# taz.de -- Prozess nach Drogen-Experiment: Der Rausch von Handeloh
       
       > Ein Drogenexperiment während eines Seminars in Niedersachsen ging schief.
       > 27 Menschen landeten im Krankenhaus. Nun ist der Psychotherapeut
       > angeklagt
       
 (IMG) Bild: Bin ich ein Reptil? Drogen führen mitunter zu Wahrnehmungsstörungen (hier eine Szene aus dem Film „Fear and Loathing Las Vegas“)
       
       STADE taz | Vielleicht ist es das, was man versteht, wenn man den
       Schwurgerichtssaal des Landgerichts Stade am Donnerstag verlässt: was
       Öffentlichkeit eigentlich bedeuten kann. Man versteht es, wenn man sieht,
       wie die FotografInnen den Angeklagten Stefan S. ablichten. S., 52-jähriger
       Psychologe und Therapeut, ist angeklagt, bei einem Selbsterfahrungsseminar
       in der Heide 2015 den TeilnehmerInnen bewusstseinserweiternde Drogen
       verabreicht zu haben. Daraufhin verfielen sie in Halluzinationen und
       Krampfzustände, die einer der herbeigerufenen Notärzte vor Gericht
       „lebensbedrohlich“ nennt.
       
       Stefan S. formuliert „aufrichtiges Bedauern über den Unfall“. S. trägt ein
       graues Hemd und eine helle Leinenhose. Er verbirgt seinen Kopf während des
       Fotografierens nicht hinter einem Aktendeckel, er sucht den Blick jedes
       Zeugen und jeder Zeugin.
       
       Für Stefan S., das wird schnell klar, ist dieser Tag die Chance, einer
       Öffentlichkeit klarzumachen, dass er nicht der „Drogen-Therapeut“ ist, der
       eine Schar Heilpraktiker in einen Massenrausch versetzt hat, wie es die
       Zeitungen geschrieben haben. Also verliest er zu Beginn der Verhandlung
       eine lange persönliche Erklärung: eine zu seinem Werdegang und eine ebenso
       lange zu den Vorfällen.
       
       Es ist eine Erklärung voller Details, deren Bedeutung sich erst auf den
       zweiten Blick erschließen. Dass er Sohn eines gelernten Müllers und einer
       Fleischereifachverkäuferin ist, dass er Ministrant war, die Schwester
       Bankkauffrau, dass er ein Grundstudium Theologie parallel zur Psychologie
       absolviert hat. Ein Elternhaus, so wird er schlussfolgern, das
       Zuverlässigkeit mitgegeben hat, aber auch offene Fragen. Die lange Arbeit
       in einer Unfallklinik mit schwerst traumatisierten PatientInnen, das
       Vertrauen, das die Ärzte ihm entgegengebracht hätten.
       
       S. lässt das Private nicht aus, die erste Ehe mit zwei Kindern, die zweite
       mit der Heilpraktikerin Anja W., mit der er zwei weitere Kinder hat. Mit
       ihr gemeinsam hat er das Seminar veranstaltet. Das Verfahren gegen Anja W.
       ist gegen eine Geldbuße eingestellt worden. Gelegentlich versagt S. die
       Stimme, als er beschreibt, wie er sich ein Leben nach seinen Vorstellungen
       aufgebaut hat. Wie er 2013 Haus und Praxis in Aachen aufgegeben hatte, um
       einen alten Hof im Norden zu kaufen und zu restaurieren.
       
       Irgendwo in S. Werdegang taucht dann Wilhelm Reich auf, der Begründer
       diverser Körpertherapien, die umstritten geblieben sind. Wie auch die
       psycholytische Psychotherapie und der laut S. „in den Medien umstrittenen“
       Psychotherapeut Samuel Widmers, der mit Psycholyse arbeitete und dem
       nachgesagt wurde, es sei bei Behandlungen zu Vergiftungsfällen gekommen. In
       Deutschland ist das Verfahren verboten, sagt S., dabei werde es doch etwa
       zur Behandlung von US-Veteranen genutzt – und dann dreht er sich zur
       Pressebank um: „Darüber sollte man schreiben.“
       
       Der Staatsanwalt hat S. in der Anklage vorgeworfen, die psychoaktive
       Substanz 2C-B im Rahmen einer Psycholyse verabreicht zu haben. 2C-B ist in
       Deutschland laut Betäubungsmittelgesetz ein nicht verkehrsfähiger Stoff –
       S. soll davon gewusst haben.
       
       Er selbst sagt, die Anklagevorwürfe seien „zurecht erhoben“. Aber anderes
       will er richtig stellen: Das 2C-B habe er legal von einem langjährigen
       Bekannten erworben, auf dessen Aussage er sich verlassen habe. Die Dosen,
       in der es habe verabreichen wollen, seien völlig ungefährlich. Dass dem
       Stoff die psychodelische Substanz Bromo-Dragon-fly beigemischt worden sei,
       habe er nicht gewusst.
       
       Die TeilnehmerInnen seines Seminars haben 290 Euro Teilnahmegebühr plus die
       Kosten für Unterkunft und Verpflegung gezahlt. Glaubt man S., haben
       finanzielle Interessen kaum eine Rolle gespielt. Und, ein Detail will er
       korrigieren, warum auch immer: Es seien nicht vor allem Heilpraktiker
       angereist, sondern Menschen aus allen Berufen, Ärzte, Friseure und
       „vermutlich mehr ausgebildete Informatiker als Heilpraktiker“.
       
       Ihnen habe das Ehepaar eine persönliche Selbsterfahrung in vertrautem
       Rahmen ermöglichen wollen. Dazu seien die Erfahrung von
       wahrnehmungserweiternden Drogen möglich – aber nicht notwendig. S.
       formuliert es diplomatisch: „Ich erkenne das menschliche Bedürfnis zur
       Erkenntnis- und Bewusstseinserweiterung an.“
       
       Zuerst gab es einige drogenfreie Übungen, am späten Vormittag kam die Droge
       dazu. S. habe sie den TeilnehmerInnen anhand eines Informationspapiers
       vorgestellt, so erklärt er, und die Möglichkeiten der Einnahme erläutert.
       Dann verließen S. und seine Frau die Gruppe für einen Spaziergang. Das
       Gericht fragt: „Warum gerade jetzt?“ Man habe viele TeilnehmerInnen schon
       lange gekannt, sagt S., sie seien schon „sehr reif“ gewesen.
       
       Als sie zurückkamen, hätten sie Wasser aus einer bereitstehenden Karaffe
       getrunken – darin habe jemand wohl die Substanz aufgelöst. Denn S. und
       seine Frau verfielen in den gleichen aufgelösten Zustand wie der Rest der
       Gruppe.
       
       Die Vermieterin des Seminarhauses, die im Büro zu tun hatte, hörte Schreie
       und ging nach unten, wo sie nicht mehr ansprechbare Menschen traf: in
       Krämpfen, Wahnvorstellungen. Eine Frau lief in Richtung Straße. S. selbst
       erinnert sich daran, mit einem Teilnehmer gerungen zu haben, der gegenüber
       sich selbst und anderen hoch aggressiv geworden sei.
       
       Auf Nachfrage erzählt S., dass er einen Beutel mit diversen Substanzen
       dabeigehabt habe: Darin habe sich LSD befunden für jene TeilnehmerInnen,
       die das 2C-B nicht vertragen hätten, aber auch starke Beruhigungsmittel.
       „Das sind verschreibungspflichtige Medikamente“, sagt die beisitzende
       Richterin. „Was hätten Sie bei Wechselwirkungen getan?“ Es kommt keine
       Antwort.
       
       Die Vermieterin alarmierte die Rettungskräfte. 140 werden im Einsatz sein,
       sechs Stunden lang. Es ist schwierig, Notfallbetten für so viele
       PatientInnen zu finden. Der Verbrauch an krampflösenden Mitteln ist so
       hoch, dass Nachschub gebracht werden muss. Der Notarzt, der zuerst vor Ort
       eintraf, sagt vor Gericht aus, dass nur ein Mann ansprechbar gewesen sei.
       „Ich wollte wegfliegen“, habe der gesagt. Alle anderen hätten nur gelallt.
       Einige waren ohne Unterkleidung, so sagt er, und hätten aufeinandergelegen.
       
       S. sagt, dass sein Leben seit diesem Tag nicht mehr das gleiche sei.
       „Plötzlich bin ich Persona non grata“, sagt er. Ihre Kinder würden in der
       Schule gemobbt. Hätten sie nicht Geld von Freunden geliehen und einen
       Kredit erhöht, wüssten sie nicht, wovon sie leben sollten.
       
       „Würden Sie es wieder tun?“, hatte der vorsitzende Richter S. nach seiner
       Erklärung gefragt. „2C-B ist ein Mittel, das dazu nicht geeignet ist“,
       hatte der geantwortet. „Ich kann aber die Methode nicht verdammen. Es ist
       wie bei Luther, ich kann nicht anders.“ Sein Anwalt sieht skeptisch aus. In
       der Pause wird ein Mann aus dem Zuschauerraum S. umarmen. Vielleicht einer
       seiner Patienten. Der Prozess wird fortgesetzt.
       
       2 Nov 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Friederike Gräff
       
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