# taz.de -- Bremen erhöht Gastro-Tarife: Mehr als nur Trinkgeld
       
       > Bremen will den Mindestlohn in der Gastrobranche um 72 Cent erhöhen. Das
       > soll auch für Teilzeit- und geringfügig Angestellte gelten – ein
       > bundesweites Novum.
       
 (IMG) Bild: Guten Appetit und Prost!– aber wovon sollen eigentlich die Servicekräfte satt werden?
       
       Bremen taz | Die Füße schmerzen vom Laufen, die Arme vom Tragen der vollen
       Tabletts, der Kopf von den Extrawünschen der Gäste, die sich alle gemerkt
       werden müssen. Selten weiß man am Morgen, wie lang der Tag werden wird.
       Lang, das steht fest. Im Gastrogewerbe zu arbeiten ist hart. Doch in Bremen
       soll sich die harte Arbeit jetzt etwas mehr lohnen: Der Mindestlohn in
       Hotels und Gastronomiestätten soll von 8,84 auf 9,56 Euro erhöht werden.
       Für ArbeitnehmerInnen mit einer Fachausbildung liegt die Mindestgrenze bald
       bei 11,51 Euro. Der neu ausgehandelte Tarifvertrag soll für
       Festangestellte, Auszubildende, Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte
       gleichermaßen gelten – ein bundesweites Novum.
       
       „Für das Gastgewerbe gab es zwar schon einen Entgelttarifvertrag, aber der
       galt nur für die Betriebe, die im Arbeitgeberverband sind“, sagt Nathalie
       Sander von der Arbeitnehmerkammer in Bremen. Der Tarifausschuss stimmte dem
       Antrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) und der
       Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf Allgemeinverbindlichkeit
       des Tarifvertrags zu – und wird damit ausgeweitet auf die ganze Branche.
       
       Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner (SPD), muss
       den Tarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe in Bremen noch formell
       für allgemeinverbindlich erklären.
       
       „Die Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages wird ein großer
       Schritt für die Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe sein“, sagt
       Günthner in einer Mitteilung des Senats. Für viele Arbeitnehmerinnen und
       Arbeitnehmer bedeute die neue Regelung deutlich höhere Löhne und
       Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen.
       
       Die Verbesserungen durch den neuen Tarifvertrag betreffen rund 20.000
       Beschäftigte im Land Bremen. Bisher nicht tarifvertraglich gebundene
       ArbeitnehmerInnen haben ebenfalls Anspruch auf die tariflich vereinbarten
       Leistungen.
       
       ## Oft nur Mindestlohn
       
       Bisher lag das Durchschnittseinkommen eines Vollzeitbeschäftigten im
       Gastgewerbe bei 2.080 Euro brutto im Monat. Im Branchenvergleich verdienten
       GastroarbeiterInnen damit mit Abstand am wenigsten. Einer Befragung der
       Arbeitnehmerkammer von 2017 zufolge verdient fast jeder dritte Beschäftigte
       im Gastrogewerbe nur den bisherigen Mindestlohn, einige sogar noch weniger.
       „Bevor sie gar keinen Job haben, nehmen viele im Gastgewerbe lieber einen
       Job an, der schlecht bezahlt ist“, sagt Sanders. „Das macht deutlich, wie
       groß der Druck ist.“
       
       Doch selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung im Gastrogewerbe lässt sich
       selten eine Existenz sichern. Um über die Runden zu kommen, müssen 13
       Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Branche
       zusätzlich vom Staat unterstützt werden.
       
       Fast drei Viertel der ArbeitnehmerInnen arbeiten zum Niedriglohn, also
       knapp oberhalb oder unterhalb der Armutsgrenze. Selbst im Bereich der Wach-
       und Sicherheitsdienstleistungen oder der Leiharbeit seien die Umstände
       besser, heißt es in einer Mitteilung der Arbeitnehmerkammer.
       
       ## Kaum jemand will nach Sylt
       
       Trotzdem wächst die Gastrobranche in Bremen. Seit 2008 ist die Zahl der
       sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze um fast 50 Prozent gestiegen.
       Außerdem gibt es im Gastgewerbe etliche MinijobberInnen, zum Beispiel
       StudentInnen oder SchülerInnen.
       
       Anderorts dagegen, beispielsweise auf Sylt, fehlen durch die prekären
       Beschäftigungsbedingungen um die 300 Arbeitskräfte für die aktuelle Saison
       im Hotel- und Gastronomiegewerbe – die Jobs sind zu unattraktiv.
       
       Wenigstens in Bremen soll sich daran nun einiges ändern. „Die
       Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist ein wichtiger Meilenstein, um
       Lohndumping zu verhindern und die Branche attraktiver für Fachkräfte zu
       machen“, sagt Ingo Schierenbeck, der Hauptgeschäftsführer der
       Arbeitnehmerkammer Bremen.
       
       Und er hofft, dass sich die Entscheidung auch auf andere Bundesländer und
       auf Tätigkeitsfelder jenseits des Gastronomiegewerbes auswirkt: „Das kann
       eine Blaupause für andere Branchen sein, in denen die Gehaltsstrukturen ein
       existenzsicherndes Einkommen nicht mehr gewährleisten.“
       
       16 May 2018
       
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