# taz.de -- EU-Kommission will 4,3 Milliarden Euro: Rekordstrafe für Google
       
       > Die EU-Kommission verhängt wegen Missbrauchs der Marktmacht eine Strafe
       > von 4,3 Milliarden Euro gegen den Internetkonzern. Google will Einspruch
       > einlegen.
       
 (IMG) Bild: Übermächtiger Internetkonzern? Nö, sagt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager
       
       Brüssel dpa/reuters | Die EU-Kommission verhängt gegen Google wegen des
       Missbrauchs der Marktmacht beim Smartphone-System Android eine Rekordstrafe
       in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro. Das erfuhr die Deutsche
       Presse-Agentur am Mittwoch aus informierten Kreisen. Es ist die [1][bisher
       höchste Kartellstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen.]
       
       Auf die Rekordstrafe von rund 4,3 Milliarden Euro können weitere hohe
       Zahlungen folgen, wenn Google sein Verhalten nicht binnen 90 Tagen ändere,
       erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in
       Brüssel. Google will Einspruch gegen die Milliardenstrafe der EU-Kommission
       einlegen. Das kündigte der Internetkonzern am Mittwoch an.
       
       Laut Medienberichten will die Kommission neben der Milliarden-Strafe auch
       Änderungen an Googles Geschäftsmodell bei Android durchsetzen. Android ist
       das meistbenutzte Smartphone-System der Welt. Die Software bringt in Europa
       laut Marktforschern rund 80 Prozent der derzeit verkauften
       Computer-Telefone zum Laufen.
       
       Die Kommission hatte das Android-Verfahren im April 2015 aufgenommen und
       dem Internet-Riesen ein Jahr später den Missbrauch einer
       marktbeherrschenden Position vorgeworfen. Google und der Mutterkonzern
       Alphabet weisen die Vorwürfe zurück.
       
       Android wird bei Google entwickelt, ist kostenlos für Geräte-Hersteller und
       kann von ihnen auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn
       sie Google-Apps wie GMail oder Maps auf die Geräte bringen.
       
       ## Drei Vorwürfe
       
       Die Kommission stört sich unter anderem daran, dass Hersteller von
       Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein
       komplettes Paket aus elf Apps des Internet-Konzerns auf die Geräte bringen
       müssen.
       
       So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche auf
       die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform
       Play Store installieren wollen würde. Google kontert, ein Mindestangebot an
       Apps sei nötig, weil Nutzer Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen
       könnten.
       
       Außerdem kritisiert die Brüsseler Behörde die sogenannte
       „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“, gemäß der Anbieter von Geräten mit
       Google-Diensten nicht gleichzeitig auch Smartphones mit abgewandelten
       Android-Versionen verkaufen können. Der dritte Vorwurf der Kommission dreht
       sich darum, dass Google die Erlöse aus Werbung in der Such-App nur mit
       Geräte-Herstellern teile, wenn sie auf den Telefonen und Tablets
       Exklusivität genieße.
       
       Alles in allem sieht die Kommission in dem Vorgehen des Konzerns einen
       Versuch, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Mobil-Geräten aud
       unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abzusichern.
       
       ## Zweites Kartellverfahren gegen Google
       
       Das einzige relevante andere Mobil-Betriebssystem ist die iOS-Plattform von
       Apples iPhones. Konkurrenz-Systeme wie Microsofts Windows Phone oder die
       Blackberry-Software hatten den Wettbewerb verloren.
       
       Mit der Ausbreitung der Smartphones wird die Nutzung von Onlinediensten wie
       der Internet-Suche oder der Videoplattform YouTube auf Mobilgeräten zu
       einer immer wichtigeren Erlösquelle für Google.
       
       Mit 4,3 Milliarden Euro würde Google sogar mehr zahlen müssen als ein
       Lastwagen-Kartell mehrerer Hersteller, das mit 3,8 Milliarden Euro zur
       Kasse gebeten worden war. Das Geld aus Kartellstrafen geht in den
       EU-Haushalt – die Fälle gehen aber oft jahrelang durch Gerichtsinstanzen.
       
       Der Android-Fall ist das zweite Brüsseler Kartellverfahren gegen Google
       [2][nach der Shopping-Suche], in einem dritten geht es um den Dienst
       „AdSense for Search“, bei dem andere Internetseiten Google-Suchmasken
       einbinden können. Unter anderem schränke der Konzern die Möglichkeiten
       dieser Anbieter ein, auch Werbung von Googles Rivalen anzuzeigen, befand
       die Kommission.
       
       18 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
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