# taz.de -- Kommentar Recht auf Vergessenwerden: Auf Google kommt es an
       
       > Verurteilte Mörder haben keinen Anspruch, dass ihre Namen in digitalen
       > Medienarchiven gelöscht werden müssen. Das ist gut so.
       
 (IMG) Bild: Wer anonym bleiben will, sollte das am besten mit Google regeln
       
       Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten ist eine
       der spannendsten Fragen im Medien- und Verfassungsrecht. Der Europäische
       Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich nun scheinbar [1][ganz auf
       die Seite der Medien geschlagen]. Zwei verurteilte Mörder haben keinen
       Anspruch, dass ihre Namen in digitalen Medienarchiven aus alten Artikeln
       gelöscht werden müssen.
       
       Dabei hat der EGMR die Debatte über diese Frage nicht für immer und nicht
       für ganz Europa geklärt. Denn er hat nur geprüft, ob die aktuelle
       Rechtslage in Deutschland mit den europäischen Menschenrechten vereinbar
       ist. Ein entsprechendes Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs wurde nun
       akzeptiert und nicht beanstandet. Die Straßburger Richter sagten aber
       nicht, dass dies die einzige rechtlich vertretbare Lösung sei.
       
       In Deutschland ist die rechtliche Diskussion auch noch nicht zu Ende. In
       einem anderen Fall („Apollonia-Mord“) will das Bundesverfassungsgericht in
       Karlsruhe noch in diesem Jahr eine eigene gründliche Prüfung vornehmen. So
       könnte es durchaus noch zu einem Anspruch auf Korrektur von Pressearchiven
       kommen.
       
       Interessant ist am Straßburger Urteil vor allem der Hinweis auf die
       Möglichkeit, sich an Google und andere Suchmaschinenbetreiber zu wenden. Es
       wäre für die Resozialisierung von Straftätern ja schon viel gewonnen, wenn
       bei der Suche nach ihrem Namen keine Artikel über ihre einstigen Verbrechen
       mehr gefunden werden. Soweit es sich nicht um politisch relevante Taten
       handelt, bestehen auch gute Aussichten, dass die Suchmaschine Google solche
       Artikel auf Antrag nicht mehr auflistet.
       
       Wenn die Google-Lösung angemessen funktioniert, muss nicht auch noch die
       Quelle, also der ursprüngliche Artikel, korrigiert werden. Die Information
       bliebe für vertiefte Recherchen zum Ereignis dann im jeweiligen
       Medienarchiv verfügbar. Unter dem Strich wäre das ein kluger Ausgleich
       zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit.
       
       29 Jun 2018
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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