# taz.de -- Trump auf Twitter: Es hat sich ausgeblockt
       
       > Der US-Präsident blockiert immer wieder Kommentare unter seinen Tweets.
       > Eine Bundesrichterin entschied nun: Das ist verfassungswidrig.
       
 (IMG) Bild: Auch als US-Präsident muss Trump sich Kritik gefallen lassen
       
       „45th President of the United States of America“. So steht es im
       Twitterprofil von Donald Trump. Wer [1][@realdonaldtrump] adressiert,
       wendet sich also nicht an den privaten Donald. Sondern an den
       US-Präsidenten Trump, der auf der Plattform gern in umstrittener Wortwahl
       den politischen Alltag kommentiert und andere provoziert.
       
       Das hat Naomi Reice Buchwald, Bundesrichterin in New York, ganz korrekt
       erkannt. Im Namen der Meinungsfreiheit hat sie entschieden, dass Trumps
       Twitter-Blockaden gegen die Verfassung verstoßen. Niemand dürfe wegen
       seiner Äußerungen in einem öffentlichen Forum von politischen
       Vertreter*innen geblockt werden, so Buchwald. Das Recht auf freie
       Meinungsäußerung [2][gilt also auch auf Twitter].
       
       Das ist keineswegs eine banale Feststellung, sondern hat ganz praktische
       Relevanz. Was sich auf Trumps Twitter-Profil abspielt, zieht sofort
       Aufmerksamkeit auf sich und entwickelt sich schnell zum Politikum. Trump
       twittert schließlich als Präsident, ob es nun um die Androhung eines
       Atomkriegs mit Nordkorea geht oder um das kryptische Hashtag [3][#covfefe],
       das die Netzgemeinde tagelang amüsierte.
       
       Ersteres Beispiel hätte dramatische internationale Konsequenzen nach sich
       ziehen können, zweiteres illustriert ganz deutlich, wie unbedacht der
       US-amerikanische Präsident sich da äußert. Und das war nicht der einzige
       Tippfehler: Erst am vergangenen Wochenende schreib Trump den Namen seiner
       Ehefrau falsch.
       
       Was Trump twittert, gefällt vielen nicht. Solange er weiter als Präsident
       twittert, hat er die Gegenrede auszuhalten.
       
       Denn es geht nicht um die Frage, mit wem und wessen kritischen Kommentaren
       sich Trump als Privatperson herumschlagen muss. Er hat sich bewusst
       entschieden, seinen privaten Account zu behalten und nicht wie seine
       Vorgänger unter [4][@Potus] (President of the United States) zu twittern.
       Der hat mit 23,2 Millionen ja auch nur halb so viele Follower. Und
       retweetet vor allem: Donald Trump.
       
       Das Urteil der New Yorker Richterin unterstreicht eine Besonderheit
       sozialer Medien: Auf so direktem und einfachem Wege ist es sonst kaum
       möglich, politische Vertreter*innen zu erreichen und ihnen Antworten zu
       konkreten Themen abzuringen. Eine Chance, die Trump anscheinend nicht ganz
       in den Kram passt.
       
       24 May 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/realDonaldTrump
 (DIR) [2] /Facebook-und-die-Meinungsfreiheit/!5497132
 (DIR) [3] https://twitter.com/search?q=%23Covfefe&src=tyah
 (DIR) [4] https://twitter.com/POTUS
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Brust
       
       ## TAGS
       
 (DIR) USA
 (DIR) Twitter / X
 (DIR) Donald Trump
 (DIR) Meinungsfreiheit
 (DIR) Social Media
 (DIR) Meinungsfreiheit
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Donald Trump
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Facebook und die Meinungsfreiheit: Eine Kneipe ist kein Marktplatz
       
       Sind Online-Netzwerke privat oder quasi-öffentlich? Davon hängt ab, ob auf
       staatlich verbriefte Rechte wie Meinungsfreiheit geachtet werden muss.
       
 (DIR) Sperrung eines Twitter-Accounts: Der Mann, der Trump abschaltete
       
       Bahtiyar Duysak aus Paderborn hat in San Francisco für Twitter gearbeitet.
       Und die Welt für elf Minuten von Trumps Tweets befreit. War das Absicht?
       
 (DIR) Netiquette und Nachrichtenwert: Zu groß, um gelöscht zu werden
       
       Wer auf Twitter droht, hetzt oder zu Gewalt aufruft, muss mit Konsequenzen
       rechnen. Nicht so Donald Trump. Ist das gerecht?