# taz.de -- 10 Jahre Reform des Unterhaltsrechts: Was nach der Scheidung übrig bleibt
       
       > Vor einer Dekade wurde das Unterhaltsrecht reformiert. Es sollte die
       > Familienpolitik modernisieren, doch es trieb unzählige Frauen in die
       > Armut.
       
 (IMG) Bild: Viele Frauen stürzen nach der Scheidung in die Armut
       
       Berlin taz | „Einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin – das gilt nicht
       mehr.“ So kündigte die damalige Justizministerin Brigitte Zypries 2008 die
       Reform der Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung an.
       
       Das „neue Unterhaltsrecht“ ist zehn Jahre alt – und wird auch nach einem
       Jahrzehnt immer noch „neu“ genannt, denn es war eine Zäsur. Die
       Versorgerehe mit wenig oder gar nicht berufstätiger Ehefrau ist ab sofort
       nicht mehr das Leitmodell der Gesellschaft, besagte die Reform. Denn die
       Hausfrau wird nach einer Scheidung nicht mehr „versorgt“.
       
       Nun stellt Paragraf 1569 im Bürgerlichen Gesetzbuch unverblümt klar: „Nach
       der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu
       sorgen.“ Wer aber keinen Anschluss im Berufsleben hat, der verarmt dann
       drastisch. Ab auf den Arbeitsmarkt, und das so früh wie möglich, lautete
       die Botschaft für junge Ehefrauen.
       
       Die Reform sollte vor allem sicherstellen, dass Kinder bei eventuellen
       Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung immer Vorrang haben – auch Kinder
       aus einer neuen Ehe vor der Gattin aus der alten. Einen „Schritt in eine
       moderne Familienpolitik“ hatte Zypries damit machen wollen.
       
       Zehn Jahre später muss man feststellen: Es war kein Schritt, es war ein
       Stolpern. Denn wenn man einen Schritt machen will und es liegt etwas im
       Weg, an dem man hängen bleibt, dann stolpert man. Und wenn man Pech hat,
       liegt man dann auf der Nase.
       
       ## Perplexe Hausfrauen
       
       Die, die auf der Nase liegen, sammeln sich in den Beratungsstellen. Etwa
       bei Pia Keukert, die in Berlin bei der Organisation „Frau und Arbeit“
       Frauen beim Übergang in eine neue Lebensphase berät. Dort strömten sie nach
       der Reform nur so herbei, die Geschiedenen und Alleinerziehenden. Einige
       waren lange Jahre nur Hausfrauen gewesen, die meisten hatten einen
       Teilzeit- oder Minijob gehabt, wegen der Kinder. Völlig perplex saßen sie
       da, so erzählt Keukert, mit einem Anwaltsbrief in der Hand, in dem es hieß,
       ab sofort stelle der Exgatte die Unterhaltszahlungen, ein, sie könne ja
       berufstätig werden. Mit über 50 und ohne aktuelle Qualifikation.
       
       Denn was Brigitte Zypries bei ihrem Schritt in die moderne Familienpolitik
       nicht bedacht hatte: Es gab nur wenige moderne Familien für ihre moderne
       Familienpolitik. Nach wie vor war und ist das vorherrschende Familienmodell
       in Deutschland das westdeutsche: das sogenannte modernisierte
       Ernährermodell – er Vollzeit, sie Teilzeit. 70 Prozent aller Mütter in
       Deutschland arbeiten nicht voll. Und so kommt es, dass nach wie vor 95
       Prozent aller Menschen, die ein Recht auf Unterhaltszahlungen vom Expartner
       haben, Frauen sind.
       
       Diese Frauen waren nun ratlos. Die Jahre daheim haben ihre Qualifikation
       veralten lassen. In vielen Orten, gerade in Westdeutschland, finden sie
       nach wie vor keine adäquate Kinderbetreuung. Und der Arbeitsmarkt wartet
       nicht auf Mütter. Soll ich jetzt zu Aldi an die Kasse?, fragen da die
       Germanistinnen Frau Keukert. Und die lacht auf, als sie davon erzählt:
       „Aldi nimmt die gar nicht. Akademikerinnen sind denen viel zu riskant, weil
       sie sofort wieder weg sind, wenn sich etwas Besseres ergibt.“
       
       „Es hat wehgetan und es tut immer noch weh – aber am Anfang war es
       tatsächlich Wildwest“, erinnert sich Anwältin Birgit Kemming vom Deutschen
       Juristinnenbund. Die Scheidungszahlen stiegen 2008 und 2009 plötzlich an.
       Die Vermutung liegt nahe, dass da Ehemänner ihre Exfrauen entsorgten, weil
       sie nun genug Geld haben sollten, um mit ihrer Geliebten eine neue Familie
       zu gründen.
       
       ## Wenig Solidarität
       
       Und die geschiedenen Frauen bekamen wenig Solidarität: „Die
       kuchenfressenden Pelztiere sollen ruhig mal arbeiten gehen“, hat Kemming,
       die selbst Anwältin für Familienrecht ist, gehört. Die
       Familienrichter*innen nahmen es mit dem neuen Grundsatz ganz genau. Wer
       nicht für sich selbst sorgen kann, der muss das begründen. Warum findet
       sich keine Betreuung für das Kind? Warum kann die Oma nicht? Wie viel Mal
       hat Madame sich denn genau beworben? Wo sind die Nachweise? Erst 2013
       stellt der Gesetzgeber mit einer Nachbesserung klar, dass auf Frauen, die
       in langjährigen Hausfrauenehen gelebt hatten, Rücksicht genommen werden
       muss.
       
       Aber generell lautet die Devise nun: Nachweisen, dass man alles getan hat,
       um sich selbst zu versorgen. Im alten Unterhaltsrecht galt zum Beispiel für
       Mütter, die Kinder betreuen, das sogenannte Altersphasenmodell: Bis das
       Kind acht Jahre alt war, musste eine Mutter nicht in den Beruf zurück, bis
       es 15 war, nur in Teilzeit. 0/8/15 hieß es bei den Fachleuten. Nun soll sie
       Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Geht das nicht, muss
       sie den Nachweis erbringen, warum nicht.
       
       Neu ist auch, dass die Zahnarztgattin eben auch in ihren Jugendjob, etwa
       als Schwesternhelferin, zurückkehren muss. Früher sollte der neue Beruf
       ihren „ehelichen Verhältnissen entsprechen“, da ließen die Richter durchaus
       gelten, dass es nicht zuzumuten sei, wieder in eine Hilfstätigkeit
       zurückzukehren. Vorbei.
       
       „Früher tauschte man ein, zwei Schriftsätze“, erzählt Kemming, „die Akten
       waren etwa einen Zentimeter dick. Heute sind es große Leitzordner voll. Wir
       begründen uns einen Wolf.“ Ist eine Akademikerin etwa der Meinung, dass sie
       nun finanziell schlecht dasteht, weil sie die Kinder betreut hat, anstatt
       Karriere zu machen, dann muss sie auch diese „ehebedingten Nachteile“
       nachweisen. „Beweisen Sie mal nicht gelebtes Leben“, klagt Kemming.
       
       ## Juristische Beratung ist wichtig
       
       Das gelingt etwa in dem Fall, in dem eine gut bezahlte Stelle vor vielen
       Jahren schon zugesagt war, dann aber wegen der Kinder nicht angetreten
       wurde. Aber das sind Seltenheiten. Oft, so Kemming, stehe man vor Gericht
       und der gegnerische Anwalt spreche spöttisch von einer „Märchenstunde“ und
       sage, diese Frau sei von ihrer Persönlichkeit her doch gar nicht in der
       Lage, einen Führungsjob auszuüben. „Die Rechtsposition der Frauen hat sich
       verschlechtert“, fasst Kemming zusammen.
       
       Dennoch ermutigt Pia Keukert die verunsicherten Frauen, die bei ihr sitzen,
       sich zuallererst juristisch beraten zu lassen. „Das ist mühsam, aber wenn
       Sie für einige Zeit den Unterhalt erkämpfen können, dann haben Sie Luft,
       sich um ihre weitere Qualifizierung zu kümmern“, erklärt sie.
       
       Ingeborg Rakete-Dombek, Expertin für Familienrecht beim Deutschen
       Anwaltverein, sieht die Reform nicht ganz so negativ: „Es hat sich für die
       Mütter gar nicht so viel geändert“, findet sie. Denn die
       Familienrichter*innen hätten durchaus eingesehen: „Solange sich das
       Familienmodell nicht ändert, ändern sich auch die Unterhaltspflichten
       nicht.“ Sie gibt allerdings zu, dass die Schriftsätze dicker werden müssen,
       da das Verfahren komplizierter geworden ist. Und dass das Verständnis für
       mütterliche Kinderbetreuung bei den Richter*innen recht unterschiedlich
       ausgeprägt sein kann. „Die Richterin aus dem Osten, die als Mutter ihr
       Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, sagt so einer Frau eher: ‚Ich verstehe
       Ihr Problem nicht‘, als ein westdeutscher älterer Richter, dessen Ehefrau
       viele Jahre mit den Kindern zu Hause war.“
       
       Der Anwaltverein hat vorgeschlagen, die vielen Tatbestände, die die Frauen
       beweisen müssen, wieder in drei Gruppen zu vereinheitlichen. Deutschland
       habe das komplizierteste und teuerste Unterhaltsrecht in Europa, heißt es
       in seinem Papier. Doch droht dabei eben die Gefahr, die so
       unterschiedlichen Einzelsituationen unfair einzusortieren.
       
       ## Unterhaltsrecht bleibt eine Ungerechtigkeit
       
       Warum ist es in Deutschland so kompliziert? Weil moderne Familienpolitik
       eben nicht hinten, beim Unterhaltsrecht, anfängt. Sondern vorne, wo Frauen
       ermöglicht wird, auch mit Familie berufstätig zu sein. „Man muss den großen
       Zusammenhang sehen“, sagt Pia Keukert von „Frau und Arbeit“. Nicht nur das
       Steuersystem oder die immer noch mangelhafte Kinderbetreuung resultiere
       noch aus dem traditionellen Familienbild. Auch neuere Reformen wie Hartz IV
       haben den Frauen Möglichkeiten zur Eigenständigkeit geraubt. Damit wurden
       Berufsrückkehrerinnen etwa die bezahlten Aus- oder Weiterbildungen durch
       die Arbeitsagenturen gestrichen: „Heute wird die Frau in der Regel ins
       Callcenter geschickt.“ Finanziell selbstständig wird eine Mutter so nicht.
       
       Solange also die Familienpolitik nicht im Ganzen modernisiert wird, bleibt
       das neue Unterhaltsrecht eine Ungerechtigkeit. Und zwar für alle Frauen,
       die ihrem Partner nicht ein vollständig gleichberechtigtes
       Partnerschaftsmodell abringen. Geteilte Kinderbetreuung, geteilte
       Hausarbeit, gleiche Arbeitszeit für beide – damit sie später keinen
       Nachteil hat. Paare, die so leben, kann man mit der Lupe suchen.
       
       Stellen junge Frauen sich auf die neue Situation ein? Keukert hat da eher
       traurige Erfahrungen: „Die jungen Frauen sind voller Druck: Sie wollen nach
       der Geburt so schnell wie möglich zurück in den Job. Das geht dann mit
       einem Kind auch noch so einigermaßen. Aber beim zweiten Kind, da bricht
       alles zusammen. Da landen sie dann doch in der Teilzeit.“
       
       Eine Erfahrung, die durch eine neue Studie des
       Wirtschaftsforschungsinstitutes RWI gestützt wird. Die Autorinnen Julia
       Bredtmann und Christina Vonnahme nahmen an, dass verheiratete Frauen, die
       nach einer Scheidung weniger Unterhalt zu erwarten haben, ihr Verhalten
       während der Ehe anpassen – so wie es nach ökonomischer Rationalität
       sinnvoll wäre. Sie würden schneller und umfangreicher wieder in den Job
       einsteigen als Frauen, die unverheiratet mit ihrem Partner zusammenleben
       und somit kaum von der Reform betroffen waren. Sie verglichen das Verhalten
       beider Gruppen vor und nach der Reform und stellten fest: Es hat sich nach
       2008 rein gar nichts verändert. Keinerlei Zunahme in der Erwerbstätigkeit
       von jungen Ehefrauen.
       
       Bredtmanns Vermutung, warum das so ist, stimmt mit Keukerts Wahrnehmung
       überein: „Wenn man die traditionelle Arbeitsteilung einmal eingeführt hat,
       ist es schwierig, Anpassungen vorzunehmen.“ Damit aber verliert die Frau an
       Macht innerhalb der Ehe, denn der Exit, eine Scheidung, wäre für sie
       ungleich „teurer“ als für ihn. Bredtmanns Fazit: „Die Frauen haben zunächst
       einmal verloren.“ Doch schränkt sie ein, ihre Untersuchung habe sich auf
       bereits bestehende Ehen bezogen. „Wenn junge Frauen heute am Anfang der Ehe
       stehen, verhandeln sie ihre Partnerschaft dank der Reform vielleicht schon
       ganz anders.“ Aber all die anderen?
       
       Da liegen sie also auf der Nase, die geschiedenen Frauen. Seht zu, wie ihr
       allein zurande kommt, hat die Regierung ihnen mit der Reform auf den Weg
       gegeben. Zugleich hat sie ihnen die Qualifizierungsmöglichkeiten genommen
       und nicht mal das Recht geschaffen, aus der Teilzeit in die Vollzeit
       zurückzukehren. Das Ergebnis, noch einmal laut Studie: „Die angezielte
       Selbstständigkeit der Frauen nach der Ehe wurde nicht erreicht.“ Die
       fehlenden Unterhaltszahlungen, so heißt es dort, kompensiere nun das
       Jobcenter – per Hartz IV.
       
       19 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Unterhalt
 (DIR) Scheidung
 (DIR) Care-Arbeit
 (DIR) Bertelsmann-Studie
 (DIR) Familie
 (DIR) Kinder
 (DIR) Vaterschaft
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Bertelsmannstudie zu Familienarmut: Geschönte Armut statt schön reich
       
       Reiche Familien sind in Deutschland noch reicher und arme noch ärmer als
       bisher gedacht. Das enthüllt eine Studie der Bertelsmannstiftung.
       
 (DIR) Kommentar Scheidungsväter: Den Kampf ums Kind befrieden
       
       Die Familienministerin will getrennte Elternteile steuerrechtlich
       besserstellen. Die Belastung der Kinder könnte sich dadurch verringern.
       
 (DIR) Abstammungsrecht in Deutschland: 91 Thesen für Neuregelung
       
       Sachverständige legen ihren Bericht zur Reform des Abstammungsrechts vor.
       Sie fordern mehr Rechte für genetische Väter und lesbische Paare.
       
 (DIR) Kommentar Unterhaltsrecht: Scheinväter sind auch Väter
       
       Justizminister Maas entmystifiziert die Bedeutung der Gene für die
       Vaterschaft. Sein Gesetzentwurf enthält aber eine überflüssige
       Sex-Auskunftspflicht.