# taz.de -- Ärztliche Behandlung online: Wenn der Teledoktor therapiert
       
       > Vor allem der Landbevölkerung könnten Sprechstunden via Internet helfen,
       > sagen Politiker und Krankenkassen. Datenschützer sind skeptisch.
       
 (IMG) Bild: Teledoktor bei der Arbeit
       
       BERLIN taz | Rechner an, Kamera läuft, ein paar Klicks und die Verbindung
       zum Hausarzt steht. Die Online-Sprechstunde, die digitale medizinische
       Beratung ist technisch längst möglich und keine Zukunftsutopie mehr. Doch
       die Teledoktor*innen sind bisher nicht flächendeckend im Einsatz. Dahinter
       steckt ein Passus im Berufsrecht der Ärzteschaft, der die Fernbehandlung
       stark einschränkt. Denn: Ärzt*innen müssen Patient*innen persönlich
       untersucht haben, bevor sie in Ausnahmefällen Videosprechstunden anbieten
       können.
       
       Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat nun eine Änderung der Vorgaben
       gefordert – als Ergänzung zur „realen“ Patientenversorgung. Diese Änderung
       sieht eine Beratung und Behandlung ausschließlich über elektronische
       Kommunikationswege vor. Erlaubt werden soll dieser Weg „im Einzelfall“,
       wenn es ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt
       gewahrt bleibt, heißt es in der Vorlage.
       
       Noch bis Freitag tagt der Ärztetag in Münster. Die Teilnehmer*innen werden
       nun über den Antrag beraten und ihn verabschieden. Danach müssen die
       Landesärztekammern die Online-Sprechstunde über verbindliche
       Berufsordnungen umsetzen.
       
       Was die Krankenkassen als unausweichlich in Zeiten der Digitalisierung
       jeglicher Lebensbereiche bezeichnen und auch Gesundheitsminister Jens Spahn
       (CDU) gut findet, stößt bei Datenschützer*innen auf Skepsis. Informationen
       zu den Patient*innen sind vermutlich nicht vor dem Zugriff Außenstehender
       geschützt. „Die Politik hat es bisher nicht geschafft, ein Internet zu
       gestalten, dem wir Vertrauen können“, sagte Friedemann Ebelt vom
       Expertennetzwerk Digitalcourage der taz. Er sieht neben der Politik auch
       die Ärzt*innen in der Pflicht, die vertrauliche Kommunikation mit
       Patient*innen und die Schweigepflicht zu „verteidigen“.
       
       Warnung vor Digitalisierung sensibler Bereiche 
       
       „Solange wirtschaftlich und politisch versucht wird Überwachung zur
       Grundlage der Kommunikation im Internet zu machen, ist es gefährlich
       sensible Bereiche und kritische Infrastrukturen leichtfertig zu
       digitalisieren“, sagt Ebelt. Da die Geschäftsmodelle der großen Anbieter
       sozialer Medien auf dem Austausch von Daten beruhen, machen sie vermutlich
       auch nicht vor Patienteninformationen Halt.
       
       Der Datenschützer rechnet gar mit einer Kommerzialisierung der digitalen
       ärztlichen Versorgung. Diagnosen per Facebook-Chat oder Therapieanfragen
       über Whatsapp: Das alles klingt nach einer Entfremdung medizinischer
       Beratung vom Menschen. Für die Anbieter sind sie ein lukratives Geschäft.
       
       Der digitale Hausbesuch wirft zwar datenschutztechnische Fragen auf. Doch
       vor allem in ländlichen Regionen, in denen Ärzt*innen und vor allem
       Fachmediziner*innen fehlen, könnte der Online-Doktor Abhilfe schaffen. Das
       sieht auch Ebelt so. Aber: „Ärztlicher Rat via Telefon, App oder Videochat
       kann sozial und, oft auch medizinisch, ärztliche Präsenz vor Ort nicht
       ersetzen“, sagt der Datenschützer.
       
       Das sieht auch Maria Klein-Schmeink so. Die Sprecherin für
       Gesundheitspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion sieht die digitalen
       Angebote als Ergänzung, zum Hausbesuch vor allem für pflegebedürftige
       Menschen oder für Patient*innen, die nicht in der Lage sind weite Strecken
       zu bewältigen. „Die Online-Sprechstunde darf aber nicht zur einzigen
       Versorgungsform werden“, sagte Klein-Schmeink der taz. Sie sieht zudem den
       Gesetzgeber in der Pflicht bei den Ärzten für die entsprechende Ausrüstung
       zu sorgen. Auch das Personal müsse geschult werden, um mit den neuen
       Technologien umzugehen.
       
       Montgomery: Direkter Kontakt ist „Goldstandard“ 
       
       Ärztepräsident Montgomery bezeichnete den flächendeckenden direkten Kontakt
       zwischen Arzt und Patient als „Goldstandard“. Die Fernbehandlung müsse
       Patientensicherheit, Datenschutz und Rechtssicherheit der Ärzt*innen
       gewährleisten.
       
       Noch ist der Teledoktor selten im Einsatz. Beispielsweise in
       Baden-Württemberg. Dort änderte die zuständige Landesärztekammer bereits
       2016 die Berufsordnung, um den Weg für die Fernbehandlung frei zu machen.
       Angewendet wird die Methode etwa bei Modellprojekten, die die medizinische
       Versorgung von Gefangenen beleuchten.
       
       8 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tanja Tricarico
       
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