# taz.de -- Landesärztekammern zu Paragraf 219a: Drei weitere für die Gesetzesreform
       
       > In der Diskussion um den Abtreibungsparagrafen 219a fordern weitere
       > Ärztekammern eine Reform. Inzwischen sind sieben gegen das Werbeverbot.
       
 (IMG) Bild: Auch beim Weltfrauentag wurde in Berlin gegen den Paragrafen 219a demonstriert
       
       Berlin taz | Immer mehr Landesärztekammern positionieren sich in der
       Debatte um die gesetzliche Situation zu Schwangerschaftsabbrüchen für eine
       Reform des Paragrafen 219a. Einer [1][Recherche der Nachrichtenseite
       Buzzfeed] zufolge sind nun auch die Ärztekammern im Saarland, in
       Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt für eine Änderung.
       
       Der Paragraf verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. In der
       Praxis führte das Verbot [2][zum Beispiel im Fall von Kristina Hänel] dazu,
       dass bereits die Information darüber, dass ein Arzt
       Schwangerschaftsabbrüche durchführt, unter Strafe gestellt wurde.
       
       In den vergangenen Wochen und Monaten brach deshalb [3][eine große
       politische und gesellschaftliche Debatte] darüber aus, ob der Paragraf 219a
       geändert oder abgeschafft werden soll. Die Landesärztekammern Hessen,
       Berlin und Bayern sprachen sich bereits für eine Reform des Gesetzes aus,
       die Ärzteschaft in Hamburg fordert sogar eine Abschaffung von Paragraf
       219a.
       
       Auf Anfrage von Buzzfeed sprechen sich nun auch die drei Ärztekammern
       Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt offiziell für eine
       Gesetzesänderung aus.
       
       ## Sachgereche Informationen notwendig
       
       Die Ärzteschaft Mecklenburg-Vorpommern antwortete auf die Anfrage, das
       eigentliche Werbeverbot sei „in der Realität zu einem Informationsverbot
       geworden. Dieser Zustand ist nach Ansicht der Ärztekammer
       Mecklenburg-Vorpommern nicht akzeptabel.“ Die Honorierung der medizinischen
       Dienstleistung sei kein geeignetes Mittel zur Unterscheidung zwischen
       Information und Werbung, „da für jede ärztliche Leistung ein Anspruch auf
       Vergütung besteht.“
       
       Patientinnen benötigten einen zeitnahen und niedrigschwelligen
       Informationszugang, teilte Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der
       Ärztekammer in Sachsen-Anhalt, mit. Dafür seien sachgerechte Informationen
       notwendig „ohne dass Ärzte sich dadurch der Gefahr strafrechtlicher
       Ermittlungen oder gar Verurteilungen ausgesetzt sehen“, so Heinemann-Meerz.
       
       Die saarländische Ärztekammer veröffentlichte nach der Anfrage von Buzzfeed
       eine Stellungnahme, in der es heißt: „Die Vertreterversammlung der
       Ärztekammer des Saarlandes fordert die Abschaffung der Strafbarkeit einer
       sachlichen Information über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen
       durch Arztpraxen und andere ärztliche Einrichtungen.“ Dieser Beschluss sei
       mit großer Mehrheit des Ärzteparlaments verabschiedet worden.
       
       ## Deutschen Ärztetag abwarten
       
       Reformbedarf scheint auch die Bremer Landesärztekammer zu sehen, die sich
       bislang allerdings nicht eindeutig positioniert hat: Frauen müssten sich
       sachlich und neutral informieren können, heißt es in der Antwort an
       Buzzfeed, ansonsten würden die Möglichkeiten des straffreien
       Schwangerschaftsabbruchs, der im Paragraf 218 gesichert ist, ins Leere
       laufen.
       
       Nur die Ärztekammern Niedersachsen und Nordrhein sehen keine Notwendigkeit,
       den Paragrafen 219a zu ändern oder abzuschaffen. Baden-Württemberg und
       Brandenburg antworteten nicht auf die Anfrage geantwortet.
       
       Die Ärzteschaften in Westfalen-Lippe, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Sachsen
       und Schleswig-Holstein wollten sich noch nicht dazu äußern. Es seien noch
       Abstimmungsprozesse mit Delegierten und Mitgliedern notwendig.
       
       Im Mai findet in Erfurt der Deutsche Ärztetag statt, auf dem die Gesetze zu
       Schwangerschaftsabbrüchen wohl auch Thema sein werden. Es bleibt
       abzuwarten, ob sich die noch unentschlossenen Ärzteschaften dann auch
       eindeutiger positionieren.
       
       29 Apr 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.buzzfeed.com/julianeloeffler/landesaerztekammern-gegen-219a-abtreibung-information?utm_term=.hpK7N3g2G#.jeyMnLG9k
 (DIR) [2] /Abtreibungsaerztin-und-Paragraf-219a/!5473040
 (DIR) [3] /Reform-im-Abtreibungsrecht/!5493025
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Juliane Fiegler
       
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