# taz.de -- Brechmittel: „Falsche Entscheidungen“: Folter-Opfer werden nicht entschädigt
       
       > Bremens Senat antwortet auf eine Grünen-Anfrage zur jahrelangen
       > „Brechmittel-Praxis“ in Bremen: Rassistisches Handeln gab es nicht,
       > Entschädigungen gibt es nicht.
       
 (IMG) Bild: Kein Denkmal, keine Entschädigung: In Bremen bleibt noch viel zu tun
       
       Bremen taz | Bremens Senat hält die jahrelange Praxis der
       Brechmittelvergabe in Bremen für ein damals „rechtlich nicht zu
       beanstandendes Verfahren“. Gleichwohl habe es „falsche und ethisch kritisch
       zu bewertende Entscheidungen gegeben“. Das geht aus einer Vorlage hervor,
       mit der der Senat auf eine Anfrage der Grünen antwortet und die
       voraussichtlich am Dienstag beschlossen werden soll.
       
       Von 1992 bis 2004 war die Brechmittelvergabe in Bremen Praxis, um bei
       vermeintlichen Dealern verschluckte Drogenkugeln zu sichern. Betroffen
       waren vor allem Männer mit schwarzer Hautfarbe. Am 7. Januar 2005 war der
       Sierra Leoner Laye-Alama Condé nach zwangsweiser Brechmittelvergabe in
       Polizeigewahrsam gestorben.
       
       Sein Tod sei „vermeidbar“ gewesen, heißt es nun: „Der Senat äußert sein
       Bedauern darüber, dass es nicht bereits vor dem tragischen Todesfall von
       Herrn Condé zu einer Anwendung alternativer Verfahren kam.“
       
       ## Nachhilfe aus Straßburg
       
       Rechtlich problematisch geworden sei die Praxis aber erst mit einer
       Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der
       hatte im Juli 2006 die Brechmittelvergabe als „unmenschliche und
       erniedrigende Behandlung“ eingestuft. „Eine Bewertung, nach welcher der
       zwangsweise Brechmitteleinsatz während der gesamten Laufzeit der Maßnahme
       als unrechtmäßige staatliche Gewalt anzusehen sei, liegt dem Senat nicht
       vor“, heißt es in der Vorlage. Gestoppt hätten der Innen- und der
       Justizsenator die Zwangsvergabe auch nicht aufgrund des EGMR-Urteils,
       sondern bereits nach Condés Tod.
       
       Deutlich wird in den Antworten, dass die Prozedur vom Senat, den Behörden,
       der Polizei und der Ärztekammer immer wieder befürwortet oder akzeptiert
       wurde. „Mit einer Entscheidung vom 19. Januar 2000 billigte das
       Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen die Exkorporation ausdrücklich“,
       heißt es dort.
       
       Auch die Bremer Ärztekammer hatte ihre Haltung innerhalb eines Jahres
       angepasst. Im August 1996 erklärt sie, dass die Gabe eines Brechmittels zu
       Beweissicherungszwecken – „nur unter ärztlicher Aufsicht und nur bei
       qualifizierter Notfallbereitschaft“ – dennoch mit dem ärztlichen
       Berufsethos vereinbar sei.
       
       Der Brechmitteleinsatz sei laut Senat immer wieder Gegenstand von
       Erörterungen im Justizressort gewesen – und kontroverser Debatten in der
       Bürgerschaft. Eine davon war 2001, nachdem der Nigerianer Achidi John in
       Hamburg an der Prozedur gestorben war. Der Bremer Grünen-Abgeordnete
       Matthias Güldner warnte damals, dass es auch in Bremen irgendwann zu einem
       Todesfall kommen könne. Unter Verweis darauf, dass John wegen einer
       Vorerkrankung an Herzversagen gestorben war, hielt man in Bremen aber an
       der Praxis fest.
       
       „Diesen Umstand bewertet der Senat als tragische und bedauerliche
       Fehlentscheidung“, heißt es nun. Für Güldner ist dies eine der positiven
       Stellen der Vorlage: „Es ist das erste Mal, dass so klar eingeräumt wird,
       dass der Senat hier einen Fehler gemacht hat und der Tod eines Menschen
       hätte vermieden werden können.“
       
       ## Nur Männer mit schwarzer Hautfarbe betroffen
       
       Mehr Selbstreflexion hätte sich Güldner allerdings über das Zustandekommen
       und die Auswirkungen von Racial Profiling gewünscht. Dazu, dass faktisch
       nur Männer mit schwarzer Hautfarbe von der Brechmittelpraxis betroffen
       waren, erklärte der Senat, er weise die Unterstellung rassistischen Denkens
       und Handelns der Strafverfolgungsbehörden „entschieden zurück“.
       
       „Diese Debatte ist damit nicht zu Ende“, sagt Güldner. „Insgesamt merkt man
       den Antworten des Senats an, dass hier Kompromisse gefunden werden
       mussten.“ Einerseits gebe es den ernsthaften Versuch, das Geschehen
       aufzuarbeiten, aber: „Dort, wo es für den Senat oder einzelne Beteiligte
       konkrete Konsequenzen hätte, werden keine Fehler eingeräumt und auf ein
       jederzeit korrektes Verfahren verwiesen.“.
       
       Eine klare Absage erteilt der Senat den Forderungen, Entschädigungen an die
       Brechmittel-Opfer zu zahlen. Die Bremer „Initiative in Gedenken an
       Laye-Alama Condé“ hatte das angestoßen, Linksfraktion und Grüne schlossen
       sich an. Vom Senat heißt es nun: Er sehe „keine Veranlassung“ dazu.
       
       17 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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