# taz.de -- Fotos des Ex-Bundespräsidenten gedruckt: Christian Wulff verliert
       
       > Der Exbundespräsident beim Einkaufen für die Familie – durfte das Magazin
       > „People“ ein Foto der Szene drucken? Ja, entschied der Bundesgerichtshof.
       
 (IMG) Bild: Personen der Zeitgschichte: Bettina und Christian Wulff (Archivbild)
       
       Karlsruhe taz | Die Rückkehr von Christian Wulff zu seiner Familie war ein
       Ereignis der Zeitgeschichte. Das Magazin People durfte daher
       Exbundespräsident Christian Wulff wenige Tage später beim Familieneinkauf
       abbilden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste
       deutsche Zivilgericht.
       
       Christian Wulff (CDU) war von 2010 bis 2012 Bundespräsident. Er trat
       zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Vorteilsannahme
       ermittelte (2014 wurde er freigesprochen). Seine Ehefrau Bettina Wulff war
       eine unkonventionelle und populäre First Lady. 2013 trennte sich das Paar,
       die Scheidung war schon eingereicht. Überraschend fanden die beiden im Mai
       2015 aber wieder zusammen. Wulffs Anwalt verkündete dies per
       Pressemitteilung, verbunden mit der Bitte, die Privatsphäre der Familie
       Wulff zu respektieren.
       
       Wenige Tage später berichtete People über das „Liebes-Comeback“. Im Foto
       wurde Christian Wulff gezeigt, wie er einen vollgepackten Einkaufswagen vor
       sich herschob, als Beleg für das erneute Zusammenleben der vierköpfigen
       Familie. Überschrift: „Wer Bettina liebt, der schiebt“. Einen ähnlichen
       Bericht gab es in der Neuen Post, auch dort mit Einkaufswagen-Foto. Beide
       Magazine erscheinen im Bauer Verlag.
       
       Gegen die Veröffentlichung dieser Fotos klagte der Exbundespräsident, da
       sie seine Privatsphäre verletzt hätten. Beim Landgericht und
       Oberlandesgericht in Köln hatte er jeweils Erfolg. Der Familieneinkauf sei
       ein völlig belangloser Alltagsvorgang, ohne jeden Bezug zu einem
       politischen Ereignis. Die Kölner Gerichte nahmen auf eine kurz zuvor
       ergangene BGH-Entscheidung Bezug. Danach durfte Berlins Regierender
       Bürgermeister beim privaten Besuch einer Bar geknipst werden – aber nur
       deshalb, weil er am nächsten Tag eine wichtige Abstimmung zu überstehen
       hatte.
       
       ## Versöhnung per Pressemitteilung veröffentlicht
       
       In der Revision beim BGH argumentierte Bauer-Anwalt Thomas Winter:
       „Politiker dürfen nicht nur im Zusammenhang mit politischen Ereignissen
       privat gezeigt werden.“ Es gebe auch andere gesellschaftlich relevante
       Ereignisse, wie eine Trennung oder das Wiederzusammenfinden eines
       Ehepaares. Anwalt Winter versuchte aber auch zu beschwichtigen. Christian
       Wulff müsse nun nicht damit rechnen, bei jedem Einkauf von Paparazzi
       verfolgt zu werden. „Das war damals eine besondere Situation, wenige Tage,
       nachdem die Versöhnung des Paars bekannt gegeben wurde“.
       
       Der BGH folgte nun dem Verlag und hob die Kölner Urteile auf. Christian
       Wulff sei immer noch Politiker und müsse damit in besonderem Maße mit
       öffentlicher Berichterstattung rechnen. „Als Bundespräsident hatte er das
       höchste Amt im Staat“, betonte der Vorsitzende Richter Gregor Galke, „als
       solcher bleibt er im öffentlichen Leben.“ Das habe Wulff ja auch selbst so
       gesehen, als er die Versöhnung mit seiner Frau per Pressemitteilung
       verbreiten ließ.
       
       Die Rollenverteilung in der Partnerschaft von Mann und Frau sei auch ein
       „gesellschaftspolitisches Thema“, sagte Galke. Deshalb gehöre ein Bild, das
       zeigt, wie der Altbundespräsident nun seine Vaterrolle wahrnimmt, zum
       Zeitgeschehen. Berechtigte Interessen von Wulff hätten der Veröffentlichung
       des Einkauf-Fotos nicht entgegengestanden, so die BGH-Richter. Schließlich
       gehörte der Parkplatz des Einkaufszentrums zur Sozialsphäre und nicht zur
       Privatsphäre von Wulff.
       
       6 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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