# taz.de -- Honorarkräfte bei Weiterbildungsträgern: Nur scheinbar selbstständig
       
       > Zwei Honorarkräfte haben ihren Status bei Rentenversicherung prüfen
       > lassen. Nun soll ein Sprachinstitut für sie Sozialabgaben zahlen.
       
 (IMG) Bild: Weiterbildung für Erwachsene: Und zu welchen Konditionen arbeitet der Dozent?
       
       HAMBURG taz | Eine interessante Nachricht für Honorarkräfte verkündete die
       Hamburger GEW. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) habe den Status von
       zwei freiberuflichen Sprachlehrern beim Hamburger Instituto Cervantes
       überprüft und festgestellt, dass diese als Scheinselbstständige arbeiten.
       „Diese Praxis ist rechtswidrig“, sagt der GEW-Weiterbildungsexperte Dirk
       Mescher. Das Problem der Scheinselbständigkeit trete bei vielen
       Weiterbildungsträgern auf.
       
       Die beiden Spanischlehrkräfte hätten mit Unterstützung der GEW ihren
       sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Rentenversicherung Nord
       prüfen lassen. Das Ergebnis sei, dass die Bedingungen ihres Einsatzes nicht
       dem von Selbstständigen entsprächen.
       
       Zu den Kriterien dafür gibt es fortlaufend neue Rechtsprechung. „Anzeichen
       für Scheinselbstständigkeit sind zum Beispiel, dass die Lehrkräfte ihre
       Arbeitszeit nicht frei einteilen können, dass ihre Lehrmittel
       vorgeschrieben sind und sie Verwaltungstätigkeiten und Prüfungen vornehmen
       müssen“, erläutert Mescher.
       
       Das spanische Instituto Cervantes bietet ähnlich wie das deutsche
       Goethe-Institut Sprach- und Kulturkurse an. Wegen der Urlaubszeit war es
       noch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Wie die GEW mitteilt, hat
       das Institut gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Damit ist das
       Schicksal bei beiden Lehrkräfte noch offen.
       
       Wird die Sache rechtskräftig, müsse das Institut für vier Jahre rückwirkend
       Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge
       entrichten, so die Gewerkschaft. Außerdem hätten die Lehrkräfte ein
       unbefristetes, gegebenenfalls unter das Kündigungsschutzgesetz fallendes
       Arbeitsverhältnis.
       
       Die Rentenversicherung prüft regelmäßig alle vier Jahre Betriebe darauf, ob
       sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. So wurde zum
       Beispiel 2016 bei einer flächendeckende Überprüfung beim Goethe-Institut in
       fast allen Fällen Scheinselbstständigkeit festgestellt. Daneben können –
       wie im aktuellen Fall – Honorarkräfte selber für sich kostenlos besagte
       „Statusüberprüfung“ beantragen.
       
       Dieser Schritt sei nicht ohne Risiko, räumt GEW-Experte Dirk Mescher ein.
       „Die beiden haben jetzt schon weniger Lehraufträge. Es ist zu befürchten,
       dass sie nicht mehr beschäftigt werden.“
       
       ## GEW ruft zur Nachahmung auf
       
       Da das Institut seine freiberuflichen Sprachlehrkräfte nach einheitlichen
       Bedingungen beschäftige, sei davon auszugehen, dass auch weitere Anträge
       aus Statusfeststellung erfolgreich wären. „Die GEW würde das bei
       Mitgliedern unterstützen“, sagt Mescher. „So könnte man Druck aufbauen, um
       diese Politik zu beenden“. Mit einer ähnlichen Gemeinschaftsaktion habe die
       GEW 2016 Urlaubsanspruch für Integrationslehrkräfte bei der Hamburger
       Volkshochschule durchgesetzt.
       
       Die DRV-Nord hat keine Zahlen zum Bildungsbereich, wie Sprecher Sebastian
       Bollig mitteilt. 2017 prüfte sie alle Branchen in ihrem Gebiet – Hamburg,
       Schleswig-Holstein und Mecklenburg – mehr als 31.188 Betriebe und
       beanstandete jeden fünften. Zu den Statusfeststellungen gibt es nur
       bundesweite Zahlen. Unter den rund 22.600 Tätigen, die 2016 freiwillig
       ihren Status feststellen ließen, ermittelten die Kontrolleure in 42,2
       Prozent der Fälle eine „Arbeitnehmerbeschäftigung“, sagt Bollig.
       
       ## Prekäre Beschäftigung
       
       Scheinselbstständigkeit sei ein „Riesenproblem, gerade in der
       Weiterbildung“, sagt Angelika Gericke, Leiterin des Fachbereichs Bildung
       bei Ver.di-Hamburg. Doch ein ebenso großes Problem seien befristete
       Verträge. „Es gibt ein Heer von hochqualifizierten Wanderarbeitern in der
       Weiterbildung.“ Die Lage der Beschäftigten sei prekär, sagt Gericke.
       
       Die Ursache liege auch in der nicht planbaren Auftragslage. Der Staat habe
       Marktmechanismen eingeführt. Die Anbieter in weiten Segmenten der
       Erwachsenenbildung müssten sich um die Programme, die Arbeitsagentur und
       Jobcenter ausschreiben, regelmäßig neu bewerben. Träger, die Tarif zahlten,
       hätten das Nachsehen. „Da müssen sie schon mit Mindestlohn kalkulieren,
       damit sie den Zuschlag kriegen“, sagt Gericke. Wichtig wäre, dass bei der
       Auswahl wieder „die Qualität im Mittelpunkt steht“.
       
       13 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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