# taz.de -- Verfassungsgericht befasst sich nicht: Trans* Mann gilt weiter als Mutter
       
       > Ein trans* Vater, der ein Kind geboren hat, gilt als Mutter. So entschied
       > der Bundesgerichtshof, das Verfassungsgericht will sich nicht befassen.
       
 (IMG) Bild: Strukturelle Transfeindlichkeit schade dem Kindeswohl, kritisiert der Bundesverband Trans*
       
       BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat es ohne Begründung abgelehnt,
       sich mit der Beschwerde eines Berliner trans* Vaters zu befassen. Dieser
       wollte ein Urteil des Bundesgerichtshofs anfechten, nach dem er in der
       [1][Geburtsurkunde seines Kindes als Mutter eingetragen ist, nicht als
       Vater].
       
       So hatte es das Standesamt gehandhabt. Der Mann war rechtlich dagegen
       vorgegangen und scheiterte in allen Instanzen – vom Amtsgericht Schöneberg
       über das Kammergericht Berlin und im Juli 2017 auch beim Bundesgerichtshof.
       
       Der Bundesverband Trans* kritisiert die Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts. Sprecher Sascha Rewald kritisiert, die Ablehnung
       der Verfassungsbeschwerde sei „ein Ausdruck von struktureller
       Transfeindlichkeit“. Er bemängelt zudem, dass von den vier mit dem Fall
       befassten Instanzen keine direkt das Gespräch mit dem betroffenen Mann
       gesucht habe.
       
       Die aktuelle Situation von transgeschlechtlichen Eltern in Deutschland sei
       bislang unzureichend geklärt. „Das setzt trans* Familien einer erhöhten
       Gefahr von Diskriminierung aus.“ Rewald fordert, dass trans* Eltern in den
       Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell
       geführten Vornamen eingetragen werden. „Dies ist insbesondere auch im
       Interesse der Kinder.“ Rewald kündigt an, den Fall nun vor den Europäischen
       Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
       
       25 Jun 2018
       
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