# taz.de -- Verfahren um „linksunten.indymedia“: Verbot auf dem Prüfstand
       
       > Das Verbot der linksradikalen Onlineplattform sorgte für große Furore
       > kurz vor der Bundestagswahl. Nun wurde die Klagebegründung eingereicht.
       
 (IMG) Bild: Demonstration im August 2017 gegen das Verbot von linksunten.indymedia.org
       
       Im Verfahren um das Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“
       haben die Anwälte der angeblichen Betreiber ihre Klagebegründung beim
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Die Anwälte stellten bei
       den Maßnahmen gegen die Plattform nun gravierende Mängel formeller und
       inhaltlicher Natur fest. Dies geht aus der Klagebegründung hervor, die der
       taz vorliegt.
       
       Im August 2017 hatte das [1][Bundesinnenministerium „linksunten.indymedia“
       wegen Aufrufen zu Gewalt verboten] und die Räume des Kulturzentrums KTS in
       Freiburg durchsucht.
       
       Die Prozessbevollmächtigten kritisieren nun, dass das Ministerium gar nicht
       zuständig gewesen wäre, die Website zu verbieten. Linksunten.indymedia als
       Onlineplattform falle unter die Zuständigkeit der Landesmedienanstalt
       Baden-Württemberg. Das Verbot sei damit eine Kompetenzüberschreitung des
       damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Der Plattform wurde
       überdies keine Gelegenheit gegeben, die vermeintlich strafrechtswidrigen
       Inhalte zu entfernen.
       
       Juristisch problematisch sei zudem die Beweisführung. Die Verbotsbegründung
       beruft sich in Teilen auf sogenannte „Behördenzeugnisse“. Diese enthalten
       Informationen, die die ermittelnden Ämter vom baden-württembergischen
       Verfassungsschutz erhielten. Problematisch ist, dass diese oftmals heiklen
       Informationen nicht begründet wurden. Sie können daher vor Gericht auch nur
       schwer als Beweis, sondern lediglich als Indiz gewertet werden.
       
       ## „Vereinsrecht missbraucht“
       
       Ein solches Behördenzeugnis sagt beispielsweise aus, dass Indymedia im
       durchsuchten Freiburger Kulturzentrum KTS einen für Außenstehende
       verbotenen Vereinsraum unterhalten hätte. „Das ist falsch“, kommentiert der
       Klägervertreter Sven Adam. „Mit den Akten über den Polizeieinsatz vom
       August 2017 können wir dies sogar beweisen und fordern deshalb, Zugang zu
       diesen Informationen zu erhalten.“ Besonders problematisch: Die für die
       Angeklagten stark belastende Zuordnung als „Betreiber“ von
       linksunten.indymedia fußt ebenfalls auf einem solchen Behördenzeugnis.
       
       Die Behörden scheinen Probleme zu haben, an die Informationen der bei
       Razzien beschlagnahmten Computer zu gelangen. Die Daten waren verschlüsselt
       und es wurden sichere Mailadressen verwendet. Ob die Rechner inzwischen
       geknackt wurden, wollte das Innenministerium auf Anfrage der taz nicht
       bestätigen. Doch bereits den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien
       wertete das BMI als problematisch. Es zeige ein „hochgradig klandestines
       und konspiratives“ Vorgehen, wie aus der Verbotsverfügung des
       Innenministeriums hervorgeht.
       
       Die Klagebegründung vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen
       rechtswidrig ergangen seien. „Das Vereinsrecht wurde hier aus politischen
       Gründen missbraucht, um kritische Stimmen mundtot zu machen“, so Adam. „Das
       ist gefährlich, denn in Zukunft könnten damit auch andere Medien
       angegriffen werden.“
       
       5 Apr 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /linksuntenindymedia/!5442202
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Kränzle
       
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