# taz.de -- Inklusion in den Medien: Ein guter Rat für den RBB
       
       > Der RBB-Rundfunkrat soll einen Behindertenvertreter aufnehmen, fordert
       > Lebenshilfe-Vorstandsmitglied Christian Specht. Doch in Berlin ist man
       > zögerlich​.
       
 (IMG) Bild: Christian Specht, Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe, vor dem RBB in Berlin
       
       Diesen Text gibt es auch [1][in Leichter Sprache]. 
       
       Christian Specht regt sich auf – mal wieder. Nach dem obligatorischen
       „Schönen guten Morgen!“ kommt die Frage, die – ginge es nach seinen
       Wünschen – sofort in einen Artikel für die nächste taz-Ausgabe münden
       würde. „Was hältst du davon, einen Behindertenvertreter in den
       RBB-Rundfunkrat zu schicken?“, hat er mich schon oft gelöchert. „Leider
       grad keine Zeit“, lautete lange meine Antwort. 
       
       Aber Specht (49) hat ja recht, in vielerlei Hinsicht. Mit seiner Forderung
       allemal. Und mit seiner Vorgehensweise. Specht, der Aktivist, ist ein
       perfekter Netzwerker, der in Berlin Hinz und Kunz kennt, vor allem viele
       PolitikerInnen und eben Medienleute. 
       
       Das stete Wiederholen seiner Forderungen ist nicht nur clever. Es ist vor
       allem glaubwürdig. Denn Specht hat selbst eine Behinderung und er weiß sehr
       viel über Menschen mit Behinderungen, ihre Sorgen und Nöte sowie ihre
       Rechte. 
       
       Christian Specht kann nicht lesen und schreiben, das hindert ihn aber nicht
       daran, fachkundig seine Meinung zu äußern und Lobbyarbeit im besten Sinne
       zu betreiben – eben auch in der taz, wo er seit vielen Jahren einen
       Schreibtisch im Konferenzraum hat. 
       
       Jetzt, lieber Christian – wir duzen uns natürlich –, ist es so weit. Hier
       kommt dein Wunschtext. 
       
       Der RBB-Rundfunkrat setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. So ist es im
       RBB-Staatsvertrag festgelegt. In einer vierjährigen Amtszeit sollen diese
       das öffentliche Leben und damit die Allgemeinheit der Länder Berlin und
       Brandenburg vertreten.
       
       Was „Allgemeinheit“ bedeutet, darüber gehen die Meinungen allerdings
       auseinander. Man kann die Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrates als
       konservativ, gelinde gesagt altbacken, bezeichnen – denn gesellschaftlich
       relevante Gruppen fehlen. Ein Vertreter der muslimischen Verbände?
       Fehlanzeige. Jemand, der die queere Community vertritt? Pustekuchen. Ein
       Sinti- und Roma-Verband? Wieder nein. Eine Organisation, die sich gezielt
       für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzt? Dito.
       
       Dabei wäre ein Vertreter für Menschen mit Behinderung ein Zeichen der
       Akzeptanz gesellschaftlicher Realitäten, soll der Rundfunkrat als
       Kontrollorgan doch die Interessen der gesamten Bevölkerung vertreten.
       
       ## Im Staatsvertrag steht's drin
       
       Wichtig ist dabei: Wer im Rundfunkrat sitzt, bestimmt zwar nicht über die
       Programme des RBB, hat aber durchaus strategischen Einfluss. Der Rat wählt
       die Intendantin oder den Intendanten und berät in „allgemeinen“
       Angelegenheiten. Auch überwacht er das bereits ausgestrahlte Programm auf
       die Einhaltung des in Paragraf 3 des RBB-Staatsvertrages formulierten
       öffentlich-rechtlichen Auftrags.
       
       Dort sind in Abschnitt 4 Menschen mit Beeinträchtigungen ausdrücklich
       erwähnt: „Bei der Gestaltung seiner Angebote berücksichtigt der Rundfunk
       Berlin-Brandenburg alle gesellschaftlichen Gruppierungen, insbesondere die
       Anliegen von Menschen mit Behinderungen und die Anliegen der Familien und
       Kinder.“
       
       Andere Rundfunkräte sind in dieser Hinsicht bereits weiter. Im
       ZDF-Fernsehrat, der 60 Mitglieder zählt, sind je ein Vertreter aus den
       Bereichen Migranten, Muslime, LSBTTIQ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle,
       Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen) sowie ein
       Vertreter für den Bereich „Inklusive Gesellschaft“ dabei. Im Rundfunkrat
       des Bayerischen Rundfunks, der 50 Mitglieder zählt, ist die
       Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und
       chronischer Erkrankung vertreten.
       
       Und in Berlin-Brandenburg?
       
       „Die Strukturen müssen aufgebrochen werden“, sagt Ludger Gröting, erster
       Vorsitzender der Lebenshilfe Berlin. „Wir sind der Überzeugung, dass uns
       Sitz und Stimme im Rundfunkbeirat im Sinne der Teilhabe zustehen und wir
       auch in diesem Gremium gehört werden müssen.“
       
       Gröting kennt Christian Specht seit vielen Jahren. Seit Mai 2017 ist Specht
       Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe. „Er ist ein vollumfängliches
       Vorstandsmitglied, und das nicht wegen irgendeiner Quote“, unterstreicht
       Gröting. „Auf eigenen Wunsch ist der Sitz eines Behindertenvertreters im
       RBB-Rundfunkbeirat eines seiner Themen. Ich unterstütze voll und ganz diese
       Forderung. Christian Specht ist damit immer wieder auf Widerstände
       gestoßen. Aber er lässt nicht locker.“ Eine schöne Beschreibung von Spechts
       Hartnäckigkeit.
       
       Die Vorstände der Lebenshilfe – mit Specht fünf an der Zahl – haben
       einstimmig beschlossen, ihn in seinem Kampf zu unterstützen. „Er stimmt
       sich zu diesem Thema mit uns ab und kann im Namen der Lebenshilfe
       sprechen“, sagt Gröting.
       
       Ein erster Erfolg und Höhepunkt von Christian Spechts Lobbyarbeit: Am 15.
       Mai lud die Lebenshilfe zu einem Parlamentarischen Abend ins
       Abgeordnetenhaus ein, es ging um behindertenpolitische Themen und darum,
       mit Parlamentariern ins Gespräch zu kommen. Christian Specht nutzte den
       Termin, um seine Forderung bezüglich des Rundfunkrats vorzustellen.
       
       ## „Langjährige Forderung“
       
       „Das ist auch eine langjährige Forderung von uns“, sagt Dominik Peter. „Wir
       finden das sehr wichtig.“ Peter ist Vorsitzender des Berliner
       Behindertenverbandes; auch er kennt Christian Specht und seine Arbeit gut.
       „Ich fühle mich als Behinderter nicht durch den Beamtenbund oder
       Landesfrauenrat vertreten“, formuliert es Peter. „Und auch nicht durch die
       Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die zwar ein breites
       Spektrum durch ihre jeweiligen Mitgliedsverbände hat – aber
       Behindertenarbeit zählt nun einmal nicht zu ihrem originären Geschäft.“
       
       Gerade der Sitz eines Vertreters der Wohlfahrtsverbände wird gerne ins Feld
       geführt, wenn es darum geht, die Rufe nach einem Behindertenvertreter im
       Rundfunkrat abzuwehren. So nach dem Motto: Wohlfahrtsverbände würden sich
       ja auch um Menschen mit Behinderung kümmern. Ein anderes Problem sieht
       Peter „in der großen Zahl der im Rundfunkrat sitzenden Politiker. Wenn ich
       richtig zähle, sind dort allein drei SPDler vertreten.“ Er hat richtig
       gezählt.
       
       Peter hat einen konstruktiven Vorschlag, um den Belangen vieler
       gesellschaftlicher Gruppen gerecht zu werden und den Rundfunkrat
       zahlenmäßig nicht ausufern zu lassen: „Ich kann mir gut vorstellen, dass
       die Verbände turnusmäßig von Wahlperiode zu Wahlperiode rotieren.“
       
       Was davon kann sich die Vorsitzende des RBB-Rundfunkrates vorstellen?
       
       ## Antwort per E-Mail
       
       Friederike von Kirchbach, Vorsitzende des RBB-Rundfunkrates, von der
       evangelischen Kirche entsendet und von Beruf Pfarrerin in der
       St.-Thomas-Gemeinde am Bethaniendamm, stand für ein Gespräch mit der taz
       leider nicht zur Verfügung. Per E-Mail ließ sie wissen: „Die
       Zusammensetzung des Rundfunkrates ist staatsvertraglich festgelegt und
       stellt einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung in Berlin und
       Brandenburg dar.“ Genau das aber steht ja zur Diskussion.
       
       Und weiter: „Eine Ergänzung oder Änderung der Zusammensetzung wäre nur
       durch eine Änderung des RBB-Staatsvertrages möglich. Diese Entscheidung
       obliegt jedoch dem Berliner und Brandenburger Landesgesetzgeber (gemeint
       sind die Landesparlamente – Anm. d. A.), die den RBB-Staatsvertrag als
       gemeinsames Landesgesetz verabschiedet haben Der Rundfunkrat selbst hat
       somit keinen Einfluss auf seine Zusammensetzung.“
       
       Auch wenn das stimmt, gibt sich Christian Specht mit dieser Antwort nicht
       zufrieden. „Es ist wichtig, dass die Behinderten endlich im Rundfunkrat
       vertreten sind. Ein Behindertenvertreter könnte sich dafür einsetzen, dass
       es eine Fernsehsendung für Behinderte gibt und mehr Sendungen mit
       Behinderten, mehr Gebärdensprache oder öfter Untertitelungen von
       Live-Sendungen, das gibt es im RBB bisher nicht – das hab ich bisher nur
       bei Anne Will in der ARD gesehen.“
       
       Ist das realistisch?
       
       Immerhin hat es die Forderung von Christian Specht und anderen nach einer
       Veränderung bzw. Erweiterung des RBB-Rundfunkrates bis in den
       Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung geschafft.
       Dort steht, dass die derzeit gültige Zusammensetzung evaluiert werden soll.
       Auf diesen an sich erfreulichen Umstand weist die SPD-Abgeordnete Karin
       Halsch hin, die im Berliner Landesparlament im Ausschuss für Europa,
       Bundesangelegenheiten und Medien mitarbeitet. Dann folgt ein Aber.
       
       ## Meinungsbildung vor Neuwahl
       
       „Ich habe vollstes Verständnis für die Forderung“, sagt Halsch, „aber
       behinderte Menschen sind ja schon – im weitesten Sinne – durch die
       Wohlfahrtsverbände im Rundfunkrat vertreten“, beharrt sie auf einem alten
       Argument. Und gibt zu Protokoll, dass sich die Fraktion noch „keine
       abschließende Meinung gebildet hat“. Das werde die SPD „erst mit Hinblick
       auf das Ende der Amtszeit des aktuellen RBB-Rundfunkrates“ tun. Die endet
       am 25. Februar 2019.
       
       Christian Goiny sitzt für die CDU im Abgeordnetenhaus und ist ebenfalls
       Mitglied im Ausschuss für Europa, Bundesangelegenheiten und Medien. Er
       sieht die Sache genauso wie seine Parlamentskollegin: „Ich habe Verständnis
       für die Forderung. Aber es gibt viele andere Verbände oder
       Religionsgruppen, die das Gleiche fordern könnten“, sagt Goiny.
       „Rundfunkräte nach Belieben so zu vergrößern, dass alle Gruppen und
       Verbände einen Sitz haben, die es wollen, sodass dieser zu einer Art
       Vollversammlung werden würde“, hält Goiny „für eine legitime Diskussion“.
       Doch glaubt er, „dass das in dieser Größe nicht möglich sein wird“.
       
       Goiny verweist ebenfalls auf die im Rundfunkrat vertretenen
       „gesellschaftlichen Gruppen wie Kirchen oder Gewerkschaften, sicher auch
       wir von den Parteien, die vom Rollenverständnis her nicht nur Lobbyarbeit
       im eigenen Sinne betreiben, sondern auch für andere Interessen offen sind –
       für die Belange von behinderten Menschen zum Beispiel“.
       
       Ambivalent gibt sich auch Andreas Otto, Abgeordneter der Grünen und der
       Vorsitzende des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten sowie
       Medien. Er unterstütze „immer“ die Teilhabe von weiteren gesellschaftlichen
       Gruppen, sieht aber zugleich das Problem der Umsetzbarkeit. „Öffnet man den
       Rundfunkrat für einen Behindertenvertreter, melden sich sicher ganz viele
       andere gesellschaftliche Gruppen.“ Wenn der Rat dann aber zu groß würde,
       könnte die Arbeitsfähigkeit leiden, warnt Otto.
       
       ## Abstimmung mit Brandenburg
       
       Der Grüne mahnt selbstkritisch an, die im Koalitionsvertrag versprochene
       „Evaluierung endlich mal zu beginnen“. Doch das sei Sache der
       Senatskanzlei. Die müsste nach der Evaluierung einen Vorschlag erarbeiten,
       auf Grundlage dessen der RBB-Staatsvertrag dann geändert werden könnte.
       „Keine leichte Sache“, fasst Otto zusammen, auch weil das die Berliner
       Abgeordneten ja nicht im Alleingang, sondern immer in Abstimmung mit den
       Brandenburgern Landtagsabgeordneten machen müssten.
       
       Bei „aller Berechtigung der Forderung“ nach einem Behindertenvertreter im
       Rundfunkrat lenkt Andreas Otto den Blick auf eine andere Frage. „Was
       erwartet man von einer Mitgliedschaft in diesem Gremium? Der Rundfunkrat
       entscheidet ja nicht über das Programm, sondern berät die Intendantin in
       strategischen Fragen.“
       
       Aber auch ohne Einfluss auf das Programm: Der hartnäckige Aktivist
       Christian Specht würde gern auch mit überwachen, ob der RBB seinen
       öffentlich-rechtlichen Auftrag einhält. Denn Specht ist Teil dieser
       Öffentlichkeit.
       
       29 May 2018
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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