# taz.de -- Freispruch trotz Umweltsauerei: Nicht giftig genug
       
       > Fast 800 ChilenInnen verlieren in der ersten Runde in einem Musterprozess
       > gegen den schwedischen Bergbaukonzern Boliden.
       
 (IMG) Bild: Der Hafen von Arica
       
       Stockholm taz | Eine Giftmüllhalde am Rande der nordchilenischen Stadt
       Arica. Es dürfte dies einer der ungewöhnlichsten Tatorte sein, mit denen es
       ein Gericht in Schwedisch-Lappland bislang zu tun hatte. Doch das
       Amtsgericht in Skellefteå war für den Fall zuständig, weil in der
       nordschwedischen Stadt der Bergbaukonzern Boliden seinen Unternehmenssitz
       hat.
       
       Boliden durfte Mitte der 1980er Jahre im Chile der Pinochet-Militärdiktatur
       20.000 Tonnen schwermetallhaltige Abfälle mit hohen Gehalten an Arsen,
       Quecksilber, Blei und Kadmium bei Arica abkippen. Schweden war damit eines
       seiner grössten Umweltprobleme los und in einem chilenischen Slumviertel
       häuften sich bald Atemwegs- und Skeletterkrankungen und Schäden am
       zentralen Nervensystem. Fälle von Krebskrankheiten und Fehlgeburten
       [1][nahmen auffallend zu].
       
       Am Donnerstag verkündete das Gericht in Skellefteå das Urteil zu einer
       Klage, die 796 gesundheitlich geschädigte ChilenInnen gegen Boliden erhoben
       hatten. Der geforderte Schadensersatz von umgerechnet jeweils 12.500 Euro
       wurde versagt: Die Arsen- und Schwermetallwerte in den von ihnen
       präsentierten Blut- und Urinproben seien nicht hoch genug, um zweifelsfrei
       einen Rückschluss auf die Gesundheitsschädigungen ziehen zu können.
       
       Es fehle deshalb an einem Beweis für einen Ursachenzusammenhang mit dem
       Boliden-Giftberg. Eine Niederlage in der Sache, die auch vor Ort in Arica
       mit Enttäuschung aufgenommen wurde. Aber juristisch keine schlechte
       Grundlage für ein mögliches Berufungsverfahren oder künftige
       Umweltprozesse.
       
       ## Recht, am schwedischen Konzernsitz zu klagen
       
       Zum einen bejahte das Gericht nämlich grundsätzlich das Recht ausländischer
       Geschädigter, am schwedischen Konzernsitz zu klagen. Während der mehr als
       fünfjährigen Prozessdauer hatte Boliden gerade eine solche Zuständigkeit
       eines schwedischen Gerichts bestritten – und versucht, die KlägerInnen an
       die chilenische Justiz zu verweisen.
       
       Zum anderen betonte die Gerichtsvorsitzende, Boliden könne sich nicht
       allein deshalb von der Verantwortung freisprechen, weil der Giftmüllexport
       seinerzeit legal war und von schwedischen wie chilenischen Behörden
       abgesegnet worden war. Spätestens als dem Unternehmen klar werden musste,
       dass das eigentlich vereinbarte Recycling nicht stattfand, weil der
       Vertragspartner pleite war, hätte man Sicherungsmassnahmen veranlassen und
       beispielsweise den Abfallberg ordnungsgemäß sichern müssen.
       
       Johan Öberg, einer der drei Anwälte der KlägerInnen, teilte mit, er rechne
       mit einem Berufungsverfahren. Stellungnahmen von Boliden könnten aber
       darauf hindeuten, dass der Konzern bereit ist, den für den Ruf des
       Unternehmens äußerst belastenden Fall nun womöglich außergerichtlich mit
       einem Vergleich abzuschließen. Es gebe „keine Gewinner“. sagte
       Kommunikationschef Klas Nilsson: Auch nehme er die vom Gericht geäußerte
       Kritik sehr ernst, es sei eine „andere Zeit mit anderem Kenntnisstand und
       anderer Gesetzgebung“ gewesen.
       
       9 Mar 2018
       
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