# taz.de -- Kommentar Auslieferung Puigdemonts: Konstruierter Haftbefehl
       
       > Puigdemonts Anwälte bezeichnen den europäischen Haftbefehl gegen ihn als
       > „Pfusch“. Die deutschen Richter werden sich auch darüber wundern.
       
 (IMG) Bild: Am Gefängnis in Neumünster: Demonstrierende finden den Puidgemonts Haftbefehl ungerechtfertigt
       
       Der spanische Ermittlungsrichter Pablo Llarena weiß, dass sein europäischer
       Haftbefehl und damit der Auslieferungsantrag gegen den ehemaligen
       katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont auf tönernen Füßen steht.
       Denn der Vorwurf der „Rebellion“ ist ohne Gewalt nur schwer zu halten. Und
       Gewalt war bei der Volksabstimmung zur Unabhängigkeit Kataloniens am 1.
       Oktober nur von Seiten der Polizei zu sehen. Die Bilder der brutalen
       Einsätze, die weit über 900 Verletzte hinterließen, gingen um die Welt.
       
       Wenn überhaupt, dann ist der Vorwurf der „Veruntreuung öffentlicher Gelder“
       ein schwerwiegendes Argument, das zur Auslieferung führen könnte. 1,5
       Millionen Euro soll, so Llarena, die Vorbereitung und Durchführung der
       Abstimmung gekostet haben. Das Geld soll aus den öffentlichen Kassen der
       Regionalregierung und damit letztendlich aus den Fonds stammen, die Madrid
       aus den Steuereinnahmen nach Katalonien zurücküberweist.
       
       Nur: Inwieweit das stimmt, ist unklar. Noch laufen die Ermittlungen, und
       sie sind geheim. Auszuschließen ist nicht, dass eine Bewegung, die in der
       Lage ist, Hunderttausende Euro für die im Rahmen des 1. Oktober
       strafrechtlich Verfolgten in Form einer Widerstandskasse zu sammeln, auch
       ein Referendum finanzieren kann.
       
       Doch damit nicht genug: Um den Haftbefehl schlagkräftiger zu machen und die
       Auslieferung zu beschleunigen, [1][hat Richter Llarena im europäischen
       Haftbefehl das Kästchen für „Korruption“ angekreuzt]. Das ist, anders als
       „Rebellion“ und „Veruntreuung“, eines der 32 Delikte, die zur automatischen
       Auslieferung führen.
       
       Doch in Spanien wirft niemand Carles Puigdemont vor, sich im Rahmen des
       Referendums selbst bereichert zu haben. Wer Gelder unterschlägt und sie in
       die eigene Tasche steckt, veruntreut nicht, er stiehlt im Amt. Und genau
       das ist eine der Definitionen von Korruption.
       
       „Pfusch“ nennen die Anwälte Puigdemonts den europäischen Haftbefehl
       deshalb. Die Richter in Deutschland werden sicher auch staunen.
       
       4 Apr 2018
       
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 (DIR) Reiner Wandler
       
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