# taz.de -- Demonstrant wegen G20-Protest verurteilt: Bewährungsstrafe für Flaschenwürfe
       
       > Ein weiterer Prozess um die G20-Krawalle in Hamburg endet mit einem
       > Schuldspruch und einer Haftstrafe. Die Richterin findet ungewöhnlich
       > scharfe Worte für die Tat.
       
 (IMG) Bild: Das ist Terror, urteilte die Richterin: Flaschenwerfer bei den G20-Protesten (Symbolbild)
       
       Hamburg dpa | Wegen zweier Flaschenwürfe auf Polizisten beim G20-Gipfel hat
       das Amtsgericht Hamburg einen 31-Jährigen zu anderthalb Jahren Haft auf
       Bewährung verurteilt. „Ich bin davon überzeugt, dass es sich um keine
       Spontantat gehandelt hat“, sagte die Richterin am Montag in ihrer
       Urteilsbegründung. Der Spanier habe sich des schweren Landfriedensbruchs,
       der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf
       Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht.
       
       Der Verwaltungsangestellte aus der Stadt Bilbao sei Anfang Juli zur
       Demonstration „Welcome to Hell“ nach Hamburg gereist und habe nach dem Ende
       der Kundgebung gezielt zweimal eine Flasche auf Beamte geworfen. Die
       Flaschen waren vor oder im Unterschenkelbereich der Polizisten mit
       Schutzausrüstung zersplittert. Mit seiner Tat habe er Angst und Schrecken
       verbreitet.
       
       Es sei ihm weniger um eine Meinungsäußerung als um die Ausübung blanker
       Gewalt gegangen. „Das ist nach meiner Überzeugung Terror“, sagte die
       Richterin. Zugunsten des Angeklagten wertete sie dessen volles Geständnis.
       Außerdem habe er Reue bekundet. Ein Zivilbeamter der Bundespolizei hatte
       die Vorwürfe als Zeuge bestätigt. Dem Gericht lagen auch Videoaufnahmen der
       Flaschenwürfe vor.
       
       Mit dem Urteil entsprach die Richterin weitgehend der Forderung der
       Staatsanwältin, die auch noch eine Geldbuße von 3.000 Euro verlangt hatte.
       Der Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe von unter einem Jahr auf
       Bewährung ausgesprochen. Die Richterin hob den Haftbefehl nach zweieinhalb
       Monaten Untersuchungshaft auf, ordnete aber die Abgabe einer DNA-Probe an.
       
       Sie wies den Vorwurf zurück, die Richter in den G20-Prozessen folgten mit
       ihren Urteilen den Forderungen von Politikern. „Wenn das so wäre, hätte ich
       meinen Beruf verfehlt“, sagte sie. Ihre Aufgabe sei es, eine der Tat
       angemessenen Strafe zu finden. Die Äußerungen von Politikern seien ihr
       persönlich egal.
       
       Das Amtsgericht hat jetzt insgesamt sieben bei den G20-Protesten
       festgenommene Randalierer verurteilt, und zwar alle zu Haftstrafen, meist
       aber auf Bewährung. Ein Urteil steht noch aus. Am Dienstag, Donnerstag und
       Freitag sollen vier weitere Prozesse stattfinden.
       
       25 Sep 2017
       
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