# taz.de -- Abgeschobener Islamist muss zurück: Heftige Diskussionen zum Fall Sami A.
       
       > Die Grünen fordern den Rücktritt des NRW-Integrationsministers. Dieser
       > hatte die rechtswidrige Abschiebung nicht gestoppt.
       
 (IMG) Bild: Joachim Stamp hätte die rechtswidrige Abschiebung stoppen können, so das Oberverwaltungsgericht Münster
       
       Freiburg taz | Der Fall Sami A. sorgt weiterhin für politische
       Verwerfungen. Monika Düker, die Chefin der NRW-Landtagsgrünen, hat [1][den
       nordrhein-westfälischen Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) zum
       Rücktritt aufgefordert.] Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) forderte
       von Stamp dagegen nur eine Entschuldigung. Der CDU-Ministerpräsident Armin
       Laschet stellte sich vor seinen Regierungspartner.
       
       [2][Am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in zweiter
       Instanz entschieden,] dass der am 13. Juli nach Tunesien abgeschobene
       islamistische Gefährder Sami A. von Deutschland wieder zurückgeholt werden
       muss. Die Abschiebung sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen. Eine vom
       Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen geforderte diplomatische Zusicherung
       Tunesiens, dass A. dort nicht gefoltert wird, habe nicht vorgelegen. Stamp
       hätte die Abschiebung, die er nur wegen irreführender Auskünfte an das VG
       überhaupt einleiten konnte, noch stoppen können, aber darauf verzichtet, so
       die Richter.
       
       Die OVG-Präsidentin Ricarda Brandts forderte inzwischen Gerichte auf, aus
       dem Fall Lehren zu ziehen. Richter sollen sich auf Zusagen von Behörden
       vorerst nicht mehr in jedem Fall verlassen. Im konkreten Fall hatte das VG
       auf einen Zwischenbeschluss verzichtet, nachdem das Land auf Nachfrage
       mitteilte, ein zunächst geplanter Abschiebetermin sei entfallen. Was das
       Land nicht mitteilte: Am folgenden Morgen war ein neuer Abschiebeflug
       geplant.
       
       Die Bochumer Ausländerbehörde will das Urteil nun umsetzen. Sie hat A.s
       Anwältin eine Zusage zur Übernahme der Rückreisekosten gegeben. A. ist noch
       in Tunesien. Er ist nicht in Haft, es gibt auch keine Ausreisesperre.
       Allerdings hat Tunesien A.s Pass eingezogen, weil noch Ermittlungen laufen.
       Eine Rückkehr ist unmittelbar also nicht möglich.
       
       Marco Buschmann, Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, forderte die
       Bundesregierung auf, sie möge endlich die geforderte diplomatische
       Erklärung von Tunesien beibringen. Zuständig wären Innenminister Horst
       Seehofer (CSU) und Außenminister Heiko Maas (SPD). Dann entfalle auch der
       Grund für die Rückholforderung.
       
       Für Empörung hatte unterdessen NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU)
       gesorgt, indem er das OVG Münster kritisierte. „Richter sollten immer auch
       im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der
       Bevölkerung entsprechen.“ [3][Der Deutsche Richterbund protestierte:] „Es
       ist nicht zuträglich, wenn die unabhängige Justiz durch Aussagen eines
       Innenministers angegriffen wird.“
       
       16 Aug 2018
       
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