.
       Zweitens haben sich nicht alle Hersteller finanziell an der Entsorgung
       beteiligt.
       
       Die ehrlichen Firmen klagten jahrelang über diesen Missstand, den das
       Umweltministerium jetzt mit dem neuen Verpackungsgesetz beseitigen will,
       das unter anderem die Schaffung der neuen Zentrale Stelle vorsieht. Anfang
       nächsten Jahres tritt es in Kraft. Mit dem neuen Gesetz will Schulze
       „deutlich mehr Recycling“ erreichen. [2][So steigen die vorgeschriebenen
       Recyclingquoten in den nächsten vier Jahren schrittweise von derzeit 36 auf
       63 Prozent.]
       
       ## Ziel: Gesetz mit Lenkungswirkung
       
       Außerdem hat die Zentrale Stelle Standards für eine gute Recyclingfähigkeit
       erarbeitet. Verpackungen, die Recycling-Material enthalten oder die gut zu
       recyceln sind, sollen weniger kosten. Zum Beispiel wird ein Joghurtbecher
       aus Kunststoff mit einer Hülle aus Pappe in einer Recyclinganlage von den
       Messgeräten als Papier identifiziert und aussortiert. Die Recylingquote
       solcher Becher ist gleich null. Das Verpackungsgesetz soll hier eine
       Lenkungswirkung in Richtung Ökodesign entfalten: Weil die Entsorgungskosten
       für die Kunststoff-Papp-Kombi höher sind als für einen gut recycelbaren
       Becher, wird sie nicht mehr hergestellt, hofft Rachut. „Die Marketing-Leute
       sollen künftig auch über Umweltschutz nachdenken, wenn sie Verpackungen
       gestalten“.
       
       So weit die Theorie. „Die Standards der Zentralen Stelle zum Recycling sind
       gut“, sagt Norbert Völl vom Systembetreiber Grüner Punkt, man werde sich
       daran orientieren. Doch wie bisher stehen die Dualen Systeme miteinander im
       Wettbewerb. Heißt: Praktisch können es sich die Dienstleister kaum leisten,
       schlecht recycelbare Produkte zu verteuern, ohne Kunden zu verlieren. Ob
       die Lenkungswirkung durch höhere Lizensierungskosten eintritt, ist also
       noch nicht sicher. Für reines „Wunschdenken“ hält sie Thomas Obermeier von
       der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft. Man müsse sich erst einmal
       anschauen, wie sich die Lizenzgebühren entwickelten.
       
       Schon jetzt seien die Gebühren viel zu niedrig, um die Hersteller dazu zu
       bewegen, auf Verpackungen zu verzichten, sagt Thomas Fischer,
       Kreislaufwirtschaftsexperte der Deutschen Umwelthilfe. „Sicher wird künftig
       mehr von dem recycelt, was im gelben Sack landet“, so Fischer, „aber das
       Verpackungsgesetz sorgt nicht für weniger Plastikmüll.“ Es konzentriere
       sich zu sehr darauf, Müll zu recyceln, anstatt ihn zu vermeiden.
       
       Um auch dieses Ziel zu erreichen, setzt Schulze auf eine bessere
       Kennzeichnung. Ab Januar muss der Handel in den Verkaufsflächen ausweisen,
       ob Flaschen einmal oder mehrmals verwendet werden. Fischer reicht das
       nicht. Er fordert von der Ministerin einen Maßnahmenkatalog, wie sie die ab
       Januar geltende Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent
       erreichen wolle. Derzeit liegt sie bei 43 Prozent.
       
       6 Sep 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.verpackungsregister.org/
 (DIR) [2] /Kennzeichnung-von-Mehrwegflaschen/!5366894
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Holdinghausen
       
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