# taz.de -- Numerus Clausus im Medizinstudium: Der NC ist teilweise verfassungswidrig
       
       > Weiterhin wird nur ein Teil der Bewerber um einen Studienplatz zum Zuge
       > kommen. Nach einem Karlruher Urteil muss die Vergabe aber gerechter
       > geregelt werden.
       
 (IMG) Bild: Kippte die Zugangsbeschränkung für Medizinstudium teilweise: der erste Senat des BVerG
       
       Karlsruhe dpa | Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach
       Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Die beanstandeten Regelungen
       von Bund und Ländern verletzen den grundrechtlichen Anspruch der
       Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot,
       entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am Dienstag in
       Karlsruhe.
       
       Grundsätzlich sei die Vergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit
       und nach einer Auswahl durch die Universitäten aber mit dem Grundgesetz zu
       vereinbaren. Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber bis Ende
       2019 Zeit, die Mängel zu beheben. (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14)
       
       So müsse die Zahl der Wartesemester, die aktuell etwa bei 15 liegt, enger
       begrenzt werden, entschied der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand
       Kirchhof. Auch dürfe eine Festlegung auf höchstens sechs gewünschte
       Studienorte nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der eigentlich
       erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht. Im Auswahlverfahren bei den
       Hochschulen müsse eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesgrenzen
       hinweg sichergestellt werden. Auch dürfe hier die Abiturnote nicht das
       einzige Kriterium sein.
       
       Auf jeden Studienplatz kommen mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20
       Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60
       Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Hochschulen. Aber auch
       dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Vorab wird schon ein Teil
       der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben – etwa Härtefällen
       oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern.
       
       Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte in Karlsruhe zwei Fälle von
       Bewerbern aus Schleswig-Holstein und Hamburg vorgelegt, die keinen
       Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.
       
       19 Dec 2017
       
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