# taz.de -- Kommentar Urteil zur Fixierung: Fesseln verliert an Attraktivität
       
       > Die Fixierung von Psychiatrie-Patienten ist demütigend. Genutzt wird sie
       > bislang oft bei Personalmangel. Dem beugt Karlsruhe jetzt indirekt vor.
       
 (IMG) Bild: Mit dem Patienten eine rauchen gehen, ist weitaus effektiver – und erfordert keine Demütigung
       
       Die zwangsweise Unterbringung von psychisch Kranken in einer Klinik muss
       heute schon von einem Richter angeordnet werden. Das heißt aber nicht, dass
       die Kliniken mit den Patienten anschließend machen können, was sie wollen.
       Das Bundesverfassungsgericht hat [1][jetzt zu Recht festgestellt], dass das
       Fixieren und Festbinden von Patienten eine neue richterliche Zustimmung
       benötigt.
       
       Die Fixierung geht noch einmal weit über den Einschluss in einem Gelände
       oder einem Gebäude hinaus. Denn natürlich wird diese Situation von vielen
       Betroffenen als demütigend und traumatisch erlebt, wenn man sich kaum noch
       bewegen kann, wenn man ohne rechtzeitige Hilfe der Pfleger in die
       Unterwäsche pinkeln muss.
       
       Der Richtervorbehalt kann nun sicherstellen, dass die Fixierung nicht
       missbraucht wird, um unliebsame Patienten zu bestrafen oder um
       Personalengpässe zu kompensieren. Bei der mündlichen Verhandlung im Januar
       zeigte sich, dass fehlendes Personal durchaus zu mehr Fixierungen führen
       kann. Wenn der Aufnahmearzt genug Zeit hat, kann er mit dem Eingelieferten
       erst mal eine rauchen gehen, das helfe oft schon zur Beruhigung, erklärte
       ein Sachverständiger. Wenn aber noch sieben weitere Patienten warten, sei
       das schwierig. Die Amtsrichter müssen künftig also nicht nur die Situation
       des Betroffenen bewerten, sondern auch die der Klinik – wenn der
       Richtervorbehalt etwas bringen soll.
       
       Wichtiger als der Richtervorbehalt könnte deshalb die von Karlsruhe auch
       geforderte „1-zu-1-Betreuung“ während der Fixierung sein. Hierfür müssen
       die Kliniken künftig also deutlich mehr Personal aufwenden – damit die
       Fixierung Teil der Therapie sein kann und nicht zur bloßen Stilllegung
       verkommt. So ausgestaltet verliert die Fixierung aber automatisch an
       Attraktivität für die Kliniken. Wenn mehr Personal benötigt wird, taugt die
       Fixierung nicht mehr als Notnagel bei personellen Engpässen. Das haben die
       Richter zwar so nicht formuliert, aber sicher so gedacht.
       
       24 Jul 2018
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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