# taz.de -- Nachspiel für Stadtpark-Konzert: Freikarten bringen Stein ins Rollen
       
       > 100 Freikarten für die Rolling Stones gingen an die Genehmigungsbehörde.
       > Nun durchsuchte die Polizei das Bezirksamt. Der Vorwurf: Bestechung
       
 (IMG) Bild: Begehrtes Konzert: Die Rolling Stones beim Start ihrer Europa-Tour am 9. September im Stadtpark
       
       HAMBURG taz | „Kein Kommentar“. Alle Beteiligten schweigen unter Hinweis
       auf das laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. In diesem
       geht es um Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsnahme – und vor allem um
       100 Freikarten für das Rolling-Stones-Konzert am 9. September im Stadtpark.
       Freikarten im Wert von je 100 bis 200 Euro, die der Konzertveranstalter FSK
       Skorpio dem Bezirksamt Nord zur Verfügung gestellt hat. Der Stelle also,
       die das Konzert genehmigte, nachdem die Stadtparkwiese jahrzehntelang für
       alle Groß-Events tabu war. Doch bei dem Mega-Gig der Stones lief das
       Genehmigungsverfahren wie geschmiert.
       
       Mittwoch durchsuchten Staatsanwaltschaft und Polizei aufgrund einer
       anonymen Anzeige die Räume des Bezirksamtes und des Konzertveranstalters.
       Sie stellten Unterlagen und Dateien sicher, mit dem Ziel, eine Liste aller
       Behördenangestellten und Bezirkspolitiker zu erstellen, die Tickets für die
       Stones erhalten haben. Ihnen droht nun ein Straf- und ein
       Disziplinarverfahren.
       
       Behördeninterne Regelungen und Bundesgesetze verbieten die Annahme von
       Geschenken, die über den Wert eines Plastikkugelschreibers hinausgehen. So
       heißt es in Paragraf 42 des Beamtenstatusgesetzes: „Beamtinnen und Beamte
       dürfen, (…) keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich
       oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen
       lassen oder annehmen.“ Weiter steht in der Regelung: Ausnahmen bedürften
       der Zustimmung des Dienstherrn.
       
       Genau so eine Ausnahmeregelung soll Bezirksamtschef Harald Rösler (SPD)
       erteilt haben, bevor er Karten handverlesen weiter verteilen ließ. Doch die
       Voraussetzungen für eine solche Ausnahme sind eng begrenzt. Die
       Finanzbehörde, die die Aufsicht über die Bezirksämter hat, droht deshalb
       bereits damit, „nach Abschluss der laufenden Ermittlungen der
       Staatsanwaltschaft“ dienstrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
       
       „Es wird eng für Rösler“, sagt ein Mitarbeiter der Finanzbehörde.
       Möglicherweise auch deshalb, weil sich der SPD-Mann als Bauernopfer eignet:
       Seine sechsjährige Amtszeit endet ohnehin im kommenden Sommer. Harald
       Rösler ist dann 68 Jahre alt.
       
       Für den Konzertveranstalter FKP-Skorpio ist de Ausgabe der Freitickets
       hingegen ein „absolut normales Prozedere“. Er sieht darin die Möglichkeit,
       der Genehmigungsbehörde Arbeitskarten zur Verfügung zu stellen, damit sie
       die Einhaltung aller behördlichen Auflagen vor Ort überwachen könne. „Wir
       hatten keine Absicht, irgendjemand zu umgarnen“, sagt
       FKP-Skorpio-Sprecherin Mara Horstmann.
       
       Fakt aber ist: 28 Jahre war es keinem Konzertveranstalter gelungen, die
       Genehmigung für ein Konzert auf der Stadtparkwiese zu erhalten. Zuletzt
       spielte dort 1989 Pink Floyd, davor 1987 David Bowie. „Dieses Konzert ist
       eine ausgesprochen große Ausnahme“, hatte auch Bezirkschef Rösler betont.
       Dass er dafür eine Ausnahmeregelung für die Annahme von Freikarten
       kreierte, ist da beinahe logisch.
       
       16 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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