# taz.de -- Der Berliner Wochenkommentar I: Der fortgesetzte Rechtsbruch
       
       > Seit 1. August dürfen nur noch Ferienwohnungen angeboten werden, die von
       > den Bezirken genehmigt wurden. Doch das sind bislang die wenigsten.
       
 (IMG) Bild: Geht hier alles mit rechten Dingen zu?
       
       Eigentlich ist es ja das Schöne an Berlin, dass jedeR machen kann, was er
       oder sie will. Die einen können regulieren und verbieten (rauchen, parken,
       wild pinkeln), die anderen machen mit alldem einfach trotzdem weiter. Und
       am Ende können alle irgendwie glücklich und zufrieden sein. Im Grundsatz
       könnte das auch für das Thema Ferienwohnungen gelten. [1][Der Senat] bemüht
       sich nach Kräften, dem Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot zum Durchbruch zu
       verhelfen, und Tausende Anbieter vermieten weiter ungehemmt ihre Wohnungen
       an Touristen.
       
       Und, nun ja, genauso läuft es. Zwar dürfen seit dem 1. August nur noch
       Ferienwohnungen und -zimmer angeboten werden, die von den Bezirken
       genehmigt und mit einer [2][individuellen Registriernummer] versehen
       wurden. Doch die Seite des größten Anbieters Airbnb ist weiterhin voll von
       offensichtlich illegalen Angeboten ohne eine solche Nummer. Die wenigen
       Ausnahmen von Ferienwohnungen, die nicht als Wohnraum gelten, also nicht
       genehmigt werden müssen, ändern daran nichts.
       
       Ginge es nur um die persönliche Freiheit der Anbieter, man könnte sich fast
       damit zufriedengeben. Typisch Berlin eben. Aber so ist es nicht. Es geht um
       den schamlosen Egoismus vieler, Wohnraum maximal zu verwerten, während kaum
       noch bezahlbare Wohnungen zu finden sind. Hotelgleiche Appartements, die
       das ganze Jahr über vermietet werden, sind keine Seltenheit.
       
       Und es geht um Airbnb, einen global agierenden Konzern, der mehr
       Übernachtungen vermittelt als die fünf größten Hotelketten der Welt
       zusammen. Und dessen Profite unter anderem daraus resultieren, dass er
       seine eigenen Regeln zu machen versucht und Stadtverwaltungen weltweit auf
       der Nase herumtanzt.
       
       Zwar hat Berlin geregelt, Ferienwohnungen grundsätzlich zu verbieten, nur
       im Ausnahmefall zu gestatten und bei Verstößen die Anbieter zu bestrafen.
       Doch mit dem Gesetz wurde es nicht geschafft, Airbnb und seine Konkurrenten
       an die Kandare zu nehmen. Eine Auskunftspflicht über die Nutzer wäre ebenso
       wichtig wie Strafmaßnahmen, wenn die Seiten illegale Angebote verbreiten.
       Es verstößt nicht nur derjenige gegen das Gesetz, der etwas illegal
       anbietet, sondern auch derjenige, der dabei hilft und daran verdient. So
       sollte es zumindest sein.
       
       Nur mit der Verfolgung der Nutzer wird sich das Problem der
       Zweckentfremdung von Wohnraum nicht lösen lassen. Am Ende hilft wohl nur
       die [3][mallorquinische Lösung]: das Totalverbot von Ferienwohnungen.
       
       4 Aug 2018
       
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 (DIR) [1] http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/
 (DIR) [2] /Ferienwohnungen-in-Berlin/!5526014/
 (DIR) [3] http://www.tagesschau.de/ausland/mallorca-fewo-airbnb-101.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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