# taz.de -- Diskriminierung am Mietmarkt: Grüne wollen Türen öffnen
       
       > MigrantInnen, Alleinerziehende und andere suchen oft vergeblich nach
       > einer Bleibe. Eine neue Anlaufstelle beim Senat soll Abhilfe schaffen.
       
 (IMG) Bild: Je größer der Andrang, desto mehr können die Vermieter aussieben
       
       Der Unterstützer einer Flüchtlingsfamilie freut sich, eine freie Wohnung
       ausfindig gemacht zu haben. Er nimmt Kontakt mit dem Vermieter auf, der
       bietet einen Besichtigungstermin an. Als der Unterstützer jedoch offenlegt,
       dass er die Wohnung nicht für sich, sondern für eine syrische Familie
       sucht, wird es plötzlich schwierig. „Die Bereitschaft, einen
       Besichtigungstermin zu vereinbaren, ist gleich null“, berichtet am Montag
       Remzi Uyguner von der neuen Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem
       Wohnungsmarkt.
       
       150 Bewerbungen und 40 Besichtigungen seien nötig gewesen, um eine Wohnung
       für eine syrische Familie mit einem Kleinkind zu bekommen, erzählt auch
       eine ehrenamtliche Flüchtlingshelferin. Insbesondere private Vermieter
       verlangten oft Einkommensnachweise, „die kein Geflüchteter nach ein bis
       zwei Jahren Aufenthalt hier erfüllen kann“.
       
       Dass bestimmte Gruppen bei der Wohnungssuche benachteiligt werden, ist
       nicht neu. Doch mit dem enger werdenden Wohnungsmarkt verschärft sich das
       Problem, die Vermieter können zwischen mehr potenziellen Mietern wählen –
       und sieben die aus, die ihnen nicht genehm sind. „Ich gehe davon aus, dass
       die Zahl der Betroffenen stark zunimmt“, sagt Christiane Droste vom
       wissenschaftlichen Forschungsbüro Urbanplus, das die Fachstelle gegen
       Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gemeinsam mit dem Türkischen Bund in
       Berlin-Brandenburg betreibt. Auch Antidiskriminierungsstellen in Berlin und
       Potsdam beobachteten seit 2016 einen Zuwachs an Beratungsbedarf, heißt es
       in einem Gutachten im Auftrag des Senats.
       
       Um gegenzusteuern, hat Rot-Rot-Grün im Juli eine eigene Fachstelle ins
       Leben gerufen. „In Berlin dürfen weder Kopftuch noch Kippa noch ein
       Rollstuhl ein Nachteil bei der Wohnungssuche sein“, sagt Justizsenator Dirk
       Behrendt (Grüne) beim Pressegespräch am Montag. Seit dem Start hatte die
       Fachstelle 25 Anfragen.
       
       Drei Viertel davon betrafen Geflüchtete, erzählt Berater Uyguner. Marc
       Butzbach, Sozialarbeiter in einem AWO-Heim in Buch, erzählt, im Schnitt
       hätten in den letzten Jahren nicht mehr als drei Personen oder Familien pro
       Monat aus dem Heim heraus eine Wohnung gefunden: „Viele wohnen seit mehr
       als zwei Jahren hier.“
       
       „Uns ist aber wichtig, alle von Diskriminierung Betroffene zu erreichen“,
       sagt auch Droste. Nicht nur Menschen mit anderer Herkunft, auch
       Alleinerziehende oder Arbeitslose erlebten Benachteiligung auf dem
       Wohnungsmarkt, so Uyguner. Wann es sich um Diskriminierung handelt und wann
       nicht, ist umstritten. „Aus Sicht des Vermieters handelt es sich dabei
       nicht um Diskriminierung, er muss sein Eigentum wirtschaftlich verwalten“,
       sagt Uyguner.
       
       Soziale Träger in der Behindertenhilfe berichten ebenfalls von einer
       steigenden Zahl Ratsuchender: Barrierefreier Wohnraum ist Mangelware,
       insbesondere für WBS-Berechtigte gebe es kaum bezahlbare Optionen.
       
       Uyguner und seine Kollegen dokumentieren die Vorfälle. Sie nehmen Kontakt
       mit dem Vermieter auf. Fruchtet das nicht, gehen sie bei
       Wohnungsunternehmen auf die Leitungsebene – und im Zweifel auch an die
       Öffentlichkeit. So erzeugen sie Druck. „Viele Vermieter wollen ihren Namen
       nicht in der Presse lesen“, so Uyguner.
       
       Seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt, kann Diskriminierung etwa
       aufgrund der Herkunft auch juristisch verfolgt werden (siehe Kasten). Die
       Fachstelle berät und begleitet die Betroffenen, klagen müssen die Menschen
       allerdings selbst. Ziel der Fachstelle ist es, Diskriminierung sichtbar
       machen. „Wir wollen aber auch eine Kultur des fairen Vermietens erreichen“,
       so Droste. Wünschenswert sei etwa die Selbstverpflichtung von
       Wohnungsunternehmen.
       
       Tatsächlich hatte sich der Senat erst im Frühjahr mit den sechs
       landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf Entlastungen für MieterInnen
       mit geringem Einkommen geeinigt. Etwa 15.000 Wohnungen werden jährlich in
       den kommunalen Wohnungsgesellschaften frei – rund 2.250 davon sollen
       besonders Bedürftigen wie Geflüchteten oder von Obdachlosigkeit bedrohten
       Menschen vorbehalten sein.
       
       Ob die Wohnungsgesellschaften sich an diese Vorgaben halten, soll die bei
       der Stadtentwicklungsverwaltung angesiedelte Wohnraumversorgungsanstalt
       kontrollieren. „Bisher ist die Fluktuation bei den Vermietungen nicht so
       hoch, dass wir uns dazu äußern können“, sagt Vorstandsmitglied Jan Kuhnert.
       „Aber natürlich beobachten wir das, insbesondere auch in den Quartieren,
       die von dieser Regelung ausgenommen sind.“ In sozialen Brennpunkten müssen
       sich Wohngesellschaften nämlich nicht an die Quotenregelung halten.
       
       Anfang 2015 hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einem
       aufsehenerregenden Fall türkischen und arabischen Familien 30.000 Euro
       Schadenersatz zugesprochen, weil der Vermieter von ihnen höhere Mieten
       verlangte als von anderen Familien im Haus. Ein Einzelfall, der gut
       ausging? Das wird die Fachstelle zukünftig vielleicht auch zeigen.
       
       11 Sep 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antje Lang-Lendorff
 (DIR) Anna Klöpper
       
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