# taz.de -- Urteil gegen Altersdiskriminierung: Tinder-Überraschung
       
       > Höhere Preise für Benutzer*innen über 30? Das darf es nicht geben,
       > entscheidet ein Gericht. Die Dating-App Tinder versteht den Vorwurf
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Nicht mehr jung genug für günstige Tinder-Preise? Zum Glück ist Kate Middleton schon vermählt
       
       Ab sofort darf es bei Tinder in den USA keine Altersdiskriminierung mehr
       geben. [1][Zu dieser Ansicht kam ein Berufungsgericht in Kalifornien.] Die
       Dating-App hatte bisher unterschiedliche Preise für die Premiumvariante
       Tinder Plus für Nutzer*innen über und unter 30 Jahren verlangt.
       
       Tinder Plus erlaubt es den Nutzer*innen, Zusatzfunktionen zu verwenden. Die
       Premiumversion ermöglicht es unter anderem, Profile in anderen Städten
       anzusehen, Teile des Profils – wie das Alter – unsichtbar zu machen, 30
       Minuten lang das Topprofil in einer Gegend zu werden und keine Werbung
       angezeigt zu bekommen.
       
       In den USA war Tinder Plus bisher für unter 30-Jährige für 9,99 US-Dollar
       monatlich erhältlich. Für über 30-Jährige kostete es doppelt so viel: 19,99
       US-Dollar im Monat. Das kalifornische Gericht entschied, dass diese
       Preisgestaltung diskriminierend sei.
       
       Die Preisgestaltung in Deutschland kommuniziert das Unternehmen nicht
       öffentlich. Auf eine Nachfrage der taz reagierte Tinder bislang nicht.
       Einer Dating-Webseite zufolge kostet ein Monat Tinder Plus in Deutschland
       für unter 28-Jährige 3,91 Euro – für über 28-Jährige hingegen 16,49 Euro.
       Die monatlichen Preise sinken offenbar, sobald ein mehrmonatiges Abo
       abgeschlossen wird, aber auch hier bleiben die Preise für Ältere deutlich
       höher als für Jüngere.
       
       Tinder erklärt die verschiedenen Preise in den USA damit, dass älteren
       Nutzer*innen grundsätzlich mehr Geld zur Verfügung stehe. Die
       Preisgestaltung aufgrund des Alters stehe nicht mit „irrationalen,
       ungerechten Stereotypen“ in Verbindung und man weise den Vorwurf zurück,
       die Staffelung sei willkürlich geschehen.
       
       Viele andere Apps und Webdienste bieten ebenfalls ein gestaffeltes
       Preismodell an, etwa in Form von Studierendenrabatten. Das Gericht findet
       die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit aufgrund des Alters bei Tinder
       dennoch falsch: „Ungeachtet dessen, was Tinders Marktforschung vielleicht
       über das relative Einkommen und die Zahlungswilligkeit der jüngeren User
       als Gruppe gezeigt hat, trifft das auf Einzelne nicht immer zu.“ Manch
       ältere Kund*innen hätten womöglich ein knapperes Budget als jüngere.
       
       1 Feb 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.courts.ca.gov/opinions/documents/B270172.PDF
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Belinda Grasnick
       
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