# taz.de -- Amazon und andere Onlineplattformen: Umsatzsteuerbetrug soll enden
       
       > Bisher können auf Onlineplattformen Produkte ausländischer Anbieter
       > steuerfrei bestellt werden. Das will das Finanzministerium verbieten.
       
 (IMG) Bild: Um Verpackung und Versand kümmert sich Amazon schon jetzt. Bald gehört auch Versteuerung zu den Aufgaben
       
       Es ist für viele Menschen inzwischen die wichtigste Art einzukaufen: eine
       Bestellung auf der Amazon-Seite aufgeben und kurz darauf die Ware im
       Amazon-Karton entgegennehmen. Doch auch wenn der größte Onlinehändler der
       Welt den gesamte Verkaufs- und Versandprozess organisiert, ist er in vielen
       Fällen gar nicht selbst der Verkäufer.
       
       Denn über den Amazon sogenannten Marketplace verkaufen auch viele
       unabhängige Händler ihre Waren. Über die erfährt man als Kunde aber bisher
       nicht viel. Die Suche nach einem neuen Handy führt etwa auf die Seite eines
       Anbieters mit einem kryptisch anmutenden Namen aus 54 Zeichen, der in der
       chinesischen Metropole Shenzhen sitzt.
       
       Diese ausländischen Anbieter zahlen bisher in den allermeisten Fällen keine
       Umsatzsteuer, obwohl sie dazu verpflichtet sind – wie jeder Händler, der in
       Deutschland kommerziell Waren anbietet. Das bringt ihnen nicht nur einen
       Vorteil gegenüber der gesetzestreuen Konkurrenz, weil sie ihre Waren bei
       Verzicht auf die Abführung der 19-prozentigen Umsatzsteuer entweder
       billiger anbieten können oder beim gleichen Preis höhere Gewinne machen.
       Das Vorgehen bedeutet auch erhebliche Einnahmeausfälle für den Staat. Die
       Deutsche Steuergewerkschaft schätzt sie auf mindestens eine Milliarde Euro
       im Jahr.
       
       Bisher weist Amazon jede Verantwortung für diesen Steuerbetrug von sich.
       „Bei Fragen zur Umsatzsteuer für Artikel, die Sie über einen
       Marketplace-Verkäufer erworben haben, kontaktieren Sie bitte direkt den
       Verkäufer“, heißt es auf der Webseite des Unternehmens. Auch gegenüber den
       Finanzbehörden beharrte Amazon bisher darauf, nichts mit den von ihm
       abgewickelten Geschäften der Drittanbieter zu tun zu haben.
       
       ## Pflicht zur Zusammenarbeit mit Behörden
       
       Doch das wird vom nächsten Jahr an voraussichtlich nicht mehr möglich sein.
       Das von Olaf Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium hat einen
       Gesetzentwurf erarbeitet, den das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen
       will. Damit sollen Anbieter von Online-Marktplätzen zur Kooperation mit den
       Steuerbehörden verpflichten werden. Sie müssen ihnen künftig Anschriften
       und Steuernummern aller Händler zur Verfügung stellen, die auf ihrer Seite
       Waren verkaufen.
       
       Wenn diese die Umsatzsteuer nicht oder nicht vollständig abführen, müssen
       die Betreiber der Verkaufsplattformen die Zusammenarbeit mit ihnen beenden.
       Tun sie das innerhalb der gesetzten Frist nicht, müssen die Vermittler wie
       Amazon oder Ebay die hinterzogenen Steuern für künftige Geschäfte des
       betroffenen Händlers selbst zahlen. „Der Betreiber eines elektronischen
       Marktplatzes haftet für die nicht entrichtete Steuer aus der Lieferung
       eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz
       rechtlich begründet worden ist“, heißt es im Entwurf, der der taz vorliegt.
       
       Die Deutsche Steuergewerkschaft, die das Vorgehen der Amazon- und
       Ebay-Händler seit Jahren kritisiert hat, begrüßt den Plan des
       Finanzministeriums. „Es ist gut, dass diese Steuer-Ungerechtigkeit endlich
       beendet werden soll“, sagte der Vorsitzende Thomas Eigenthaler der taz.
       Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf dazu auch geeignet.
       
       Nur an einzelnen Stellen wünscht Eigenthaler klarere Formulierungen. So
       dürfen die Finanzbehörden nur gegen die Betreiber vorgehen, „wenn andere
       Maßnahmen keinen unmittelbaren Erfolg versprechen“, heißt es im Entwurf.
       „Eine solche Prognose auf Basis unbestimmter Rechtsbegriffe dürfte sich als
       sehr streitanfällig erweisen“, meint Eigenthaler. Zudem fürchtet er, dass
       die großen Internetkonzerne versuchen werden, den Entwurf, der nach der
       Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden soll, noch zu verwässern –
       und verspricht darum: „Da werden wir höchst wachsam bleiben.“
       
       31 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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