# taz.de -- Fragwürdige Festnahme beim CSD: Walk of Shame mit der Polizei
       
       > Nach seiner Festnahme wurde ein Teilnehmer der CSD-Parade von sieben
       > Polizisten durch die halbe Innenstadt geführt. Nun verhandelt das
       > Amtsgericht.
       
 (IMG) Bild: Mancher entblößt sich gern beim CSD – aber selbstbestimmt und nicht in Polizeigewahrsam
       
       HAMBURG taz | Von einem „Walk of Shame“ spricht Rechtsanwalt Lino Peters.
       Einem Weg der Schande, den sein Mandant hätte gehen müssen. Die Hände mit
       Handschellen auf dem Rücken gefesselt, in goldener Strickjacke und mit
       Glitzer auf den Wangen wurde Dominik B. von sieben Polizeibeamten vom
       Jungfernstieg über den Gänsemarkt bis zum Polizeikommissariat 14 (PK 14) in
       der Caffamacherreihe geführt. Vorbei an den Menschenmassen, die wegen der
       Parade des Christopher-Street-Days (CSD) in die Hamburger Innenstadt
       gekommen waren. An der hatte auch Dominik B. bis zu seiner Festnahme
       teilgenommen.
       
       Seinen Fall verhandelt nun das Amtsgericht Mitte. Ihm wird gewaltsamer
       Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässige Körperverletzung
       vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert die Zahlung von 40 Tagessätzen
       á 30 Euro.
       
       Ein Strafmaß, das man eigentlich auch hätte hinnehmen können, bezahlen,
       fertig. Aber es gehe in diesem Fall vor allem um die Frage, was man
       überhaupt alles hinnehmen muss, sagt Verteidiger Lino Peters zu Anfang der
       Verhandlung. Peters geht davon aus, dass das „öffentliche Schaulaufen“ mit
       seinem Mandanten willkürlich und damit rechtswidrig war.
       
       Doch auch, was davor passierte, verdient nach Aussagen verschiedener Zeugen
       zumindest das Prädikat ‚fragwürdig‘: In einer Erklärung schildert Dominik
       B., wie er am 5. August 2017 zunächst während der CSD-Parade im Tross des
       Wagens der „Queer Refugees“ mitgelaufen sei.
       
       Er habe sich auf Höhe des Nivea-Hauses kurz mit Bekannten unterhalten und
       dann wieder zum „Queer Refugees“-Wagen aufschließen wollen, um eine Tasche
       zu holen, die sich noch auf dem Wagen befand. Doch ein Polizist verweigerte
       ihm den Durchgang mit den Worten: „Hier geht’s nicht lang.“ Dominik B. habe
       mehrere Mal darauf hingewiesen, dass er nur seine Tasche holen wolle. Mit
       einem „Jetzt reicht’s“ habe ihm einer der Polizisten vor die Brust gestoßen
       und kurz darauf sei er zu Boden geworfen worden.
       
       „Das war der körperlich krasseste Übergriff auf mich“, schildert Dominik B.
       Die Hände des 36-Jährigen, Oberlippenbart, schmächtige Figur, zittern ein
       wenig, während er seine Erklärung verliest. Er habe vorher nie Gewalt
       erfahren und auch selber nie jemanden verprügelt.
       
       Die zwei Polizeibeamten, John R. und Ronny L., sagten vor Gericht als
       Zeugen aus, sie hätten ihrem Kollegen zu Hilfe eilen müssen, da sich
       Dominik B. heftig gewehrt habe. Was vorher passierte, hätten beide
       allerdings nicht mitbekommen. Auch nicht, dass sich ihr Kollege bei der
       Aktion anscheinend verletzte. Auch auf die Frage, warum der Angeklagte
       überhaupt zu Fuß und nicht mir dem Polizeiwagen zur Wache gebracht wurde,
       haben sie keine Antwort.
       
       Als Zeuge erschienen Martin F. und Daniel S., Freunde des Angeklagten, die
       ebenfalls den CSD feierten. Laut den beiden habe Dominik B. die
       Polizeibeamten nicht angegriffen und sich auch nicht gewehrt. Sie
       begleiteten ihren Freund und die sieben Beamten zum PK 14, Martin F. filmte
       die Prozedur mit seinem Handy.
       
       Dass er knapp sechs Wochen nach dem Vorfall eine Vorladung erhält, weil
       gegen ihn wegen „Gefangenenbefreiung“ ermittelt wird, dies jedoch vier
       Wochen später wieder eingestellt wird, ist ein weiteres Kuriosum in diesem
       Fall.
       
       Am 26. Februar soll der Beamte aussagen, der Dominik B. mit dem sogenannten
       Kopfgriff zu Boden brachte, der sich am gestrigen Montag aber krank
       gemeldet hatte. Dass sich neue Erkenntnisse aus seiner Aussage ziehen
       lassen, bezweifelt Verteidiger Peters: „Die Befragung hat so auch schon
       deutlich gemacht, dass die Polizei nicht einfach Zeuge ist, sondern
       Partei.“
       
       13 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Juliane Preiß
       
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