# taz.de -- Puigdemonts Anwalt an Bundesregierung: Auslieferung soll verhindert werden
       
       > Anwalt Wolfgang Schomburg droht im Fall des Ex-Regionalpräsidenten mit
       > einer Klage vor dem BVerfG. Er sieht die Bundesregierung in der
       > Verantwortung.
       
 (IMG) Bild: Wolfgang Schomburg zu seiner Zeit als Richter in Den Haag
       
       München afp | Nach der Festnahme des katalanischen Ex-Regionalpräsidenten
       Carles Puigdemont in Deutschland hat dessen deutscher Anwalt die
       Bundesregierung zum Eingreifen aufgefordert. Die Bundesregierung solle
       „unverzüglich“ erklären, dass sie eine Auslieferung Puigdemonts an Spanien
       politisch keinesfalls bewilligen werde, sagte der Anwalt Wolfgang Schomburg
       der Süddeutschen Zeitung. Eine solche politische Bewilligung des spanischen
       „Rechtshilfeersuchens“ sei nach dem Gesetz zur Internationalen Rechtshilfe
       notwendig – unabhängig von der juristischen Entscheidung des zuständigen
       Gerichts.
       
       Bewilligungsbehörde sei angesichts der Bedeutung des Falles die
       Bundesregierung in Gestalt von Justizministerin Katarina Barley (SPD),
       sagte Schomburg. Er kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen,
       falls das Oberlandesgericht Schleswig seinen Mandanten nicht alsbald auf
       freien Fuß setze.
       
       Der Jurist war laut Süddeutscher Zeitung früher Bundesrichter in Karlsruhe.
       Danach sei Schomburg von der UN-Vollversammlung als erster deutscher
       Strafrichter an ein internationales Strafgericht gewählt worden und habe
       als Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige
       Jugoslawien in Den Haag und dann für Ruanda in Arusha gearbeitet.
       
       Dem Auslieferungsverfahren gegen Puigdemont müsse „so oder so“ ein Ende
       bereitet werden, „um nicht spanische Interessenskonflikte auf deutschem
       Boden austragen zu lassen“, sagte Schomburg der Zeitung. Dies bedeute, dass
       das Verfahren juristisch oder politisch, am besten aber „juristisch und
       politisch“ beendet werden müsse. Schomburg vertritt den in Neumünster
       inhaftierten Puigdemont zusammen mit seinem Sohn, dem
       Wirtschaftsstrafrechtler Sören Schomburg.
       
       ## Abenteuerlicher Vorwurf
       
       Die Entscheidung über eine Auslieferung nach Spanien dürfte nach
       Einschätzung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig nicht
       vor Ostern fallen. Schomburg kritisierte in diesem Zusammenhang, die Akten
       seien wohl „zu Fuß von Neumünster nach Schleswig zum Oberlandesgericht
       unterwegs“. Die Amtsrichterin in Neumünster hatte am Montag entschieden,
       dass Puigdemont zunächst weiterhin in Gewahrsam zu halten sei.
       
       Schomburg geht davon aus, dass der von den spanischen Behörden ausgestellte
       Haftbefehl gegen Puigdemont, der sehr unpräzise und oberflächlich sei,
       juristisch keinen Bestand haben werde. So sei unklar, um welchen Haftbefehl
       es sich eigentlich handeln solle: Er sei sowohl mit „Europäischer
       Haftbefehl“ als auch mit „Internationaler Haftbefehl“ überschrieben. Der
       Gewaltvorwurf gegen Puigdemont sei „unhaltbar“, der Vorwurf der Korruption
       „abenteuerlich“, sagte Schomburg.
       
       Der Anwalt legte dar, der Korruptionsvorwurf stütze sich darauf, dass
       Puigdemont als katalanischer Ministerpräsident eine Volksabstimmung über
       die Unabhängigkeit abhalten ließ, die natürlich Geld gekostet habe. Zum
       Gewaltvorwurf habe Puigdemont selber vor der Amtsrichterin ausgesagt, „zu
       keinem Zeitpunkt in seinem Leben jemals Gewalt ausgeübt oder unterstützt“
       zu haben, jegliches Gewaltkonzept sei für ihn „gänzlich inakzeptabel“.
       Schomburg sagte, alle im Haftbefehl dargestellten Gewaltdelikte bezögen
       sich auf andere Personen.
       
       Puigdemonts Festnahme ist die jüngste Wendung in dem Konflikt um
       Kataloniens Abspaltung von Spanien, der nach dem Referendum und der
       einseitigen Ausrufung der Unabhängigkeit der Region im Oktober eskaliert
       war. Puigdemont wurde damals als Regionalpräsident abgesetzt und floh ins
       belgische Exil, um seiner Festnahme in Spanien zu entgehen.
       
       Am Freitag reaktivierte das Oberste Gericht in Madrid dann einen
       Europäischen Haftbefehl gegen Puigdemont, der sich zu diesem Zeitpunkt zu
       einem Besuch in Finnland aufhielt. Bei seiner Rückreise nach Belgien wurde
       er am Sonntag kurz nach dem Grenzübertritt aus Dänemark von der
       schleswig-holsteinischen Polizei an einer Autobahnraststätte festgenommen.
       Der Politiker wird in Spanien wegen „Rebellion“, „Aufwiegelung“ und des
       Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder gesucht.
       
       ## Verfassung auf den Kopf gestellt
       
       Mittlerweile hat der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein Puigdemont
       Unterstützung angeboten. Dabei gehe es konkret um eine Beratung zum
       Asylverfahren, sagte Geschäftsführer Martin Link am Donnerstag in Kiel. Das
       Grundrecht auf Asyl gelte auch für Menschen, die in ihrem Herkunftsland
       strafrechtlich verfolgt werden, fügte er hinzu.
       
       Wer das Grundrecht auf Asyl mit dem Hinweis verwehre, dass es
       Verfolgungsinteressen des Herkunftslandes gebe, der stelle im Blick auf
       dieses Grundrecht die Verfassung auf den Kopf, sagte Link weiter.
       
       Zur Idee der katalanischen Eigenstaatlichkeit und Loslösung von Spanien
       könne man möglicherweise unterschiedlicher Ansicht sein, so der
       Flüchtlingsrat. Doch dass diese Idee vom spanischen Staat als Rebellion
       gewertet und mit 30 Jahren Haft quittiert werden solle, sei „wohl allemal
       einer asylrechtlichen Überprüfung wert“.
       
       29 Mar 2018
       
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