# taz.de -- Meinungsfreiheit in Spanien: Königsbild abfackeln ist erlaubt
       
       > Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist
       > die Strafe für zwei Katalanen, die ein Foto des Königs verbrannten,
       > unzulässig.
       
 (IMG) Bild: Spaniens ehemaliger König Juan Carlos im Kreise seiner Lieben
       
       Madrid taz | Bilder des spanischen Königspaares zu verbrennen, ist kein
       Verbrechen, sondern von der Meinungsfreiheit geschützt. Das entschied am
       Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
       Dieser gab damit einer Klage von Enric Stern, 29, und Jaume Roura, 40,
       gegen den spanischen Staat statt.
       
       Die beiden Männer aus Katalonien waren 2008 vom spanischen
       Sondergerichtshof Audiencia Nacional zu 15 Monaten Haft oder 2.700 Euro
       Bußgeld verurteilt worden. Ein Widerspruch vor dem Verfassungsgericht blieb
       erfolglos. Daraufhin zogen die beiden nach Straßburg. Spanien muss den
       Männern nun das Bußgeld zurückerstatten, 9.000 Euro Entschädigung bezahlen
       sowie die entstandenen Ausgaben übernehmen.
       
       Das, was die spanische Justiz als „Beleidigung der Krone“ ansah, fand 2007
       statt: Stern und Roura nahmen an einer Demonstration anlässlich eines
       Besuchs des damaligen Königs Juan Carlos I. und seiner Gemahlin Sofia in
       der katalanischen Stadt Girona teil. Dabei wurden Parolen für die
       Unabhängigkeit Kataloniens und gegen die Monarchie laut. Einige
       Demonstranten, darunter Stern und Roura, verbrannten einen Karton mit einem
       Plakat des Königspaars.
       
       Sowohl unter den Richtern der Audiencia Nacional als auch denen des
       spanischen Verfassungsgerichts hatte der Fall heftige Debatten über die
       Grenzen der Meinungsfreiheit ausgelöst. In beiden Fällen setzten sich
       diejenigen durch, die im Verhalten der Männer eine Straftat sahen.
       
       Die öffentliche Verbrennung der Monarchen-Porträts sei nicht nur eine
       Beleidigung, sondern auch ein „Zeichen des Hasses“, heißt es im
       Verfassungsgerichtsurteil, das sieben von elf Richtern unterzeichneten. Der
       Vorgang drücke „in einer nur schwer zu übertreffenden Form“ aus, dass die
       Monarchen „Ausschluss und Hass verdienen“.
       
       ## Rapper und Twitteraktivisten im Visier
       
       Doch das verstößt nach Ansicht der Straßburger Richter gegen den Artikel 10
       der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Jede Person hat das Recht auf
       freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die
       Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne
       Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben“, steht dort zu
       lesen.
       
       Die Diskussion über die Meinungsfreiheit in Spanien geht derweil weiter.
       Dutzende von Rappern und Twitteraktivisten sind wegen „Beleidigung der
       Krone“ sowie wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ angeklagt. Erst im
       Februar wurde der Rapper Valtònyc zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung
       verurteilt, weil er gegen Polizei, Monarchie und korrupte Politiker
       anrappte.
       
       14 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reiner Wandler
       
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