# taz.de -- Luftreinhalte-Prozess in Stuttgart: Grün-Schwarz vor Niederlage
       
       > Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart tendieren zu Maßnahmen gegen
       > ältere Diesel-Pkw. Sonst stehen die Grenzwerte nur auf dem Papier.
       
 (IMG) Bild: Nach Stuttgart? Niemals – nachgebauter Hanomag-Diesel
       
       Stuttgart taz | Baden-Württemberg muss wohl bald Dieselfahrverbote in
       Stuttgart einführen. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung vor
       dem Verwaltungsgericht Stuttgart ab. Der Prozess gilt als wichtiger
       juristischer Wegweiser vor dem Dieselgipfel von Politik und Autoindustrie
       am 2. August.
       
       Seit Jahren scheitert Baden-Württemberg daran, die Grenzwerte für
       Stickstoff-Dioxid (NO2) in Stuttgart einzuhalten. Hauptverursacher sind
       Dieselmotoren. Das Land hat zwar einen Luftreinhalteplan aufgestellt. Doch
       den hält die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für nicht ausreichend und
       [1][klagte deshalb gegen das grün-schwarz regierte Bundesland].
       
       Im März legte das Land einen neuen Entwurf vor. Wichtigste Maßnahme: Ab
       2020 soll das ganze Stadtgebiet zur „blauen Umweltzone“ werden. Dann
       dürften in Stuttgart nur noch Dieselfahrzeuge mit Euro-6-Norm sowie PKW mit
       Otto-Motoren und Elektro-Autos fahren. Für diese Fahrzeuge gäbe es eine
       blaue Plakette.
       
       „Ab 2020 könnten wir so die Grenzwerte einhalten“, versprach Christoph
       Erdmenger, Abteilungsleiter im Stuttgarter Verkehrsministerium von Winfried
       Hermann (Grüne). Das Problem dabei: Die „blaue Plakette“ müsste von der
       Bundesregierung per Verordnung eingeführt werden – und Verkehrsminister
       Alexander Dobrindt (CSU) lehnt sie bisher rundweg ab.
       
       „Wir gehen deshalb davon aus, dass die blaue Plakette nicht kommt“, sagte
       Wolfgang Kern, der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts. Die blaue
       Umweltzone sei wohl keine geeignete Maßnahme, „wenn sie an ein Ereignis
       geknüpft wird, das wahrscheinlich nicht eintreffen wird“. Baden-Württemberg
       müsse also selbst aktiv werden.
       
       ## „Maximum an Optimismus“
       
       Tatsächlich hatte das Land in seinem Planentwurf vom März auch die
       Verhängung von punktuellen Dieselfahrverboten ab 2018 vorgesehen. An Tagen
       mit akuter Grenzwertüberschreitung sollten an 22 Stuttgarter
       Einfallsstraßen nur noch neue Diesel fahren dürfen, die die Euro-6-Norm
       einhalten. Eine Woche vor dem Prozesstermin hat das Land diese Maßnahme
       jedoch „zurückgestellt“ und setzte stattdessen zunächst auf eine
       Nachrüstung von Dieselfahrzeugen. Das Land wolle, so Erdmenger, die „kaum
       für möglich gehaltene Dynamik“ ausnutzen, die in der Industrie jüngst
       entstand, um Fahrverbote abzuwenden.
       
       Der Stuttgarter Beamte nannte im Prozess allerdings zwei Bedingungen: Bis
       Dezember müssten Autoindustrie und Bund plausible Zusagen machen, dass die
       Nachrüstung mindestens soviel Reduktion bringt wie die punktuellen
       Fahrverbote. Außerdem müsse ein Monitoring im Jahr 2018 ergeben, dass die
       Schadstoffwerte in Stuttgart wirklich sinken.
       
       Das Verwaltungsgericht zeigte sich von der Nachrüstungsoffensive jedoch
       überhaupt nicht beeindruckt. Da die Nachrüstung im Belieben jedes
       Dieseleigentümers stehe, sei sie keine staatliche „Maßnahme“, mit der das
       Land seine Pflicht erfüllen könne. Richter Kern attestierte dem Land zudem
       ein „Maximum an Optimismus“, was die Bereitschaft der Autofahrer zur
       Nachrüstung und deren technische Wirksamkeit angeht. Gleichzeitig sei die
       so erreichbare Reduzierung der NO2-Werte um höchstens neun Prozent „nicht
       sehr viel“, so der Richter. Erforderlich wäre in Stuttgart, insbesondere am
       Vekehrsknoten „Neckartor“, eine Halbierung der NO2-Werte.
       
       ## Gesundheit der Leute in Stuttgart schützen
       
       Die Richter halten offensichtlich die kurzfristige Einführung von
       ganzjährigen Fahrverboten für ältere Diesel im ganzen Stadtgebiet für
       erforderlich. Auf präzise Vorgaben wird das Gericht aber wohl verzichten.
       „Wir müssen nur feststellen, ob der vorliegende Plan ausreicht oder nicht“,
       sagte Richter Kern.
       
       Die Landesregierung verteidigte sich vor allem mit dem Hinweis auf drohende
       Verkehrsverlagerungen. Es sei verboten, durch Fahrverbote in der Stadt
       Grenzwertüberschreitungen im Stuttgarter Umland zu erzeugen, betonte der
       Anwalt des Landes, Wolfram Sandner, „wir dürfen keine rechtswidrigen
       Maßnahmen anordnen“. Richter Kern reagierte ärgerlich: „Es kann doch nicht
       sein, dass Sie die Gesundheit der Leute in Stuttgart nicht schützen, weil
       jemand sonst außenrum fährt.“ Wenn es Ausweichverkehre gebe, dann müsse die
       Umweltzone eben vergrößert werden und notfalls den ganzen Ballungsraum
       Stuttgart umfassen.
       
       Das Urteil wird am Freitag nächster Woche verkündet – fünf Tage vor dem
       Diesel-Gipfel.
       
       20 Jul 2017
       
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