# taz.de -- Sicherheitsgesetze in Frankreich: Senat verabschiedet Verschärfung
       
       > Der Ausnahmezustand läuft in wenigen Tagen aus. Das Parlament winkte nun
       > ein neues Anti-Terror-Gesetz durch, das aber auf drei Jahre befristet
       > ist.
       
 (IMG) Bild: Der französische Präsident Emmanuel Macron spricht vor den Sicherheitsbehörden
       
       Paris dpa | Frankreichs Parlament hat im Kampf gegen den Terrorismus erneut
       die Sicherheitsgesetze verschärft. Der Senat verabschiedete am Mittwoch
       endgültig ein umstrittenes neues Anti-Terror-Gesetz. Es übernimmt bestimmte
       Maßnahmen des Ausnahmezustands in abgeschwächter Form ins normale Recht,
       dies ist allerdings auf gut drei Jahre befristet. Die Sicherheitskräfte
       sollen so für das geplante Ende des Ausnahmezustands gewappnet werden, der
       nach den verheerenden Pariser Terroranschlägen verhängt worden war und nun
       am 1. November auslaufen soll.
       
       Präsident Emmanuel Macron kündigte zugleich einen neuen nationalen Plan
       gegen extremistische Radikalisierung an, der im Dezember vorgelegt werden
       soll. Frankreich war in den vergangenen Jahren mehrfach Ziel islamistischer
       Anschläge, dabei wurden etwa 240 Menschen ermordet.
       
       Macron sagte in einer Rede vor Sicherheitskräften, es müsse auch gegen die
       „Ghettoisierung gewisser Viertel“ gekämpft werden. Armut, geschwächte
       Bildungsstrukturen und das Fehlen sozialer sowie wirtschaftlicher Mobilität
       nährten teilweise die Radikalisierung. „Und deshalb müssen wir auch die
       Wurzel dieser Probleme angehen.“
       
       Frankreich hatte den Ausnahmezustand als Reaktion auf die Anschläge im
       Musikklub „Bataclan“, auf Pariser Bars und am Fußballstadion Stade de
       France verhängt, die das Land am 13. November 2015 erschüttert hatten.
       Macron hatte das Ende versprochen, mit dem neuen Anti-Terror-Gesetz werden
       aber zentrale Sonderrechte im Kern beibehalten.
       
       Kritiker hatten deshalb wiederholt die Sorge geäußert, dass damit eine Art
       „permanenter Ausnahmezustand“ geschaffen wird. Auch
       UN-Menschenrechtsexperten kritisierten den Gesetzentwurf. Anders als
       ursprünglich von der Regierung vorgeschlagen hat das Parlament aber
       eingefügt, dass die erweiterten Kompetenzen der Behörden in großen Teilen
       nur bis Ende 2020 anwendbar sind.
       
       Demnach kann der Innenminister zwar keine Hausarreste gegen mutmaßliche
       Terror-Gefährder mehr verhängen. Betroffenen kann aber vorgeschrieben
       werden, ihre Gemeinde nicht zu verlassen. Auch präventive
       Hausdurchsuchungen außerhalb von Justiz-Ermittlungen sind bei
       Terrorverdacht weiter möglich, allerdings nur nach Genehmigung eines
       Richters. Die Behörden können religiöse Einrichtungen bis zu sechs Monate
       schließen, wenn dort zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung angestachelt
       wird.
       
       Die Nationalversammlung hatte den neuen Regeln bereits vergangene Woche
       zugestimmt, nachdem die beiden Parlamentskammern sich auf einen Kompromiss
       geeinigt hatten. Frankreich hatte in den vergangenen Jahren schon mehrfach
       seine Sicherheitsgesetze verschärft.
       
       19 Oct 2017
       
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