# taz.de -- Kommentar Verbot von Kurdengruppen: Das PKK-Verbot stiftet viel Unheil
       
       > Trotz des Wandels der PKK zu friedlichen Forderungen bleibt sie verboten.
       > So werden viele Aktivisten, die verfolgt wurden, erneut kriminalisiert.
       
 (IMG) Bild: Repressalien für symbolische Taten: Am Wochenende wurde eine Demo wegen Öcalan-Flaggen aufgelöst
       
       Das vor 25 Jahren erlassene Betätigungsverbot für die kurdische
       Arbeiterpartei PKK und andere kurdische Organisationen hat viel Unheil
       gestiftet. Mit diesem Verbot und der Aufnahme der PKK in die Terrorliste
       der Europäischen Union folgten die Bundesrepublik Deutschland und die EU
       dem Drängen des Nato-Partners Türkei – eines Staates, der sich selbst
       gravierender Menschenrechtsverletzungen schuldig macht und der sich
       daraufhin legitimiert fühlen konnte, rücksichtslos mit Unterdrückung und
       Staatsterror gegen Kurden und ihre Organisationen vorzugehen.
       
       Trotz des Wandels, den die einst gewaltorientierte PKK in Europa in
       Richtung einer friedlich-demokratischen Lösung des Konflikts vollzogen hat,
       besteht ihr Verbot bis heute fort, ist sogar 2017 noch ausgeweitet worden –
       auf Symbole bislang legaler Gruppen. Dies hat Zigtausende politisch aktiver
       Kurden, die vor Verfolgung und Folter aus der Türkei geflohen waren,
       hierzulande kriminalisiert – oft genug nur wegen verbaler oder symbolischer
       „Taten“.
       
       Mit diesem Verbot werden die Grundrechte der Vereinigungs- und
       Versammlungsfreiheit, der Meinungs- und Pressefreiheit und damit die freie
       politische Betätigung massiv beschränkt.
       
       Auf Grundlage des europaweit einmaligen PKK-Verbots werden Geld- und
       Freiheitsstrafen verhängt, Einbürgerungen abgelehnt, Staatsbürgerschaften
       aberkannt, Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert, Asylanerkennungen
       widerrufen oder Ausweisungen verfügt. Doch längst ist das Verbot zum
       kontraproduktiven Anachronismus geworden und gehört – auch nach Auffassung
       namhafter Bürger- und Menschenrechtsorganisationen – schleunigst
       aufgehoben.
       
       Erst kürzlich hat ein belgisches Berufungsgericht entschieden, dass die PKK
       keine terroristische Organisation sei, sondern eine legitime Partei in
       einem innerstaatlichen Konflikt in der Türkei; sie könne deshalb auch nicht
       mit Antiterrorgesetzen verfolgt werden, genauso wenig wie deren Mitglieder
       und Unterstützer.
       
       30 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rolf Gössner
       
       ## TAGS
       
 (DIR) PKK
 (DIR) Türkei
 (DIR) Terrorismus
 (DIR) Abdullah Öcalan
 (DIR) Europäische Union
 (DIR) Bundesregierung
 (DIR) PKK
 (DIR) Türkei
 (DIR) Afrin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Newroz-Fest nicht genehmigt: Streit um Kurden-Fest in Hannover
       
       Die Polizei vermutet PKK-Unterstützung hinter dem traditionellen
       Neujahrsfest. Jetzt will unter anderem ein Linken-Abgeordneter als
       Veranstalter auftreten.
       
 (DIR) Aufgelöste Kurden-Demo in Köln: 20.000 gegen Erdoğan
       
       Tausende Menschen haben gegen den Angriff der Türkei auf Kurden in Syrien
       demonstriert. Wegen zahlreicher PKK- Symbole löste die Polizei die Demo
       auf.
       
 (DIR) Öcalan-Fahnen in Köln: Polizei stoppt Afrin-Soli-Demo
       
       Die Polizei beendet eine Kurden-Großdemo in Köln mit mehr als 20.000
       Teilnehmern vorzeitig. Viele von ihnen zeigten PKK- und
       Öcalan-Devotionalien.
       
 (DIR) Militäroffensive in Afrin: Dschihadistische Allianzen
       
       Das türkische Militär kooperiert in der Operation „Olivenzweig“ mit der
       Freien Syrischen Armee. Um wen handelt es sich bei den Kämpfern?