# taz.de -- Plädoyers für Zschäpe im NSU-Prozess: Verteidiger fordern Freilassung
       
       > Im NSU-Prozess hatten Beate Zschäpes Vertrauensanwälte zehn Jahre Haft
       > gefordert. Ihre Pflichtverteidiger unterbieten diese Forderung noch.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagte Beate Zschäpe am Dienstag im Oberlandesgericht München
       
       München dpa | Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe
       fordern die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin. Die
       heute 43-Jährige sei von den angeklagten Morden und Anschlägen
       freizusprechen und könne lediglich wegen einfacher Brandstiftung verurteilt
       werden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag in seinem Plädoyer
       [1][im NSU-Prozess].
       
       Zschäpes Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert hatten
       dagegen eine maximal zehnjährige Haftstrafe gefordert, wegen besonders
       schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen.
       
       „Beate Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine
       Attentäterin“, sagte Heer. Sie habe keine Morde geplant, sie habe keine
       Waffen beschafft, an den Taten insgesamt nicht mitgewirkt und die
       Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „auch nicht vom
       Küchentisch gesteuert“. Zschäpe sei deshalb von allen angeklagten
       Staatsschutzverbrechen freizusprechen. Zu verurteilen sei sie lediglich
       wegen der Brandlegung der letzten Fluchtwohnung in Zwickau, und zwar wegen
       einfacher Brandstiftung. „Dies ist alles, was von der Anklage des
       Generalbundesanwalts übrig bleibt“, sagte Heer.
       
       Eine konkrete Strafmaß-Forderung nannte Heer nicht. Er argumentierte aber,
       die maximal mögliche Strafe sei mit der mehr als sechsjährigen
       Untersuchungshaft jedenfalls abgegolten.
       
       Mit ihren ursprünglichen Pflichtverteidigern Heer, Wolfgang Stahl und Anja
       Sturm hatte sich Zschäpe schon vor längerem überworfen. Eine Entpflichtung
       der drei lehnte das Oberlandesgericht aber mehrmals ab. Deshalb wird
       Zschäpe sozusagen von zwei Verteidiger-Teams vertreten. Das Plädoyer von
       Heer, Stahl und Sturm soll nun mehrere Tage dauern.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende
       Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe
       eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle
       „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und sollte deshalb als
       Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen
       zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen
       Polizistin, sowie zwei Bombenanschläge.
       
       5 Jun 2018
       
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