# taz.de -- Urteil im Altena-Prozess: Bewährungsstrafe für Attentäter
       
       > Der Mann, der den Bürgermeister von Altena mit einem Messer angriff, muss
       > nicht ins Gefängnis. Die Richter verhängten eine Bewährungsstrafe.
       
 (IMG) Bild: Werner S. muss nicht ins Gefängnis
       
       HAGEN afp | Im Prozess um [1][das Messerattentat auf den Bürgermeister] der
       nordrhein-westfälischen Stadt Altena ist der 56-jährige Angeklagte zu einer
       Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
       
       Das Landgericht Hagen verurteilte Werner S. am Montag wegen gefährlicher
       Körperverletzung, nachdem die Staatsanwaltschaft vom ursprünglich erhobenen
       Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt war. Die Richter blieben beim
       Strafmaß unter der Anklageforderung von zweieinhalb Jahren Haft.
       Haftstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt
       werden.
       
       Die Hagener Strafkammer hatte am Donnerstag den Haftbefehl gegen den Mann
       mit der Begründung aufgehoben, dass nicht mehr von einem Tötungsvorsatz des
       56-Jährigen bei der Tat vom vergangenen November auszugehen sei.
       
       Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Montag an: Der
       56-Jährige habe Altenas Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU) nicht töten,
       sondern lediglich „in Todesangst versetzen“ wollen. Der geständige
       Angeklagte musste also nur noch mit einer Verurteilung wegen gefährlicher
       Körperverletzung rechnen.
       
       Vor der Tat in einem Dönerimbiss in Altena soll der Angeklagte laut
       Staatsanwaltschaft den Bürgermeister mit den Worten „Ich steche Dich ab –
       Du lässt mich verdursten und holst 200 Ausländer in die Stadt“ angeschrien
       haben. Der für [2][seine humane Flüchtlingspolitik] bekannte Bürgermeister
       war bei dem Attentat leicht verletzt worden.
       
       Der Angeklagte hatte in dem Hagener Prozess jede Tötungsabsicht und
       fremdenfeindliche Motivation bestritten. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich
       in ihrem Schlussvertrag überzeugt, dass es keine Anhaltspunkte für
       Verbindungen von S. in die rechtsextreme Szene gebe. Vielmehr habe der
       Angeklagte in wirtschaftlich „prekären Verhältnissen“ und sozialer
       Isolation gelebt.
       
       11 Jun 2018
       
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