# taz.de -- Aus heiterem Himmel: Kirchliche Schule feuert Schülerin
       
       > Die evangelische Bugenhagenschule in Blankenese kündigt einer Schülerin
       > ohne Begründung. Die Schulbehörde ist gegen solch ein Gebaren von
       > Privatschulen machtlos.
       
 (IMG) Bild: Hätte sich eine Schule als Marktteilnehmer nicht träumen lassen: Namenspatron Bugenhagen
       
       Hamburg taz | Kurz vor den Sommerferien bekamen die 15-jährige Charlotte G.
       und ihre Mutter Tatjana den blauen Brief. Ohne Angaben von Gründen kündigte
       der Schulleiter der Blankeneser Bugenhagenschule, Hayo Janssen, darin den
       laufenden Schulvertrag für das schulpflichtige Mädchen zum August. Für die
       alleinerziehende Mutter und ihre Tochter war das ein Schock. Auch auf
       Nachfrage habe der Schulleiter ihnen keine Gründe für den Rauswurf
       erläutert, sagen die beiden.
       
       Tatjana G. vermutet nun eine Retourkutsche des Schulleiters: Charlotte war
       daran interessiert, zur Stadtteilschule Blankenese zu wechseln, da diese,
       anders als die Bugenhagenschule, Profile anbietet, die Charlottes
       Fähigkeiten und Neigungen genau entsprechen. Klar war aber auch: Sollte der
       angedachte Schulwechsel nicht klappen, wollte Charlotte weiter auf der
       Bugenhagenschule im Hessepark bleiben, wo sie sich heimisch fühlt.
       
       Alle Bemühungen von Tatjana G. und ihrer Tochter, den kurzfristigen
       Rausschmiss zu verhindern, liefen ins Leere. Ein von der Mutter erbetenes
       Gespräch mit dem Träger der Schule, der Evangelischen Stiftung Alsterdorf,
       kam bis heute nicht zustande. Auch ein von ihr eingelegter Widerspruch
       gegen die Kündigung blieb bislang unbeantwortet.
       
       Er hätte auch kaum Aussicht auf Erfolg. Denn der Rausschmiss von Charlotte
       G., einer guten Schülerin mit Oberstufenperspektive, dürfte rechtmäßig
       sein. Privatverträge zwischen der Schule und deren SchülerInnen oder deren
       Erziehungsberechtigten regeln Rechte und Pflichten beider Seiten.
       
       ## Schulträger verweigert Gespräch
       
       Auch die Kündigungsmodalitäten sind frei vereinbar, solange sie nicht
       sittenwidrig sind. Und die sehen im Standard-Schulvertrag der
       Bugenhagenschule für beide Vertragsparteien die Möglichkeit vor, mit sechs
       Wochen Frist zum Monatsende ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
       
       „Wir kennen diese Verträge nicht und haben auch keinen Einfluss auf deren
       Ausgestaltung“, sagt der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht: „Da
       sind wir außen vor.“ Auch die Privatschulaufsicht der Behörde kenne die
       entsprechenden Vereinbarungen nicht. „Solche Kündigungen gibt es immer mal
       wieder. Dass sie ohne Begründung ausgesprochen werden, ist allerdings sehr
       ungewöhnlich.“
       
       Was Albrecht nicht sagt: Oft schaffen sich Privatschulen
       Problemschülerinnen per Kündigung vom Hals – das staatliche Schulsystem
       muss die schulpflichtigen Kinder dann aufnehmen.
       
       Bei staatlichen Schulen löst jeder Schulwechsel gegen den Elternwillen eine
       Flut pädagogischer Konferenzen aus – stets wird nach milderen Lösungen
       gesucht, wenn ein Kind etwa in der Klassengemeinschaft nicht zurechtkommt.
       
       An der Bugenhagenschule dagegen wurden offenbar nicht einmal Charlotte G.s
       LehrerInnen von der Kündigung in Kenntnis gesetzt. Sie fielen aus allen
       Wolken, als Tatjana G. sie informierte, dass ihre Tochter die Schule
       verlassen muss. Demnach hat Schulleiter Janssen die Kündigung im Alleingang
       ausgesprochen.
       
       Ein Vorfall, der im staatlichen Schulsystem undenkbar wäre. „Wir haben als
       Behörde eine andere Auffassung über die Verantwortung einer Schule
       gegenüber den Schülerinnen und Schülern“, kanzelt Albrecht die
       Bugenhagenschule ab. Denn jeder Zwangs-Eingriff in die Schullaufbahn kann
       für das betroffene Kind schwerwiegende Konsequenzen haben.
       
       Auf taz-Anfrage mag Schulleiter Janssen sich über die Kündigungsgründe und
       den konkreten Fall „zum Schutz der beteiligten Personen“ nicht auslassen.
       Statt über Pädagogik zu sprechen, schwadroniert der Schulleiter über den
       „Markt“, dem sich die Schule stellen müsse. Hier kämen kurze
       Kündigungsfristen ja auch auf Seiten vieler Eltern gut an.
       
       ## Die ganzen Sommerferien ohne Schulplatz
       
       Das betont auch Katja Tobias, Sprecherin der Stiftung Alsterdorf. Die
       kurzen Kündigungsfristen kämen „vor allem den Eltern entgegen“ die „schnell
       reagieren können, sollte die individuelle Lebenssituation dieses
       Erfordern“.
       
       Für die Lebenssituation von Charlotte G. und ihre Mutter aber hat der
       Rausschmiss negative Konsequenzen. Die gesamten Sommerferien wussten beide
       nicht, in welche Schule Charlotte in Zukunft gehen soll. Erst einen Tag vor
       Ferienende, Mittwoch vor neun Tagen, erhielt Tatjana G. einen Brief von der
       Schulbehörde, dass ihre Tochter einen Schulplatz in Osdorf zugewiesen
       bekommen hat.
       
       Der Antrag, auf die wohnortnähere Stadtteilschule Blankenese zu wechseln,
       wo bereits Charlottes Bruder zur Schule geht, und die für das Mädchen
       passende Schwerpunkt-Profile anbietet, wurde abgelehnt. Die Schule verfüge
       derzeit nicht über freie Plätze, so die Begründung.
       
       25 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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