# taz.de -- Reisende Dachdecker verunglimpft: Leck mich doch am Hai!
       
       > Ein reisender Dachdecker kämpft gegen die Innung – wegen wiederholter
       > Verunglimpfung freier Handwerker als unseriöser Anbieter. Es geht um
       > 12.000 Euro.
       
 (IMG) Bild: Dachhaie gibt es nicht: Ein Bottom-up-Hai als Body-Painting
       
       Bremen taz | Der „Dachhai“ lebt. Dabei hatte der Zentralverband des
       Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) ihm schon entsagt. Und sich
       verpflichtet, reisende Dachdecker nicht mehr pauschal als unseriöse
       Geschäftemacher zu beschimpfen.
       
       Das war 2016. Nun soll der ZVDH eine Vertragsstrafe von 12.000 Euro zahlen,
       und zwar an den reisegewerbetreibenden Dachdecker Lutz Newiger. Der
       erstritt damals gegen die Dachdeckerzunft vor dem Bremer Landgericht eine
       Unterlassungserklärung. Fortan sollte der Verband nicht mehr behaupten
       dürfen, „Dachdeckerarbeiten können nicht durch umherziehende
       Gewerbetreibende ausgeführt werden“. Und er wollte künftig nicht mehr
       sagen, dass die Schäden durch „solche Dachhaie“ in die Millionen gingen.
       „Es ist eine Unverschämtheit, wie dreist der ZVDH das immer wieder
       ignoriert hat“, sagt Newiger. „Ich muss mich weiterhin bundesweit
       verunglimpfen lassen“, so der Kläger. Die Gerichtsverhandlung findet am
       kommenden Mittwoch statt.
       
       Bei dem Streit geht es um den Kampf der freien HandwerkerInnen gegen die
       Innungen, die auf dem Meisterzwang beharren.
       
       Jonas Kuckuck, Reetdachdecker und Vorstandsmitglied des [1][Berufsverbandes
       der unabhängigen Handwerkerinnen] (BUH) geht es um die Abkehr von einem
       „tief verankerten zünftischen Denken“, das freies Handwerkertum prinzipiell
       nicht akzeptieren wolle. Der BUH unterstützt Newiger.
       
       Der Meisterzwang, so schrieb der ZVDH in einer Resolution von 2014,
       verhindere „Betrügereien“ durch „umherziehende Gewerbetreibende“. In der
       [2][aktuellen Fassung der Resolution] steht da nun: Wer einen Dachdecker im
       Reisegewerbe beauftrage, habe als Kunde „keine Sicherheit, dass irgendein
       fachlicher Mindeststandard gewährleistet“ ist.
       
       Als Arbeitgeberverband spricht der ZVDH damit für rund 7.500
       Mitgliedsbetriebe mit einem Umsatz von etwa acht Milliarden Euro. „Das ist
       nicht statthaft“, kritisiert Newiger, der nach eigenen Worten einen
       Gesellenbrief und 18 Jahre Berufserfahrung hat. „Ich muss die gleichen
       Gewährleistungen übernehmen wie jeder andere Betrieb“, sagt Newiger.
       Allerdings sagt die Reisegewerbekarte nichts über die Qualifikation aus:
       Wer sie besitzt, das sagt auch Newiger, „kann fachlich hervorragend oder
       gar nicht qualifiziert sein“.
       
       Bremen hat seit 1893 eine Dachdeckerinnung, die Gewerbefreiheit ist noch
       älter. Sie wurde 1935 stark eingeschränkt, zugunsten der
       Zwangsmitgliedschaften in Kammern und des Meisterzwangs. Letzter ist in
       vielen Fällen der Grund, warum Handwerker keinen festen Betrieb gründen,
       sondern mit Reisegewerbekarte arbeiten.
       
       [3][Solche Handwerker, stellte das Bremer Landgericht 2016 klar, würden
       durch Behauptungen wie die des ZVDH als unseriös dargestellt.] In der
       Deutschen Handwerkszeitung wetterte der ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich
       Marx 2017 dennoch weiter gegen reisende Handwerker. „In der Regel handelt
       es sich dabei nicht um ausgebildete Dachdecker“, wird Marx zitiert und
       bezeichnet sie pauschal als „Geschäftemacher“. Die handwerkliche Leistung
       „wird dann aber meist fehlerhaft erbracht“. Der Text ist unter dem Titel
       „Schäden am Dach: Vorsicht Betrüger unterwegs“ erschienen.
       
       Dass es unter freien Dachdeckern schwarze Schafe gibt, ist unstrittig. Aber
       auch reisende Handwerker hätten „einen Anspruch auf fairen Wettbewerb“,
       sagt Kuckuck, der dem Zentralverband „Überheblichkeit, pauschalisierende
       Diskriminierungen und Sündenbockpolitik“ vorwirft. Auch der Verband habe
       sich an „korrekte Umgangsformen“ zu halten.
       
       Aus Sicht des ZVDH sind Newigers Vorwürfe „völlig unberechtigt“. In dem
       Interview mit der Deutschen Handwerkszeitung habe Marx „deutlich gemacht,
       dass eine Unterscheidung zwischen Dachhaien und Reisegewerbetreibenden
       gemacht werden muss, und diese nicht automatisch gleichzusetzen sind“. Die
       Strafe werde der ZVDH nicht akzeptieren.
       
       27 Jul 2018
       
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 (DIR) [2] https://dachdecker.org/hp14119/Resolution-fuer-die-Meisterpflicht-im-Dachdeckerhandwerk-verabschiedet.htm?ITServ=C56b98317X1528cfaed0cX652c&&l=95454463
 (DIR) [3] /!5270605/
       
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