# taz.de -- Keine Eindämmung des Flächenfraßes: Volksbegehren in Bayern gestoppt
       
       > Ein Volksbegehren gegen die Zubetonierung der Landschaft wird es in
       > Bayern nicht geben. Das Gericht sieht die kommunale Planungshoheit
       > gefährdet.
       
 (IMG) Bild: Grün hat keine Chance in Bayern
       
       München dpa | Das von Naturschützern in Bayern beantragte Volksbegehren
       „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ ist unzulässig. Dies
       entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Durch die Ziele des
       Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt,
       sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, am Dienstag bei der
       Urteilsverkündung in München.
       
       Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den sogenannten Flächenverbrauch
       in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf fünf Hektar pro Tag
       reduzieren. Derzeit liegt er bei rund zehn Hektar am Tag. Als
       Flächenverbrauch bezeichnet man die Umwandlung von freien Flächen, also
       „grüner Wiese“, in Siedlungs- und Verkehrsflächen, etwa für Häuser oder
       Straßen.
       
       Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter die Grünen in Bayern, hatten
       am 7. März mehr als 48 000 Unterschriften – deutlich mehr als die
       notwendigen 25 000 – beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Das
       Ministerium hatte den Antrag aber aus verfassungsrechtlichen Bedenken
       abgelehnt und zur Prüfung an das Gericht weitergeleitet.
       
       Neben den Grünen hatten das Volksbegehren auch die Arbeitsgemeinschaft
       bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund
       Naturschutz in Bayern unterstützt.
       
       17 Jul 2018
       
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