# taz.de -- Klage der Deutschen Umwelthilfe: VW-Diesel bleiben erlaubt
       
       > Die DUH scheitert in Düsseldorf mit dem Versuch, die Fahrzeuge wegen
       > ihres hohen Schadstoffausstoßes zwangsweise stilllegen zu lassen.
       
 (IMG) Bild: In Düsseldorf dürfen VW-Diesel weiterfahren – wenn sie nicht gerade im Stau stehen
       
       Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klage gegen die
       Stadt Düsseldorf in erster Instanz gescheitert. Der Umweltverband wollte
       die Stilllegung aller in Düsseldorf vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel
       erzwingen. Doch das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stufte die Klage am
       Mittwoch als unzulässig und unbegründet ein (Az.: 6 K 12341/17).
       
       Die DUH wollte erreichen, dass die Zulassungsbehörde in Düsseldorf VW-Autos
       mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 die Betriebserlaubnis entzieht, weil
       durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung die Betriebserlaubnis
       erloschen sei. Zudem hielten die betroffenen Fahrzeuge auch nach einem
       amtlichen Rückruf und Software-Update nicht die gesetzlichen Grenzwerte
       ein. Die DUH hat noch gegen neun weitere Städte geklagt, um sie zu
       Stilllegungen betroffener Pkws zu zwingen.
       
       Die Richter am Düsseldorfer Verwaltungsgericht teilten diese Einschätzung
       nicht. Zum einen sei die DUH nicht klageberechtigt, sagte eine
       Gerichtssprecherin. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation von VW
       an. Die Anwälte des Konzerns hatten argumentiert, dass das Klagerecht von
       Umweltverbänden nur ortsfeste Anlagen betreffe und keine bereits
       genehmigten Produkte.
       
       Zum anderen sei die Klage aber auch unbegründet, weil die betroffenen
       Fahrzeuge seit einem Software-Update auf dem Rollstand die gesetzlichen
       Stickoxid-Grenzwerte einhielten. Wie die Emissionen im Straßenverkehr
       aussehen, sei nach EU-Recht unerheblich, sagte die Sprecherin.
       
       ## Revision angekündigt
       
       DUH-Anwalt Remo Klinger wies diese Argumentation zurück. „Die Aussagen zum
       Klagerecht stehen im Widerspruch zu aktuellen Entscheidungen des
       Europäischen Gerichtshofs“, sagte er der taz. Auch die Einschätzung, dass
       die EU-Vorgaben nur auf dem Prüfstand einzuhalten seien, sei falsch.
       
       Die DUH werde darum „schnellstmöglich Rechtsmittel einlegen“, sagte
       Klinger. „Wir hoffen, dass die Stadt Düsseldorf der Sprungrevision zum
       Bundesverwaltungsgericht zustimmt, damit wir bald eine höchstrichterliche
       Klärung bekommen.“ (mit afp, dpa)
       
       24 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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