# taz.de -- Bundesgerichtshof und Unfallbeweise: Ist die Dashcam ein Beweismittel?
       
       > Minikameras im Auto zeichnen alles auf – das birgt Chancen und Risiken.
       > Unklar ist, ob die Aufnahmen bei einem Unfallprozess genutzt werden
       > dürfen.
       
 (IMG) Bild: Bewegungserkennung: Eine Dashcam am Rückspiegel
       
       Karlsruhe/Magdeburg dpa | Im ein oder anderen Auto fährt eine Dashcam mit,
       die den Verlauf der Fahrt aufzeichnet – das ist praktisch bei
       Verkehrsrowdys oder einem Unfall. Doch dürfen die Aufnahmen der kleinen
       Videokamera am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe als Beweis
       verwertet werden, wenn es wirklich mal gekracht hat? Das prüft an diesem
       Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Verkehrsexperten,
       Juristen, Versicherer und Polizisten blicken gespannt nach Karlsruhe. Denn
       die Rechtslage ist diffus. Erwartet wird eine Grundsatzentscheidung. Ob die
       noch heute fällt, ist offen.
       
       ## Um was geht es vor dem BGH?
       
       Ein Mann aus Sachsen-Anhalt pocht auf vollen Schadenersatz nach einem
       Unfall. Nach seiner Darstellung ist ein Auto beim Linksabbiegen auf der
       daneben verlaufenden Spur auf seine Fahrbahn gekommen und gegen seinen
       Wagen gefahren. Das sollen Aufnahmen seiner Dashcam belegen. Doch weder das
       Amts- noch das Landgericht Magdeburg will sie sehen. Die Aufzeichnung
       verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen – sie dürfe deshalb nicht
       als Beweis herangezogen werden.
       
       ## Was steckt dahinter?
       
       „Das nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum ist
       in Deutschland nicht legal“, erläutert Daniela Mielchen von der
       Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
       Permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis verstößt gegen das
       Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und gegen das
       Bundesdatenschutzgesetz: Paragraf 6b, Absatz 3, setzt dem Filmen in der
       Öffentlichkeit enge Grenzen.
       
       ## Was könnte die Auswertung der Aufnahmen bringen?
       
       Oft ist die Rekonstruktion eines Unfalls schwierig, auch weil Zeugen sich
       widersprechen. „Grundsätzlich kann eine Videoaufzeichnung als Beweismittel
       sehr hilfreich sein“, sagt Oliver Malchow, Chef der Gewerkschaft der
       Polizei (GdP). Auch Kfz-Versicherer könnten einfacher feststellen, wer wie
       viel Schuld an einem Unfall trägt und so schneller Schäden regulieren.
       
       ## Wann ist das Filmen mit der Dashcam erlaubt?
       
       Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Wer jedoch permanent Dritte
       filmt, das speichert und es womöglich ins Netz stellt, muss mit einem
       Bußgeld rechnen. Das gilt selbst dann, wenn das Video hilft, einen schweren
       Verkehrsverstoß aufzuklären.
       
       ## Was geht gar nicht?
       
       „Wir wollen keine Überwachung der Bürger durch den Bürger“, betont GdP-Chef
       Malchow. Wer sich als Hilfssheriff aufspielt und – wie ein als
       „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordener Frührentner aus dem Harz – mit der
       Dashcam Jagd auf angebliche Verkehrssünder macht, dem droht sogar
       Filmverbot. Der Mann hatte Zehntausende angezeigt.
       
       ## Wie halten es die Gerichte mit dem Dashcam-Beweis?
       
       Bundesweit ist das unterschiedlich. Zuweilen urteilt dasselbe Gericht
       anders: So erkannte das Amtsgericht München mal die Mini-Kamera als
       Beweismittel an, ein andermal verbot es die Verwertung unter Hinweis auf
       die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer. Das Oberlandesgericht
       Stuttgart wiederum hat 2016 als erstes Obergericht für schwerwiegende
       Verkehrsverstöße den Beweis durch eine Autokamera zugelassen. Damals ging
       es um das Überfahren einer Ampel, die schon länger Rot zeigte.
       
       ## Was macht die Sache so kompliziert?
       
       „Es stehen sich zwei Rechtsideen gegenüber: Datenschutz und
       Beweissicherung“, sagt DAV-Verkehrsrechtler Andreas Krämer. Das muss
       gegeneinander abgewogen werden – und ob ein Verstoß so schwer ist, dass
       selbst unzulässig erstellte Aufnahmen als Beweis dienen können.
       
       ## Welche Erwartungen gibt es an den BGH?
       
       Alle Seiten hoffen auf Rechtssicherheit. „Möglicherweise bekommen wir
       Klarheit darüber, wann in zivilrechtlichen Verfahren künftig solche
       Aufnahmen genutzt werden dürfen“, sagt Verkehrsjurist Krämer. Auch Anwältin
       Mielchen meint: „Es gibt so viele unterschiedliche Urteile. Es wäre schön,
       wenn man das vereinheitlichen kann.“
       
       ## Was müsste der Gesetzgeber tun?
       
       Der Verkehrsgerichtstag fordert eine klare gesetzliche Regelung und
       empfiehlt auf Basis des europäischen Datenschutzrechtes einen „Ausgleich
       zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht“. Videos sollten
       „anlassbezogen“ zulässig sein, etwa bei schweren Verstößen oder einem
       drohenden Unfall, und ansonsten überschrieben werden. Missbrauch, wie eine
       Veröffentlichung im Internet, sollte hingegen bestraft werden. „Damit wäre
       das Interesse an der Unfallaufklärung sichergestellt und auch des
       Datenschutzes, weil die Aufnahmen nicht permanent abgespeichert werden“, so
       Anwalt Krämer.
       
       10 Apr 2018
       
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