# taz.de -- Vor Inkrafttreten der US-Stahlsanktionen: Erfolg von WTO-Klage unsicher
       
       > Wirtschaftsminister Peter Altmaier bemüht sich um Ausnahmen bei
       > US-Schutzzöllen. Die EU denkt über eine WTO-Klage nach. Scheitern könnte
       > beides.
       
 (IMG) Bild: Donald Trump hält am 8. März die unterzeichnete Proklamation zu Aluminiumimporten hoch
       
       Genf taz | Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und
       EUHandelskommissarin Cecila Malmström bemühen sich seit Montag in
       Washington um Ausnahmen für die EU von den durch US-Präsident Donald Trump
       verhängten Schutzzölle gegen Stahl- und Aluminumimporte. Für den Fall des
       Scheiterns dieser Bemühungen prüft Malmströms Brüsseler Stab bereits die
       Möglichkeit, die USA vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu verklagen.
       
       Zu diesem Vorgehen hatte unter anderen Bundesbankpräsident Jens Weidmann
       der EU geraten. Brasilien, nach Kanada zweitgrößter Stahlimporteur in die
       USA, hat eine gemeinsame Klage mit weiteren Ländern angedroht, [1][sollten
       die US-Zölle am Freitag dieser Woche tatsächlich in Kraft treten].
       
       Das für die Behandlung solcher Klagen zuständige Streitschlichtungs-Panel
       der WTO ist wegen Obstruktion der Trump-Administration derzeit allerdings
       nicht funktionsfähig. Zudem ist keineswegs ausgeschlossen, dass die USA im
       Falle eines Verfahrens vor der WTO Recht bekämen.
       
       Altmaier erklärte nach einem ersten Treffen mit US-Handelsminister Wilbur
       Ross am Montagabend, „auf beiden Seiten“ sei der „Eindruck“ entstanden,
       dass eine „Lösung“ zur Abwendung eines Handelskriegs noch in dieser Woche
       erreichbar sei. Ein für Dienstag angekündigtes Treffen Altmaiers mit dem
       US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer wurde allerdings kurzfristig
       abgesagt. Bislang sind von den US-Zöllen nur Kanada und Mexiko ausgenommen,
       die beiden Partner der USA in der Nordamerikanischen Freihandelszone.
       
       ## USA produziert mangelhaft
       
       Das Streitschlichtungs-Panel der WTO ist nicht handlungsfähig, weil die
       Trump-Administration seit über einem Jahr die Neubesetzung von drei
       vakanten Richterpositionen blockiert. Nach den WTO-Regeln ist für diese
       Personalentscheidungen der Konsens aller 164 Mitgliedsstaaten erforderlich.
       Weil Stahl und Aluminium zu den wichtigsten Rohstoffen für die Herstellung
       von Rüstungsgütern gehören, rechtfertigt die Trump-Regierung ihre Zölle zum
       Schutz der einheimischen Industrie gegen ausländische Importe mit
       „nationalen Sicherheitsinteressen“.
       
       Das Problem ist allerdings nicht der Mangel an Produktionskapazitäten in
       den USA, sondern ein Mangel an Qualität des dort erzeugten Stahls und
       Aluminiums. Aus diesem Grund wird zum Beispiel die
       120-Millimeter-Glattrohrkanone des M1-Abrams-Kampfpanzers der
       US-Streitkräfte bereits seit 1984 mit Stahl aus Deutschland hergestellt.
       Trump beruft sich auf Ausnahmeregeln von Freihandelsverträgen, die bereits
       1947 im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) vereinbart und
       wortgleich in das Statut der 1994 gegründeten WTO übernommen wurden. Danach
       kann ein Land Wirtschaftsbeziehungen mit anderen Staaten einschränken oder
       gar ganz einstellen unter Berufung auf „wesentliche Sicherheitsinteressen“.
       
       Von dieser Ausnahmeregel haben seit Gründung der WTO bislang nur die
       Vereinigten Arabischen Emirate Gebrauch gemacht, um die
       Wirtschaftssanktionen zu rechtfertigen, die sie 2017 mit Saudi-Arabien und
       anderen Ländern gegen Katar verhängten. Die Klage Katars gegen diese
       Sanktionen ist noch vor dem WTO-Streitschlichtung-Panel anhängig.
       
       In den 47 GATT-Jahren vor 1994 gab es allerdings mehrere Fälle. Während des
       Falklandkrieges 1982 rechtfertigten Australien, Kanada und der EU-Vorläufer
       EWG ihre Einschränkungen des Handels mit Argentinien und 1985 die USA ihren
       Wirtschaftsboykott gegen Nicaragua mit „wesentlichen
       Sicherheitsinteressen“. Und bereits 1975 begründete Schweden die
       Beschränkung ausländischer Schuhimporte mit dem „Sicherheitsinteresse“ des
       Landes, in „allen lebenswichtigen Industriebranchen eine eigenständige
       nationale Produktion aufrechtzuerhalten“.
       
       20 Mar 2018
       
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