# taz.de -- Urteil gegen zweiten G20-Gegner: Strafe für Böller und Taucherbrille
       
       > Der Angeklagte wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Polizei
       > hatte ihn wegen auffälliger Gegenstände festgenommen.
       
 (IMG) Bild: Wer im falschen Moment ein solches Gerät mit sich führt, dem könnte das schaden
       
       Hamburg taz | Vor dem Amtsgericht ist am Dienstag der zweite Angeklagte im
       Rahmen der [1][G20-Verfahren] zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
       Der 24-jährige Pole Stanislaw B. bekam sechs Monate Haft, die zu zwei
       Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden. Er saß bereits seit sieben Wochen
       in Untersuchungshaft. Sein Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft B. Verstöße gegen das Waffengesetz, das
       Sprengstoffgesetz und das Versammlungsgesetz vor. B. war am Samstag des
       G20-Gipfelwochenendes in der Hamburger Innenstadt von der Polizei
       kontrolliert worden. Die Beamten, die im Prozess als Zeugen aussagten,
       hatten den Auftrag, „auffällige Klientel“ zu kontrollieren, die auf dem Weg
       zur Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität“ sein könnte. B. hatte einen
       größeren Rucksack dabei, seine Begleiterin hatte Dreadlocks – für die
       Polizisten nach eigener Aussage ein Anlass, beide zu kontrollieren. Im
       Rucksack fanden sie eine Taucherbrille, Feuerwerkskörper, Glasmurmeln,
       einen Stadtplan mit Treffpunkten für G20-Demonstrationen, Pfefferspray und
       schwarze Klamotten. Sie nahmen B. vorläufig fest.
       
       Mit den Murmeln hätte er mit einer Zwille auf Polizisten schießen wollen,
       lautete zunächst der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft allerdings im
       Laufe der Verhandlung fallen ließ. Fest hielt sie hingegen an der
       Auffassung, die gefundene Taucherbrille diene als Schutzbewaffnung, zum
       Beispiel gegen den Einsatz von Reizgas, und stelle damit einen Verstoß
       gegen das Versammlungsgesetz dar. Das Pfefferspray polnischer Herstellung
       sei in Deutschland nicht zugelassen, ebenso wenig die Feuerwerkskörper.
       Dass er auf direktem Weg zur Demo gewesen sei, daran hatten
       Staatsanwaltschaft und Gericht keinen Zweifel.
       
       B. beteuerte hingegen, er habe gar nicht zur Demo gewollt, sondern ins Camp
       im Volkspark. Dort wollte er seine Kontaktlinsen wechseln und gucken, ob
       sein Zelt noch da sei, weil es zuvor Tumulte und Verhaftungen im Camp
       gegeben hatte. B. sei lediglich als Tourist auf der Durchreise in Hamburg
       gewesen und wollte Freunde in Spanien besuchen, sagte er aus. Da er per
       Anhalter unterwegs sei, habe er zur Sicherheit Pfefferspray dabeigehabt.
       Auch die Taucherbrille und das Feuerwerk erklärte er mit dem Spanienurlaub.
       Die Glasmurmeln seien ein Glücksbringer von seiner Mutter, die das als
       Zeugin bestätigte.
       
       Obwohl B. nicht vorbestraft ist, in Warschau studiert und gerade ein
       Auslandssemester in Newcastle absolviert hat, glaubte ihm der Richter nur
       die Aussage über die Murmeln. Zu der Haftstrafe entschied er sich auch, um
       einen „generalpräventiven Aspekt“, also eine Abschreckung gegenüber der
       Allgemeinheit, geltend zu machen.
       
       29 Aug 2017
       
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