# taz.de -- Neue Außenwerbeverträge: Der Duft des Geldes
       
       > Künftig verdient das Land Berlin wieder Geld mit der Vermarktung von
       > Werbeflächen im öffentlichen Raum – und wie es aussieht, sogar ziemlich
       > gut.
       
 (IMG) Bild: Okay, es gibt durchaus sinnvolle Werbung – und auch an der verdient das Land in Zukunft mit
       
       Dass Geld nicht stinkt, ist eine uralte Weisheit. Manch einem stinkt es
       aber auch, dass kein Geld fließt. So etwa dem Senat, der sich 2016 nach
       einem Vierteljahrhundert Kooperation mit der Firma Wall entschied, den
       Koppelvertrag auslaufen zu lassen, der Wall verpflichtete, öffentliche Klos
       zu betreiben, und dem Unternehmen im Gegenzug erlaubte, in der ganzen Stadt
       Werbeflächen nach Gusto zu vermarkten. Für Wall soll es ein ausgezeichnetes
       Geschäft gewesen sein, aber die Zahlen blieben geheim.
       
       Jetzt zeichnet sich ab, dass dem Land tatsächlich viele Millionen durch die
       Lappen gegangen sind. Denn zwar muss das Land jetzt für die WC-Aufstellung
       bezahlen, dafür kassiert es aber auch angemessene Gebühren von den
       Außenwerbern, denen es die entsprechenden Nutzungsrechte zuteilt. Und wie
       Umweltsenatorin Regine Günther nun mitteilte, lohnt sich der neue Deal: Die
       drei Dienstleister – darunter auch die Wall GmbH –, die ab 2019 für 15
       Jahre Billboards, Vitrinen, Litfaßsäulen und Laternenmasten bestücken
       dürfen, werden dafür rund 350 Millionen Euro an die Landeskasse abführen.
       
       Weil die genaue Summe von den tatsächlichen Umsätzen der Außenwerber
       abhängt, ist das zwar nur eine Schätzung, wie Günthers Sprecher Matthias
       Tang gegenüber der taz einräumt – aber „eine konservative“. Und grob
       überschlagen macht Berlin damit ein Plus von über 200 Millionen Euro:
       Lediglich 130 Millionen sind nämlich im selben Zeitraum für die Toiletten
       eingeplant. Die Ausschreibung für deren Betrieb läuft noch.
       
       Noch gar nicht in die Rechnung eingegangen ist dabei die Werbung in Bus-
       und Tram-Wartehäuschen der BVG, die bislang ebenfalls aufs Wall-Konto
       gehen. Künftig erhält die BVG selbst das Vermarktungsrecht. Damit, so heißt
       es aus der Senatsverwaltung, „sind ebenfalls weitere Einnahmen für das Land
       Berlin zu erwarten“.
       
       ## „Mega Lights“ werden weniger
       
       Laut Günther gewinnt das Land aber nicht nur finanziell: Zum einen wird die
       Anzahl der Werbeanlagen nach ihren Angaben „deutlich reduziert“. So soll
       rund ein Drittel der riesigen mechanisch oder digital betriebenen „City
       Light Boards“ oder „Mega Lights“ verschwinden. Auf den verbleibenden
       Flächen mit digitalen Displays darf das Land je nach Bedarf
       verkehrsbezogene Informationen einblenden.
       
       Untersagt bleibt für die Werber, das Straßenland mit Bewegtbildern oder
       blinkenden Lichtern optisch zu verschmutzen. Und auch „sexistische oder
       gewaltverherrlichende Werbung“ hat die Umwelt- und Verkehrsverwaltung
       verboten. Dass künftig keine Dessous- oder Speiseeiswerbung mit viel
       nackter Haut mehr gezeigt werden wird, ist aber unwahrscheinlich. Laut
       Matthias Tang wird die Senatsverwaltung keinen eigenen Kriterienkatalog
       aufstellen: Es gelten die Grundsätze des Deutschen Werberats – wie auch
       jetzt schon.
       
       12 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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