# taz.de -- Der Berliner Wochenkommentar 1: Mahnmal im Namen der Opfer
       
       > Die Entscheidung für einen goldenen Riss als Gedenkzeichen auf dem
       > Breitscheidplatz ist angemessen – und erfreulicherweise im Sinne der
       > Hinterbliebenen.
       
 (IMG) Bild: Goldener Riss im Boden: Siegerentwurf des Büros merz merz
       
       Ein Riss im Boden entsteht, wenn die Erde bebt, wenn ein sonst fester Grund
       plötzlich erschüttert wird. Der Anschlag vom Breitscheidplatz war so ein
       Beben. Er hat das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen verändert,
       zwölf Menschen starben. Er erschütterte Berlin auch als Ganzes. Am 19.
       Dezember hat der islamistische Terror die Stadt erreicht.
       
       Insofern ist es stimmig, dass sich die Jury bei der Auswahl eines
       Gedenkzeichens am Dienstag für den Entwurf des Büros merz merz entschieden
       hat. Ein goldener Riss soll sich über den Platz die Stufen zur
       Gedächtniskirche hinaufziehen, auf den Vorderseiten der Stufen die Namen
       der Todesopfer. Es ist ein dem Anlass angemessenes Mahnmal, macht es doch
       das Leid der Opfer dauerhaft am Ort des Anschlags sichtbar. Es lädt
       Menschen auch dazu ein, ihrer Trauer weiter mit Kerzen und Blumen auf den
       Stufen Ausdruck zu verleihen. Gleichzeitig drängt sich das Mahnmal nicht
       auf, man kann auch einfach über den Riss hinweglaufen. Die Gefahr, dem
       Attentäter und seiner Tötungsabsicht zu viel Gewicht zu geben, besteht bei
       diesem Entwurf nicht.
       
       Dass die Namen der Opfer öffentlich genannt werden, ist nicht
       selbstverständlich. In den Wochen nach dem Anschlag schirmten die Behörden
       die betroffenen Familien ab, nur langsam sickerten Informationen durch. Das
       sei damals sehr gut gelaufen, sagt der Opferbeauftragte des Landes, Roland
       Weber. Inzwischen habe sich aber auch bei den Hinterbliebenen einiges
       verändert. Alle Familien seien mit der Namensnennung einverstanden gewesen.
       Mehr noch: Nach dem, was Jurymitglieder berichten, war das Votum der
       Hinterbliebenen mit ausschlaggebend für die Entscheidung. Das Bedürfnis,
       auch ein individuelles Zeichen des Gedenkens zu setzen, ist offenbar da.
       
       In den Wochen nach dem Anschlag lief bei der Betreuung der Angehörigen
       einiges schief. Die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung waren unklar,
       die Informationen flossen nur langsam, viele fühlten sich alleingelassen.
       Umso erfreulicher ist es, dass die Hinterbliebenen bei der Frage des
       Gedenkens Mitsprache hatten, dass es eine einvernehmliche Entscheidung gab
       – die für Berlin nun auch erstaunlich schnell zustande kam.
       
       16 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Lang-Lendorff
       
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