# taz.de -- Folgen der Kinderschutzpolitik: Wenn die Eltern verschwinden
       
       > Nehmen die Jugendämter zu viele Kinder aus Familien? Betroffen sind vor
       > allem arme oder alleinerziehende Mütter und Väter.
       
 (IMG) Bild: Viele betroffene Eltern vernetzen sich im Netz
       
       Hamburg taz | Gudrun Gärtner* hat vier Kinder, doch sie darf sie nicht
       sehen. Schon seit 2009 ist das so. Eine Familienrichterin sagte damals:
       „Ich entziehe Ihnen jetzt Ihre Kinder“, erinnert sich die Mittfünfzigerin
       unter Tränen. Das war in einer Stadt in Norddeutschland. „Ich war einfach
       erschöpft“, sagt sie. „In fünfeinhalb Jahren hatte ich vier Kinder
       bekommen.“
       
       Sie erlebte eine Trennung, die, wie offenbar häufiger üblich, damit endete,
       dass die Mutter aus dem Leben der Kinder verschwindet. Damit ist Gärtner
       eine von fast 400 Betroffenen, die seit Juni 2017 an den
       CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg schrieben und einen schwerwiegenden
       Vorwurf erhoben: Nimmt der Staat zu viele Kinder aus Familien?
       
       Weinberg sagt: „Meines Erachtens kommt es zu oft vor, dass Kinder zu
       schnell oder nicht ausreichend begründet aus ihrer Familie genommen
       werden.“ Das könne „traumatische Folgen für Kinder und Eltern haben“.
       Demnächst wolle er eine Auswertung dieser Berichte vornehmen lassen, um zu
       prüfen, „ob Strukturen oder Gesetze geändert werden müssen“.
       
       So steht es sogar im Koalitionsvertrag, den Weinberg zum Thema Familie
       mitverhandelt hat. Im Vorfeld einer erneuten Änderung des Kinder- und
       Jugendhilfegesetzes sollen in Zukunft auch „Erfahrungen von Beteiligten und
       Betroffenen“ gesammelt und systematisch analysiert werden.
       
       Gärtner will ihre Geschichte in der Zeitung nur grob erzählen – zum Schutz
       der Kinder, wie sie sagt. Der Jüngste war gerade drei Jahre alt, als sie
       ihren Mann verließ und mit den Kindern in eine neue Stadt zog. Der Vater
       stellte beim Jugendamt daraufhin ihre Erziehungskompetenz infrage. Es kommt
       zum Hausbesuch.
       
       ## Sie verweigere die Kooperation
       
       Das Jugendamt konstatiert, dass die neue Wohnung zwar klein ist, die Kinder
       bei der Mutter aber gut versorgt seien. Doch das Amt schickt eine
       Familienhelferin, die Gärtner nicht geeignet findet. Sie informiert sich
       über ihre Rechte und stellt die Hilfe gegenüber dem Amt infrage. Nun heißt
       es, sie verweigere die Kooperation. Es kommt zum Richterspruch.
       
       Die Kinder werden getrennt, kommen in zwei Pflegestellen und später zum
       Vater, der sich inzwischen eine neue Partnerin gesucht hat. Gudrun Gärtner
       darf fortan nur noch „begleiteten Umgang“ haben, das heißt, sie sieht die
       Kinder in einem Raum des öffentlichen Trägers, zusammen mit einer Person,
       die aufpasst und Protokoll führt.
       
       So geht es eine Weile. Ende 2013 fährt Gärtner nach Süddeutschland,
       dorthin, wo ihre Kinder jetzt leben. Vor Ort erfährt sie, dass der
       mütterliche Umgang auf Antrag des Vaters „ausgesetzt“ sei. Seither haben
       die Mutter und ihre Kinder sich nicht gesehen.
       
       „Der Richter sagte damals, weil ich die Situation nicht einsehe, muss man
       mir den Umgang verbieten“, sagt Gärtner. Und das soll bis 2019 so bleiben,
       obwohl der Vater nach langer Erkrankung inzwischen gestorben ist und die
       vier Kinder bei seiner neuen Partnerin leben, die zu ihrer Pflegestelle
       wurde. Und obwohl zwei von ihnen bis 2019 schon volljährig sind.
       
       ## Die Ursachen sehen Instanzen bei Eltern
       
       Zu konkreten Fällen dürfen sich die Jugendämter wegen des Datenschutzes
       nicht äußern. Eine öffentliche Auseinandersetzung um Einzelfälle ist kaum
       möglich. Doch die Sichtweise der Ämter findet sich in Beschlüssen der
       Gerichte, die teils sogar in Fachzeitschriften publiziert sind.
       
       Dort ist immer wieder von schädlichem Einfluss der ausgegrenzten Verwandten
       zu lesen, von Loyalitätskonflikten, vor denen man ein Kind verschonen will.
       Die Ursache für den Abbruch des Umgangs sehen staatliche Instanzen meist
       bei den Eltern, selten bei sich.
       
       Auch Helene Velios* kämpft um ihren Sohn. Auch sie hat sich unter anderem
       an den CDU-Politiker Marcus Weinberg gewandt. 2015 wurde der Hamburgerin
       auf Antrag des Jugendamtes das Sorgerecht für ihren zehnjährigen Sohn
       Linos* entzogen.
       
       Bis dahin arbeitete sie gut mit dem Jugendamt zusammen. Doch eine neue
       Sachbearbeiterin bewertete ihren Fall ganz anders und beantragte im
       Eilverfahren, dass der Vater das alleinige Sorgerecht bekomme. „Es hieß, es
       existiere eine zu große Nähe zwischen uns“, sagt Velios. „Angeblich würde
       ich meinen Sohn idealisieren.“
       
       ## Beschwerde unter Kindertränen
       
       Der Fall schlug jüngst in Hamburg hohe Wellen. Denn der Junge blieb nicht
       lange beim Vater, es gab Probleme dort, stattdessen kam er ins Heim. Weil
       sie die Zustände dort kritisierte, erhielt Helene Velios ein Kontaktverbot.
       „Warum darf ich meine Mama nicht sehen?“, beschwerte sich Linos im Juni
       unter Tränen bei seiner Verfahrensbeiständin.
       
       Noch kurz vor Weihnachten bestätigte ein Gericht das Kontaktverbot. Zum
       einen weil er sich nach Einschätzung des Jugendamtes im Heim stabilisierte,
       zum anderen weil die Mutter die Unterbringung weiterhin ablehnt. Ihr
       Anwalt Rudolf von Bracken sagt: „Man kann das Problem nicht lösen, indem
       man die Mutter entfernt.“
       
       Der Blick in die Statistik zeigt: Deutschlandweit sind überproportional
       viele Kinder von Alleinerziehenden in Heimen. Familienanwalt von Bracken
       erklärt dies aus seiner langjährigen Erfahrung als Anwalt so: „Es gibt die
       vielen Trennungsfälle, die gut verlaufen, aber wo es schiefgeht, orientiert
       sich das Jugendamt an dem Elternteil, der kooperiert. Das ist oft der
       Vater, während die Mutter um das Kind kämpft.“ Dieses Handeln der Behörden
       bedeute weniger Stress, doch fehle eine Kultur, „eigene Fehler zu erkennen
       und darauf zu reagieren“.
       
       Auch die gebürtige Berlinerin Kristina Bach* ist so eine alleinerziehende
       Mutter, die um das Sorgerecht für ihre Tochter kämpft. Im Januar
       organisierte sie eine Protestdemo vor dem Jugendamt Rathenow – sie kämpft
       um ihre Tochter. Auch dieses Kind war beim Vater und ist nun, weil das
       Zusammenleben dort nicht gut funktionierte, im Heim.
       
       ## Eltern vernetzen sich in Internetforen
       
       Auch obwohl ein Gutachter zu dem Schluss kam, dass die Mutter die
       Hauptbezugsperson ist und die Beziehung zu ihrem Kind gut. „Man warf mir
       vor, dass ich einen 'Kreuzzug’ gegen das staatliche Wächteramt führe“, sagt
       Bach gegenüber der taz. Demos machen oder an die Presse gehen, so etwas
       gehe nicht aus Sicht der Jugendämter.
       
       Es gibt viele betroffene Eltern, die sich in Internetforen vernetzen. Es
       gibt über 30 Gruppen mit Namen wie „Jugendamtsopfer“, „Jugendamt
       Familienstasi“, mit mehreren hundert Mitgliedern. Auch von „Kinderklau“ und
       „Jugendamtsmafia“ ist zu lesen.
       
       Den meisten dieser Eltern fehlt wohl das Vertrauen in das Hilfesystem. Auch
       ein Austausch mit Fachleuten scheint kaum möglich. Anders der frühere
       Hamburger Jugendhilfe-Abteilungsleiter Wolfgang Hammer. Er nimmt sich Zeit
       für die Betroffenen. 15 Beschwerden über Fälle aus Hamburg und
       Norddeutschland seien seit seinem Ruhestand 2013 an ihn herangetragen
       worden. „Es wurden Kinder aus Familien genommen, ohne dass es eine
       substanzielle Kindeswohlgefährdung gab“, sagt er.
       
       Meist treffe es alleinerziehende Mütter, die nach Auffassung eines
       Sachbearbeiters eine zu große Nähe zum Kind oder andere Defizite hätten,
       die aber bloßes Werturteil von diesem seien und „kein Grund, ein Kind aus
       einer Familie zu nehmen“. Dahinter vermutet Hammer politischen Druck auf
       die Ämter, aber auch menschliche Schwächen. „Wenn man Menschen mit Macht
       ausstattet, besteht immer die Gefahr, dass es Personen mit der Tendenz
       gibt, Macht zu missbrauchen.“
       
       ## Fachwelt streitet über Folgen
       
       In der Fachwelt gibt es einen heftigen Disput über die Auswirkungen der
       Kinderschutzpolitik der letzten Jahre. Eine kritische Analyse zu
       „Kindesinobhutnahmen 1995–2015“ schrieb etwa der Kriminologe Birger
       Antholz im August 2017 in der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und
       Jugendhilfe. Darin betont er, dass laut Bundesverfassungsgericht
       Kindesentzug immer nur die allerletzte Maßnahme sein darf. Doch die
       Statistik zeige, das dies „vom Mittel der letzten Wahl oft genug zum Mittel
       der ersten Wahl geworden ist“, so Antholz.
       
       Anlass für diese Entwicklung waren erschütternde Fälle von Kindern, die das
       Jugendamt nicht schützen konnte, wie der Tod der siebenjährigen Jessica,
       die 2005 in Hamburg verhungert in der Wohnung ihrer Eltern aufgefunden
       wurde. Noch im selben Jahr wurde Paragraf 42 des Sozialgesetzbuchs VIII vom
       Gesetzgeber verschärft. „Das Jugendamt“, so schreibt Antholz, „bekommt noch
       eindeutiger die Befugnis, Kinder oder Jugendliche auch ohne
       Familiengerichtsentscheidung ihren Eltern wegzunehmen“.
       
       Zugleich wurde ebendort der Paragraf 8a eingefügt, der freie Träger
       verpflichtet, dem Jugendamt bei Verdacht auf Kindesvernachlässigung Bericht
       zu erstatten. Dieser Paragraf, kritisiert Antholz, mache eine auf Vertrauen
       basierende Jugendhilfe „eigentlich unmöglich“, weil Helfer Informanten sein
       würden.
       
       Dieses Gesetz, so schreibt Birger Antholz in seiner Analyse weiter, sei „in
       Kombination mit öffentlichkeitsaffinen Staatsanwälten, spektakulären
       Einzelfällen, Sensationspresse und Selbstgenehmigungsstrukturen“ für den
       Anstieg der Kindeswegnahmen in den letzten zehn Jahren verantwortlich.
       
       ## Eltern können sich auch stabilisieren
       
       Von 2005 (25.664 Fälle) bis 2015 (35.336 Fälle) sind dies fast 40 Prozent.
       Ferner wurde 2008 mit der Verschärfung des Paragrafen 1666 BGB,
       „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“, der Entzug des
       Sorgerechts erleichtert.
       
       Im Juni 2017 gab es dann noch eine weitere Änderung des Kinder- und
       Jugendhilfegesetzes. Diese sollte auch den Vorschlag des von Katarina
       Barley (SPD) geführten Familienministeriums umsetzen, nach dem für Kinder,
       die im Heim oder bei Pflegeeltern leben, eine frühe „Perspektivklärung“
       festlegt, ob sie nur vorübergehend oder dauerhaft dort sind.
       
       CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg sah darin eine weitere Schwächung der
       Position der Herkunftseltern, seine CDU stellte sich quer. Seither führt
       er viele Gespräche mit betroffenen Müttern und auch Vätern. Er sagt,
       Einzelfälle könne er nicht überprüfen, also keine konkreten Hilfestellungen
       geben. Auch gebe es leider hochproblematische Fälle, „wo eine Rückführung
       zu den leiblichen Eltern nicht mehr möglich ist“.
       
       Doch es gebe auch Situationen, wo Eltern sich nach einiger Zeit
       stabilisieren und ihre Kinder dennoch nicht zurückbekämen. Das sei falsch,
       sagt Weinberg: „In den meisten Fällen fehlt es leiblichen Eltern nicht an
       Interesse oder Zuneigung gegenüber ihren Kindern.“ Sie hätten vielmehr
       erhöhten Unterstützungsbedarf im täglichen Leben.
       
       ## Ambulante Hilfen gestiegen
       
       Mit seiner Analyse in der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
       erhielt Birger Antholz im Sommer 2017 viel Kritik. In der Folgeausgabe
       warfen Kritiker ihm eine unzulässige „Komplexitätsreduktion“ und Verzerrung
       vor.
       
       „Gerade die gute Kooperation mit den Jugendämtern ermöglicht es vielen
       Eltern, trotz einer schwierigen Lebenssituation weiterhin mit ihren Kindern
       gemeinsam in einem Haushalt zu leben“, schrieb etwa der bayerische
       Jugendamtsleiter Michael Wagner in einer „Replik aus der Jugendamtspraxis“.
       
       Auch seien im diskutierten Zeitraum die ambulanten Hilfen für Familien, in
       denen die Kinder blieben, deutlich stärker gestiegen als
       Heimunterbringungen und Inobhutnahmen. Jugendämter würden vielmehr häufiger
       von Institutionen kritisiert, weil sie nicht verstehen würden, wie man
       diese Kinder „in solchen Verhältnissen lassen“ könne.
       
       CDU-Familienpolitiker Weinberg setzt indes auf den neuen Koalitionsvertrag.
       Er wolle dafür sorgen, dass die betroffenen Eltern besser unterstützt
       werden, sagt er, und „nicht mehr durchs Jugendhilfe-Raster fallen“.
       
       *Name geändert
       
       21 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Jugendämter
 (DIR) Kinderschutz
 (DIR) Alleinerziehende
 (DIR) Jugendhilfe
 (DIR) Jugendhilfe
 (DIR) Jugendamt
 (DIR) Jugendämter
 (DIR) Alleinerziehende
 (DIR) Kinderschutz
 (DIR) Sexuelle Übergriffe
 (DIR) Schule
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Fragwürdige Inobhutnahmen: Ins Heim wegen zu viel Mutterliebe
       
       Jugendämter nehmen Alleinerziehenden die Kinder weg, wenn die Bindung
       angeblich zu eng ist. Das zeigt eine Fallstudie eines Soziologen.
       
 (DIR) Miese Fehlerkultur: Jugendamt will keine Kontrolle
       
       Ein Mitarbeiter des Jugendamtes setzt Mutter unter Druck, die ihren Fall
       einer Forschungsstelle schilderte. CDU-Mann Marcus Weinberg kritisiert das.
       
 (DIR) Kindesmisshandlung in Niedersachsen: Gekleidet in Müllsäcke
       
       In Emsbüren soll eine Mutter ihren Sohn über Jahre misshandelt haben,
       obwohl die Familie in Kontakt mit dem Jugendamt stand.
       
 (DIR) Berliner Jugendämter: Kinderschutz braucht Personal
       
       Mitarbeiter der Jugendämter sind überlastet, der Krankenstand ist hoch, die
       Bezahlung mies. Verdi ruft am Tag der Einheit zum Protest auf.
       
 (DIR) Alleinerziehende über Demo in Berlin: „Kinder als politischer Streichelzoo“
       
       Viele Alleinerziehende fühlen sich von der Politik im Stich gelassen.
       Bloggerin Fee Linke erklärt, warum sie am Samstag in Berlin auf die Straße
       geht.
       
 (DIR) Sabine Kümmerle über Kinderrechte: „Kinder sollten mitreden“
       
       Statt Kinder als Objekte zu sehen, sollte man ihre Rechte stärken, sagt
       Sabine Kümmerle. Sie begleitet die Enquetekommission zu Kinderschutz.
       
 (DIR) Sexuelle Übergriffe unter Kindern: Nicht länger wegreden
       
       Manche Kinder verhalten sich schon in der Kita sexuell übergriffig.
       Allerdings fehlt in vielen Einrichtungen ein Schutzkonzept.
       
 (DIR) Debatte um eine Zwangsinstitution: Gar keine Schule
       
       Eine Gruppe Hamburger Eltern stellt die Schulpflicht infrage. Sie sagen,
       die Schule mache ihre Kinder krank. Sie wollen, dass Zuhauselernen erlaubt
       wird.