# taz.de -- Sicherungsverwahrungsfall beim EGMR: Von Straubing nach Straßburg
       
       > Ein Verurteilter will freikommen. Er hält seine Verwahrung in Deutschland
       > für einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.
       
 (IMG) Bild: Eingeschränkter Blick aus dem Fenster: Anstalt für Sicherungsverwahrung in Straubing
       
       Straßburg taz | Der sadistische Mörder Daniel I. war 1999 zu zehn Jahren
       Jugendstrafe verurteilt worden – und sitzt 2017 immer noch hinter Gittern.
       Über seinen Fall verhandelte am Mittwoch die Große Kammer des Europäischen
       Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das Gericht des Europarats.
       
       Der Schreinergeselle Daniel I. war 19, als er 1997 in einem Wald bei
       Kelheim eine Joggerin erdrosselte und über der Leiche onanierte. Zwei
       Jahre später wurde er wegen Mordes zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt.
       Sicherungsverwahrung war damals für Täter, die nach Jugendstrafrecht
       verurteilt wurden, gesetzlich noch nicht vorgesehen.
       
       Deshalb hätte Daniel I. 2008 freikommen müssen, obwohl er noch als
       gefährlich galt. Der Bundestag änderte aber das Jugendstrafrecht. Auch hier
       kann ein Täter nun in Sicherungsverwahrung gesteckt werden, wenn er nach
       Verbüßung der Strafe weiter als gefährlich gilt. So geschah es mit Daniel
       I.
       
       Allerdings kassierte das Bundesverfassungsgericht 2011 diese und ähnliche
       Gesetzesverschärfungen. Daniel I. wurde dennoch nicht entlassen.
       Stattdessen ordnete das Landgericht Regensburg 2012 erneut
       Sicherungsverwahrung an. Ein Gutachter hatte ihm krankhaften sexuellen
       Sadismus mit hoher Rückfallgefahr attestiert. Seit Juni 2013 sitzt Daniel
       I. in einer neu erbauten Einrichtung in Straubing.
       
       Sein Rechtsvertreter Markus Mavany hält das für rechtswidrig: „Das ist eine
       neue Strafe für den begangenen Mord.“ Strafen dürften aber nicht
       rückwirkend verhängt oder nachträglich verlängert werden. „Die Einrichtung
       in Straubing ist auf dem Gelände des Gefängnisses, die Fenster sind
       vergittert und im Flur gibt es Videoüberwachung“, so der Anwalt.
       
       ## 550 Sicherungsverwahrte in Deutschland
       
       Die Unterbringung sei von einer therapeutischen Einrichtung weit entfernt.
       Mavany nahm damit auf alte Urteile des EGMR Bezug, die veranlassten, dass
       rund 40 deutsche Schwerverbrecher aus der Sicherungsverwahrung entlassen
       wurden, weil diese faktisch eine zweite Strafe sei.
       
       Für die Bundesregierung konterte Rechtsprofessor Thomas Giegerich: „In
       Straubing gibt es eine Unterbringung ähnlich wie in einem psychiatrischen
       Krankenhaus, das ist keine Strafe mehr.“ Er weiß, dass der EGMR einen
       rückwirkend angeordneten oder verlängerten Gewahrsam nur bei psychisch
       Kranken akzeptiert. „Der Mord ist nicht der Grund für die heutige
       Unterbringung von Daniel I., sondern seine Gefährlichkeit bei einer
       Entlassung“, argumentierte der Professor.
       
       Es gehe um Prävention. Daniel I. komme sofort frei, wenn er nicht mehr
       gefährlich sei. Es gebe einen detaillierten individuellen Therapieplan für
       Daniel I. „Er könnte Fortschritte machen – wenn er kooperieren würde“, so
       der Staatsvertreter. Um die Anforderungen aus Straßburg und Karlsruhe zu
       erfüllen, habe Deutschland rund 200 Millionen Euro in neue Gebäude
       investiert und viel zusätzliches Personal angestellt.
       
       Derzeit gibt es in Deutschland rund 550 Sicherungsverwahrte. Nach 2011 hat
       der EGMR schon einige Beschwerden von Straftätern abgelehnt, die als
       psychisch krank eingestuft wurden, um sie nicht entlassen zu müssen.
       Diesmal entscheidet erstmals die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer. Es
       geht also um ein Grundsatzurteil, das aber erst in einigen Monaten
       verkündet wird.
       
       29 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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