# taz.de -- Karlsruhe stärkt Rechte des Bundestags: Antworten ist Pflicht
       
       > Künftig muss die Regierung auch heikle Anfragen öffentlich beantworten.
       > Damit stärkt Karlsruhe die Informationsrechte der Abgeordneten.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Machtwort gesprochen
       
       Karlsruhe taz | Die Bundesregierung hat das Parlament bisher unzureichend
       über wirtschaftliche Sachverhalte informiert. Das hat am Dienstag das
       Bundesverfassungsgericht festgestellt und gab damit einer Organklage der
       Grünen statt. Die Regierung hatte 2010, noch zu Zeiten der schwarz-gelben
       Koalition, Fragen zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht gar
       nicht oder nur geheim beantwortet.
       
       Mit der Entscheidung werden die Rechte des Bundestags auf Kontrolle der
       Bundesregierung gestärkt. Die Regierung ist demnach grundsätzlich
       verpflichtet, Anfragen der Parlaments öffentlich zu beantworten, weil das
       Parlament ansonsten „Missstände in Regierung und Verwaltung nicht aufdecken
       kann“. Grenzen des Informationsrechts sieht Karlsruhe erst berührt, wenn
       Antworten das Staatswohl gefährden würden.
       
       Grundsätzlich leben Demokratie und Gewaltenteilung davon, dass die
       Regierung vom Parlament in öffentlicher Debatte kontrolliert wird. Daran
       erinnerte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
       Damit die Abgeordneten ihre Aufgabe erfüllen können, müssen sie am Wissen
       der Exekutive teilhaben. Sie haben daher ein Informationsrecht und die
       Regierung hat eine entsprechende Auskunftspflicht.
       
       Konkret rügte Karlsruhe, dass die Regierung drei Anfragen der Grünen zur
       Pünktlichkeit der Bahn, zu Investitionen ins Schienennetz und zur
       Wirtschaftlichkeit des neuen Stuttgarter Bahnhofs nicht beantwortete. Zwar
       ist die Deutsche Bahn längst keine Behörde mehr, sondern eine
       privatrechtliche Aktiengesellschaft. Sie ist aber immer noch vollständig im
       Eigentum des Bundes.
       
       Die Bundesregierung habe also faktisch einen gewissen Einfluss auf die
       Geschäftspolitik der Bahn, so die Richter. Außerdem sei der Bund laut
       Grundgesetz verpflichtet, ein ausreichendes Verkehrsangebot zu
       gewährleisten. Die Bundesregierung müsse daher den Abgeordneten auch über
       die Geschäftspolitik der Bahn AG Auskunft geben, solange die Bahn
       vollständig oder mehrheitlich im Bundeseigentum ist.
       
       ## Kontrolle darf nicht dauerhaft zurückstehen
       
       Grundsätzlich muss die Bundesregierung auch Auskunft über die Arbeit der
       Bankenaufsicht Bafin geben. Allerdings gilt die Stabilität der Finanzmärkte
       auch als „Belang des Staatswohls“. Wenn der Staat – wie in der Finanzkrise
       ab 2007 – Banken mit Milliarden-Summen stützt, damit das Finanzsystem nicht
       zusammenbricht, dann darf er auch Auskunft über Maßnahmen der
       Bankenaufsicht gegenüber einzelnen Banken verweigern, so die Richter. Dies
       gelte allerdings nur, solange dies erforderlich ist, damit die
       „hochsensiblen“ Finanzmärkte nicht irrational reagieren; die demokratische
       Kontrolle müsse nicht dauerhaft zurückstehen.
       
       So konnten die Richter nicht erkennen, dass eine Auskunft im Jahr 2010 über
       staatliche Maßnahmen der Jahre 2005 bis 2008 immer noch die Stabilität des
       Finanzsystems gefährden könne. Die Auskunft hätte deshalb mit diesem
       zeitlichen Abstand erteilt werden müssen.
       
       Die Richter akzeptierten jedoch, dass die Bundesregierung Auskünfte über
       die Risikobewertung einzelner Banken nur in der Geheimschutzstelle des
       Bundestags gewährt hat. Die Abgeordneten durften die Antwort dort zwar
       lesen, sie aber nicht öffentlich verwenden. Diese Prozedur sei verfehlt
       gewesen, soweit es um Gehalts- und Bonuszahlungen der Manager von staatlich
       gestützten Banken ging. Hier hätte öffentlich geantwortet werden müssen,
       schließlich ging es hier auch um die Verwendung von Steuergeldern.
       
       7 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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 (DIR) Schwerpunkt Stuttgart 21
 (DIR) Bankenkrise
       
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