# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Uber ist Verkehr
       
       > Die Fahrervermittlung aus den USA kann in Europa ihr ursprüngliches
       > Konzept nicht verwirklichen. Denn Uber ist mehr als eine
       > Vermittlungsplattform.
       
 (IMG) Bild: In Deutschland wird UberPop nach negativen Gerichtsentscheidungen schon seit 2015 nicht mehr angeboten. Nun ist er wohl auch in der EU erledigt
       
       ## Das Neue 
       
       Uber muss bei seinem Dienst UberPop die Regeln für Taxi-Unternehmen
       einhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil
       entschieden. UberPop sei rechtlich als „Verkehrsdienstleistung“ zu
       behandeln, nicht als „Dienst der Informationsgesellschaft“.
       
       ## Der Kontext 
       
       UberPop vermittelt über eine Handy-App private Fahrer, die mit ihren
       privaten Autos Fahrgäste zum gewünschten Ziel bringen. Die App erkennt den
       Standort des Kunden und findet ortsnah verfügbare Autofahrer. Vom
       kassierten Fahrpreis behält Uber 20 bis 25 Prozent als Provision, der Rest
       geht an den Fahrer.
       
       Die gewerbliche Beförderung von Menschen ist wohl überall in der EU
       genehmigungspflichtig. Damit wird auch das Taxigewerbe vor Billigkonkurrenz
       geschützt. Diese Regeln wollte Uber mit dem Argument umgehen, es biete
       keine Verkehrsdienstleistungen an, sondern sei nur eine Vermittlung.
       
       Der konkrete Streit spielte in Barcelona. Auch dort betrieb Uber die
       UberPop-App – und stieß auf den Widerstand des örtlichen Taxigewerbes. Die
       Vereinigung „Elite Taxi“ verlangte vor spanischen Gerichten, dass Uber das
       Geschäft untersagt wird. Denn weder Uber noch die vermittelten Fahrer
       verfügten über die für das Taxigewerbe erforderlichen Lizenzen und
       Genehmigungen.
       
       Der EuGH stufte Uber nun als genehmigungspflichtige Verkehrsdienstleistung
       ein. Der Vermittlungsdienst sei „integraler Bestandteil einer
       Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung
       besteht“. Uber wähle die Fahrer aus und stelle ihnen die App zur Verfügung,
       setzte einen Höchstpreis für die Fahrt fest und buche den Preis dann beim
       Kunden ab. Uber habe eine „gewisse Kontrolle über die Qualität der
       Fahrzeuge und deren Fahrer“. Wenn Fahrer gegen die Regeln verstoßen, können
       sie von Uber ausgeschlossen werden.
       
       ## Die Folgen 
       
       Damit ist UberPop wohl in der EU erledigt. In Deutschland wird der Dienst
       nach negativen Gerichtsentscheidungen schon seit 2015 nicht mehr angeboten.
       Zuletzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main 2016 entschieden, Uber sei
       mehr als eine bloße Vermittlung. Der EuGH bestätigte nun diese strenge
       Linie.
       
       Derzeit bietet Uber in Deutschland noch die Taxi-Vermittlung UberTaxi an
       (in Berlin) sowie den Mietwagenservice UberBlack (in München). Letzter ist
       rechtlich aber auch umstritten, weil ein Mietwagen eigentlich immer wieder
       zum Ausgangspunkt zurückkehren muss – und nicht wie ein Taxi sofort neue
       Fahrten annehmen darf. Der Bundesgerichtshof hat den Fall im Mai 2017 dem
       EuGH vorgelegt.
       
       ## Die R eaktionen 
       
       Der Bundesverband deutscher Taxi- und Mietwagenunternehmer BZP begrüßte das
       EuGH-Urteil. „Rosinenpicker sollen keine Chance haben, wenn sie bestehende
       Gesetze mit Füßen treten“, sagte dessen Präsident Michael Müller. Uber
       akzeptiert inzwischen, dass seine Angebote reguliert werden. Man werde den
       „Dialog mit Städten in ganz Europa fortsetzen“, sagte ein Uber-Sprecher.
       Christian Rath
       
       20 Dec 2017
       
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