# taz.de -- Nächster NSU-Prozess: Schily gegen Özdemir
       
       > Der Ex-Innenminister und der Grünen-Chef streiten sich vor Gericht. Es
       > geht um einen Satz in einem Vorwort – und um den Umgang mit NSU-Opfern.
       
 (IMG) Bild: Damals konnten sie besser miteinander: Otto Schily und Cem Özdemir im Bundestag, 1999
       
       München taz | Saal 219, ganz hinten im zweiten Stock des Münchner
       Justizpalastes. Es ist ein kleiner Sitzungssaal. Von den Besuchergruppen,
       die an diesem Vormittag das Gericht besichtigen, verirrt sich keine
       hierher. Dabei sind es zwei politische Schwergewichte, die hier
       aufeinanderstoßen: Ein Duell zwischen Grünen-Chef Cem Özdemir und dem
       ehemaligen SPD-Politiker Otto Schily ist anberaumt. Ein Fernduell,
       ausgetragen von Özdemirs Anwalt Mehmet Daimagüler und dem Schily-Vertreter
       Maximilian Ott.
       
       Es geht vor allem um eine Frage der Ehre. Konkret streiten sich die beiden
       um einen Satz, im Vorwort von Özdemirs Buch „Die haben gedacht, wir waren
       das“ steht. Es geht darin um den NSU-Anschlag in der Kölner Keupstraße im
       Jahr 2004. Özdemir schreibt: „Ein terroristischer Hintergrund wurde bereits
       einen Tag nach dem Anschlag ausgeschlossen – von keinem Geringeren als dem
       damaligen Bundesinnenminister Otto Schily.“
       
       Der exakte Wortlaut der Schily-Äußerung bei einer Pressekonferenz in Paris
       war: „Die Erkenntnisse, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen
       haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein
       kriminelles Milieu.“ Nachsatz: „Aber die Ermittlungen sind noch nicht
       abgeschlossen, so dass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse
       jetzt nicht vornehmen kann.“ Schily erwirkte zunächst eine einstweilige
       Verfügung gegen den Buchautor und reichte dann Klage ein.
       
       Özdemir geht es im Prozess um „politische Hygiene“, wie es sein Anwalt
       formuliert. Vor Gericht spricht Daimagüler, selbst auch Nebenklagevertreter
       im NSU-Prozess, von einer „unglaublichen Wirkungsmacht“, wenn der
       Bundesinnenminister als oberster Zuständiger von einem kriminellen Milieu
       spreche. Die nachgeschobene Einschränkung sei in Wirklichkeit auch gar
       keine, sondern habe dem Gesagten nur eine „Scheinobjektivität“ verliehen.
       
       ## Gericht regt an, sich gütlich zu einigen
       
       Das Gericht ist bereit, Daimagülers Bewertung der Schily-Aussage teilweise
       zu folgen. Ohne Zweifel sei es schrecklich für die Opfer gewesen, in der
       öffentlichen Wahrnehmung zu Tätern gemacht worden zu sein.
       
       Nur: Es gehe nicht um die Frage, ob Schily sich damals so hätte äußern
       dürfen oder nicht, sondern darum, ob die Bemerkung tatsächlich als ein
       Ausschluss einer terroristischen Tat zu bewerten sei. Schilys Worte sind
       aber nach Einschätzung des Gerichts nicht eindeutig, sondern haben nur eine
       Tendenz – und sind somit eben kein Ausschluss.
       
       Die Anregung des Gerichts, sich gütlich zu einigen, verhallt am Ende.
       Allenfalls wenn sich Schily bei den Opfern des Attentats entschuldige,
       könne er sich vorstellen, dass Özdemir zu einem Entgegenkommen bereit sei,
       sagt Daimagüler.
       
       Ihr Urteil wird die Kammer in zwei Wochen verkünden, eine Überraschung ist
       kaum zu erwarten. „Der Unterlassungsanspruch besteht“, sagt die Vorsitzende
       Richterin. Daimagüler kündigt an: „Mein Mandant wird notfalls bis vor den
       Bundesgerichtshof ziehen.“
       
       11 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominik Baur
       
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